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   OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00   

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OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00 (https://dejure.org/2001,2207)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.05.2001 - 6 U 151/00 (https://dejure.org/2001,2207)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2001 - 6 U 151/00 (https://dejure.org/2001,2207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kostenlose Tageszeitung nicht wettbewerbswidrig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kölner Gratiszeitung darf weiter erscheinen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00

    Kostenlose Abgabe anzeigenfinanzierter Tageszeitung

    KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kölner Zeitungskrieg

Sonstiges (2)

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    "Kölner Zeitungskrieg" geht in nächste Runde

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Schibsted stellt kostenlose Tageszeitung "20 Minuten Köln" ein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2001, 328
  • ZUM-RD 2001, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 09.06.2000 - 6 U 40/00

    Wettbewerbswidrigkeit der unentgeltlichen Verteilung von Presserzeugnissen;

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Die Klägerin, die unstreitig selbst einen bedeutenden, jenseits der 50%-Grenze liegenden Teil ihrer Einnahmen nicht aus Verkaufserlösen, sondern aus dem Anzeigengeschäft erzielt, hat wie schon in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln die Auffassung vertreten, die kostenlose Abgabe einer ausschließlich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung verstoße auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889 "Stumme Verkäufer") grundsätzlich gegen § 1 UWG.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen, die ebenso wie die Verfahrensakten 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Der Senat hat in seinem das einstweilige Verfügungsverfahren beendenden Berufungsurteil vom 09. Juni 2000, veröffentlicht in OLGR 2000, 469 ff., GewArch 2001, 36 ff. und ZUM-RD 2000, 377 ff., bereits ausgeführt, dass zwei der drei in Betracht kommenden Unlauterkeitstatbestände des § 1 UWG, die ein kostenloses Verteilen von Presseerzeugnissen als wettbewerbsrechtlich missbilligenswert erscheinen lassen könnten, im Streitfall ersichtlich ausscheiden.

    Der Senat verweist insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 09. Juni 2000 in dem diesem Rechtsstreit vorausgehenden einstweiligen Verfügungsverfahren (OLGR 2000, 469 ff. = GewArch 2001, 36 ff. = ZUM-RD 2000, 377 ff.).

  • LG Köln, 03.02.2000 - 84 O 94/99
    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Die Klägerin, die unstreitig selbst einen bedeutenden, jenseits der 50%-Grenze liegenden Teil ihrer Einnahmen nicht aus Verkaufserlösen, sondern aus dem Anzeigengeschäft erzielt, hat wie schon in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln die Auffassung vertreten, die kostenlose Abgabe einer ausschließlich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung verstoße auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889 "Stumme Verkäufer") grundsätzlich gegen § 1 UWG.

    Zur Begründung seiner das Unterlassungsbegehren betreffenden Entscheidung hat das Landgericht im wesentlichen sein in dem vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 am 03. Februar 2000 ergangenes Urteil in Bezug genommen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen verwiesen, die ebenso wie die Verfahrensakten 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 55/89

    Motorboot-Fachzeitschrift - Marktbehinderung

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    In diesem Zusammenhang entspricht es der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum, dass allein die Tatsache, dass eine gewöhnlich nur gegen Entgelt erbrachte Leistung unentgeltlich erbracht wird, regelmäßig noch keine wettbewerbswidrige Marktstörung bedeutet (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. etwa BGH GRUR 1990, 40, 45 "Annoncen-Avis"; BGH GRUR 1991, 616, 617 "Motorboot-Fachzeitschrift"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 832 am Ende und Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 409).

    Insbesondere ist wirtschaftlichen Entwicklungen nicht allein deshalb mit Mittel des Wettbewerbsrechts entgegenzusteuern, weil sie bestehende Konzeptionen in Frage stellen (zum Vorstehenden vgl. Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 409 sowie BGH GRUR 1991, 616, 617 "Motorboot-Fachzeitschrift" und BGH GRUR 1990, 40, 45 "Annoncen-Avis").

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Deshalb muss im übrigen auch nicht entschieden werden, ob und inwieweit die Beklagte ggf. nach den erstmals in der sog. "Bärenfang-Entscheidung" des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1963, 270) aufgestellten Grundsätzen verpflichtet wäre, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und ihr Finanzierungskonzept offenzulegen.
  • OLG Celle, 19.12.1997 - 4 U 178/96

    Gebäude- und Fundamentschäden durch Straßenbauarbeiten

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Bloße Mutmaßungen über eine Bestandsgefährdung der entgeltlichen Tagespresse, eine Verschlechterung der redaktionellen Qualität oder einen erhöhten Einfluss der Anzeigenkunden auf dem redaktionellen Teil reichten nicht aus, um einen derart massiven Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit, wie es ein wettbewerbsrechtliches Verbot darstellen würde, zu rechtfertigen (vgl. hierzu: Kammergericht, KGR 2000, 197 ff. = GRUR 2000, 424 ff. = AfP 2000, 291 ff. "20 Minuten Köln"; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105 "Zeitung zum Sonntag"; OLG Bremen WRP 1999, 1052 ff. = OLGR 1999, 313 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 420; derselbe, WRP 1998, 455 ff.; Mann WRP 1999, 740 ff.; Schmid WRP 2000, 991 ff.; Gounalakis, AfP 2000, 321 ff.; anderer Ansicht in Teilbereichen Ahrens WRP 1999, 123 ff. und offenbar auch Teplitzky, GRUR 1999, 108 ff.; nicht eindeutig demgegenüber Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 860 a.E.).
  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Auch hier hat der Senat den Prüfungsmaßstab in seinem das Verfügungsverfahren abschließenden Urteil vom 09. Juni 2000 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 81, 291 = GRUR 1982, 53 = WRP 1982, 17 "Bäckerfachzeitschrift" und BGH GRUR 1985, 881 = WRP 1985 330 "Bliestal-Spiegel") bereits aufgezeigt: Da § 1 UWG nicht nur dem Ausgleich widerstreitender Individualinteressen, sondern auch dem Interesse der Allgemeinheit dient, sind bei der Bewertung des Wettbewerbs von Presseorganen untereinander nicht nur das individuelle Interesse des einzelnen Verlegers an freier verlegerischer Entfaltung, sondern nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes auch der Schutz der Pressefreiheit als Institution zu berücksichtigen, damit der Bestand eines freien und funktionsfähigen Pressewesens gewährleistet ist.
  • BGH, 29.04.1993 - I ZR 92/91

    Hotelgutschein - übertriebenes Anlocken; Normalpreis; verbotene Nebenleistung

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    In diesem Zusammenhang entspricht es der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung und dem juristischen Schrifttum, dass allein die Tatsache, dass eine gewöhnlich nur gegen Entgelt erbrachte Leistung unentgeltlich erbracht wird, regelmäßig noch keine wettbewerbswidrige Marktstörung bedeutet (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. etwa BGH GRUR 1990, 40, 45 "Annoncen-Avis"; BGH GRUR 1991, 616, 617 "Motorboot-Fachzeitschrift"; BGH GRUR 1993, 774, 776 "Hotelgutschein"; Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 832 am Ende und Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 409).
  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Bloße Mutmaßungen über eine Bestandsgefährdung der entgeltlichen Tagespresse, eine Verschlechterung der redaktionellen Qualität oder einen erhöhten Einfluss der Anzeigenkunden auf dem redaktionellen Teil reichten nicht aus, um einen derart massiven Eingriff in die Presse- und Informationsfreiheit, wie es ein wettbewerbsrechtliches Verbot darstellen würde, zu rechtfertigen (vgl. hierzu: Kammergericht, KGR 2000, 197 ff. = GRUR 2000, 424 ff. = AfP 2000, 291 ff. "20 Minuten Köln"; OLG Karlsruhe, WRP 1998, 525 = OLGR 1998, 105 "Zeitung zum Sonntag"; OLG Bremen WRP 1999, 1052 ff. = OLGR 1999, 313 ff.; Köhler/Piper, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 420; derselbe, WRP 1998, 455 ff.; Mann WRP 1999, 740 ff.; Schmid WRP 2000, 991 ff.; Gounalakis, AfP 2000, 321 ff.; anderer Ansicht in Teilbereichen Ahrens WRP 1999, 123 ff. und offenbar auch Teplitzky, GRUR 1999, 108 ff.; nicht eindeutig demgegenüber Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rdnr. 860 a.E.).
  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 1/94

    Stumme Verkäufer - übertriebenes Anlocken

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Die Klägerin, die unstreitig selbst einen bedeutenden, jenseits der 50%-Grenze liegenden Teil ihrer Einnahmen nicht aus Verkaufserlösen, sondern aus dem Anzeigengeschäft erzielt, hat wie schon in dem diesem Rechtsstreit vorauslaufenden einstweiligen Verfügungsverfahren 84 O 94/99 LG Köln = 6 U 40/00 OLG Köln die Auffassung vertreten, die kostenlose Abgabe einer ausschließlich durch Anzeigenwerbung finanzierten Tageszeitung verstoße auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1996, 778 = WRP 1996, 889 "Stumme Verkäufer") grundsätzlich gegen § 1 UWG.
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 151/00
    Auch hier hat der Senat den Prüfungsmaßstab in seinem das Verfügungsverfahren abschließenden Urteil vom 09. Juni 2000 unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 81, 291 = GRUR 1982, 53 = WRP 1982, 17 "Bäckerfachzeitschrift" und BGH GRUR 1985, 881 = WRP 1985 330 "Bliestal-Spiegel") bereits aufgezeigt: Da § 1 UWG nicht nur dem Ausgleich widerstreitender Individualinteressen, sondern auch dem Interesse der Allgemeinheit dient, sind bei der Bewertung des Wettbewerbs von Presseorganen untereinander nicht nur das individuelle Interesse des einzelnen Verlegers an freier verlegerischer Entfaltung, sondern nach Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes auch der Schutz der Pressefreiheit als Institution zu berücksichtigen, damit der Bestand eines freien und funktionsfähigen Pressewesens gewährleistet ist.
  • KG, 11.02.2000 - 5 U 103/00

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der "Gratisverteilung" einer Tageszeitung

  • BGH, 20.11.2003 - I ZR 151/01

    20 Minuten Köln

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Köln ZUM-RD 2001, 393).
  • BVerfG, 25.06.2007 - 1 BvR 1293/04

    Zu den Voraussetzungen für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 11. Mai 2001 - 6 U 151/00 -,.
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