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OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JurPC
UWG § 1; PAngVO § 1 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.
Inland-Auskunftsdienst unter "11880" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Wettbewerb; Preisauszeichnungspflicht; Telefonauskunft; Inlandsauskunft; Werbung ohne Preisangabe
- Judicialis
UWG § 1; ; PAngVO § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; PAngVO § 1
Preisauszeichnungspflicht bei telefonischem Auskunftsdienst gegen Entgelt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Preisangabe bei gebührenpflichtigem Telefonauskunftsdienst
Verfahrensgang
- LG München I - 7 O 21619/99
- OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00
- BGH, 03.07.2003 - I ZR 66/01
Papierfundstellen
- ZUM-RD 2001, 454
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
Auszug aus OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00
Der Kläger beruft sich auf die Entscheidung des BGH in GRUR 1980, 304 - effektiver Jahreszins. - BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81
Sie sparen 4000,- DM
Auszug aus OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00
Wie der Bundesgerichtshof (in GRUR 1983, 661 - Sie sparen 4.000,- DM) entschieden hat, umfaßt der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird.
- BGH, 03.07.2003 - I ZR 66/01
Telefonischer Auskunftsdienst
Die Berufung des Klägers hat zur Verurteilung der Beklagten gemäß dem Klageantrag geführt (OLG München ZUM-RD 2001, 454 = OLG-Rep 2001, 219). - OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01
UWG -Recht: Preisangaben im "Auskunftsdienst"
Auch der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und vertritt unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2000 (6 U 4137/00) und das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 06. Februar 2001 in dem Rechtsstreit 6 U 69/00 weiterhin die Auffassung, die Beklagte als Anbieter eines Inland-Auskunftsdienstes müsse bei der Bewerbung ihrer Rufnummer ... stets den Preis für diese Leistung angeben, sofern sich die Werbung an Letztverbraucher richte.