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   OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06   

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https://dejure.org/2007,14510
OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06 (https://dejure.org/2007,14510)
OLG München, Entscheidung vom 29.11.2007 - 6 WG 1/06 (https://dejure.org/2007,14510)
OLG München, Entscheidung vom 29. November 2007 - 6 WG 1/06 (https://dejure.org/2007,14510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit des Abschlusses eines Vertrages über Musiknutzung durch Internet-Abrufdienste zwischen einem aus 13 Mitgliedern bestehenden Verband und einer Verwertungsgesellschaft; Anzahl der im Verband des Vertragspartners vertretenen Tonträgerhersteller als maßgebliches ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UrhWG § 12; ; UrhWG § 14; ; UrhWG § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM-RD 2008, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 106/79

    Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in das urheberrechtliche

    Auszug aus OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06
    Dies steht im Einklang mit dem Grundsatz, dass der Urheber an jedem neuen Verwertungsvorgang teilhaben soll, der neue Kreise erschließt und dabei eine neue gewerbliche Ausbeutung mit sich bringt (BGH GRUR 1982, 102, 103 - Masterbänder).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06
    Insgesamt verstoße die Mindestlizenzregelung der Beklagten gegen die vom BGH aufgestellten Anforderungen, wonach eine Mindestvergütungsregelung erforderlich sei, um die Urheber vor einer möglichen Entwertung ihrer Rechte zu schützen, sie aber nicht so weit gehen dürfe, dass der Grundsatz der angemessenen Beteiligung des Urhebers am wirtschaftlichen Nutzen seines Werks zu Lasten des Verwerters in einem unangemessenen Verhältnis überschritten werde (GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III).
  • OLG München, 21.12.1989 - 6 AR 6/89

    Zumutbarkeit des Abschluss eines Gesamtvertrages zwischen einer

    Auszug aus OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06
    Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung "Doppelmitgliedschaft" (GRUR 1990, 358), in der er einen Verband mit 102 Mitgliedern als gesamtvertragsfähig anerkannt hat, selbst wenn nur auf die 46 Mitglieder abzustellen sei, die nicht auch Mitglieder eines anderen Verbandes waren.
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06
    Die Revision wird zugelassen, weil die Frage, ob im Hinblick auf die streitgegenständliche Onlinenutzung für die Gesamtvertragsfähigkeit des Klägers nur auf die von ihm repräsentierten Diensteanbieter oder auch die Tonträgerhersteller, die ihm angehören, abzustellen ist, für die beteiligten Verkehrskreise von Gewicht ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; BGH NJW 2003, 3765).
  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 3/00

    CPU-Klausel

    Auszug aus OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06
    Auch die intensivere Nutzung, indem durch den einfachen Vervielfältigungsvorgang des Upload das Werk einem unbegrenzten Kundenkreis für unbegrenzte Abrufvorgänge zur Verfügung stehe, gebiete eine urheberrechtliche Sonderbetrachtung, wie es der BGH in der Entscheidung "CPU-Klausel" (NJW 2003, 2014, 2016) für Computerprogramme ausgeführt habe.
  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 145/71

    Unangemessenheit eines für den Betrieb eines in einer Gaststätte aufgestellten

    Auszug aus OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06
    Es handelt sich ungeachtet des prozentualen Unterschiedes immer noch um eine überschaubare Zahl von Anbietern, so dass die angestrebten Vorteile für die Beklagte, nämlich dass der Kläger zumindest teilweise Aufgaben der Beklagten übernimmt (vgl. BGH GRUR 1974, 35, 37 - Musikautomat), indem er sich verpflichtet, den Abschluss von Einzelverträgen durch seine Mitglieder sicherzustellen und Vertragshilfe dahingehend zu gewähren, der Beklagten bei Vertragsschluss ein Verzeichnis mit den genauen Anschriften seiner Mitglieder mitzuteilen und auf aktuellem Stand zu halten, seine Mitglieder zum Einzelvertragsabschluss und zur Einhaltung ihrer daraus resultierenden Verpflichtungen anzuhalten, sowie der Beklagten die Erfüllung ihrer Aufgaben durch geeignete Koordination und Information zu erleichtern (Ziffern 1 und 2 des Gesamtvertragsentwurfs), in Relation zum Gesamtvertragsnachlass von 20 % (a.a.O., Ziffer 3) nicht in hinreichendem Umfang eintreten.
  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11

    Gesamtvertrag Hochschul-Intrane

    Das Oberlandesgericht (OLG München, ZUM-RD 2008, 360) hat unter Abweisung der weitergehenden Klage einen Gesamtvertrag festgesetzt, der hinsichtlich der Festlegung des zulässigen Nutzungsumfangs, der Aufnahme einer Vorrangklausel und der Erfassung einzelner Nutzungen zur Berechnung der Vergütung weitgehend dem Vorschlag der Klägerin entspricht und lediglich den "Teil eines Werkes" mit maximal 33% statt maximal 25% eines Werkes definiert.
  • BGH, 14.10.2010 - I ZR 11/08

    Gesamtvertrag Musikabrufdienste

    Das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen (OLG München, ZUM-RD 2008, 360).
  • OLG Nürnberg, 09.10.2015 - 1 U 867/13

    Pflicht einer Verwertungsgesellschaft zum Abschluss eines Gesamtvertrages -

    Nach Auffassung des OLG München (Urteil vom 29.11.2007, 6 WG 1/06, Rz. 87 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung vom 26.4.1979, zitiert u. a. bei Schulze, a. a. O., § 12 Rn. 13) sind sechs Mitglieder selbst dann zu wenig, wenn sie ein Marktsegment zu 100% abdecken.
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