Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1045
BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14 (https://dejure.org/2015,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 (https://dejure.org/2015,1045)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - 7 VR 6.14 (https://dejure.org/2015,1045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 80 Abs. 5, § ... 80a Abs. 3; UmwRG § 4a Abs. 3 und 4; AEG § 18e Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 6 Satz 2; BNatSchG § 34 Abs. 3 bis 5, § 44 Abs. 1 Nr. 1, § 45 Abs. 7; RL 92/43/EWG Art. 6Zum Vollüberprüfunganspruch eines unmittelbar Eigentumsbetroffenen im Hinblick auf Gebiets- und Artenschutz.
    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch; Grunddienstbarkeit; Rückschnittzone; Planergänzung; Verträglichkeitsprüfung; Gebietsschutz; Artenschutz; Gebietsabgrenzung; Austauschbeziehungen; Flugrouten; Wanderkorridore; Barrierewirkung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3
    Aasfresser; Alternativenprüfung; Artenschutz; Ausnahme; Austauschbeziehungen; Barrierewirkung; Fledermäuse; Flugrouten; Gebietsabgrenzung; Gebietsschutz; Geschwindigkeitsbegrenzung; Großes Mausohr; Grunddienstbarkeit; Jagdhabitat; Kollisionsrisiko; Monitoring; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a Abs 3 UmwRG, § 4a Abs 4 UmwRG, § 1 Abs 1 Nr 1 UmwRG, § 18a Nr 7 AEG 1994, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG
    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Vollprüfungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz; Gebiets- und Artenschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a Abs 3 UmwRG, § 4a Abs 4 UmwRG, § 1 Abs 1 Nr 1 UmwRG, § 18a Nr 7 AEG 1994, § 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG
    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Vollprüfungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz; Gebiets- und Artenschutz

  • Wolters Kluwer

    Vollüberprüfunganspruch eines unmittelbar Eigentumsbetroffenen im Hinblick auf Gebiets- und Artenschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Anspruch eines von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung ...

  • rewis.io

    Ausbau einer Eisenbahnstrecke; Vollprüfungsanspruch im einstweiligen Rechtsschutz; Gebiets- und Artenschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollüberprüfunganspruch eines unmittelbar Eigentumsbetroffenen im Hinblick auf Gebiets- und Artenschutz; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss; Anspruch eines von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vollüberprüfungsanspruch eines unmittelbar Eigentumsbetroffenen im Hinblick auf Gebiets- und Artenschutz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollüberprüfungsanspruch eines unmittelbar Eigentumsbetroffenen im Hinblick auf Gebiets- und Artenschutz

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Verstößen gegen Naturschutzrecht durch Grundstückseigentümer

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 250
  • ZUR 2015, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    Besonderheiten ergeben sich außerdem, wenn Gebiete fehlerhaft zu klein abgegrenzt worden sind (BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 32 bis 34).

    Dass die Unterschutzstellung nicht auf die Wochenstuben in der Kirche beziehungsweise der Schule hätte beschränkt werden dürfen, sondern jenseits der Trasse liegende Nahrungshabitate und damit die trassenquerenden Austauschbeziehungen zwischen der Wochenstube und dem Nahrungshabitat in das FFH-Regime hätten einbezogen werden müssen (vgl. Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 32), macht der Antragsteller nicht geltend; angesichts der Einbettung der Wochenstuben in ohne Querung der Trasse erreichbare Naturräume liegt dies auch nicht nahe.

    Soweit die Trasse Trennwirkungen für die Wochenstube des Großen Mausohrs in der Kirche von Lohsa in Bezug auf die südwestlich der Trasse gelegenen Jagdhabitate bzw. für die Wochenstube in der "Roten Schule" in Niesky für die nordöstlich der Trasse gelegenen Jagdhabitate hervorruft, dürften diese außerhalb des FFH-Gebiets auf die Fledermäuse einwirkenden Beeinträchtigungen nicht an den Bestimmungen des Habitatrechts, sondern denen des allgemeinen Artenschutzrechts zu messen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - juris Rn. 73 ).

    Das schließt es aus, ihretwegen den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben oder für rechtswidrig und nicht vollziehbar zu erklären (§ 18e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 AEG entsprechend; vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - juris Rn. 82 ).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    Schließlich können behauptete Verstöße gegen zwingende Vorschriften des nationalen oder unionsrechtlichen Naturschutzrechts, namentlich der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, dann nicht zu einem Erfolg eines Anfechtungsbegehrens führen, wenn die Planung lediglich an Mängeln leidet, die für die Sachentscheidung nicht von Einfluss gewesen oder durch eine schlichte Planergänzung zu beheben sind im Sinne von § 17e Abs. 6 FStrG (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 ).

    Für die fachliche Beurteilung ist der Planfeststellungsbehörde eine Einschätzungsprärogative eingeräumt (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65 ff., 91 und vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 99).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Unionsrechtskonformität der einschlägigen gesetzlichen Präklusionsregelungen zwar schon mehrfach geprüft und bejaht (vgl. Urteil vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149; Beschluss vom 17. Juni 2011 - 7 B 79.10 - Buchholz 406.254 URG Nr. 3), die Europäische Kommission hält diese Regelungen aber für unionsrechtswidrig und hat deswegen beim Gerichtshof der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet (Rs. C-137/14).

    Für die fachliche Beurteilung ist der Planfeststellungsbehörde eine Einschätzungsprärogative eingeräumt (BVerwG, Urteile vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65 ff., 91 und vom 14. Juli 2011 - 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 99).

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    Ein von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Betroffener kann eine gerichtliche Überprüfung des Plans auf seine objektive Rechtmäßigkeit verlangen (BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 23 f. m.w.N.; Beschluss vom 24. Mai 2012 - 7 VR 4.12 - juris Rn. 12).

    Der Anspruch des von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Betroffenen unterliegt allerdings Einschränkungen (BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24).

  • BVerwG, 16.10.2014 - 7 VR 2.14

    Eilantrag gegen neue S-Bahn-Trasse in Fürth-Nord erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    § 4a Abs. 3 UmwRG modifiziert diesen Prüfungsmaßstab nur bezogen auf die gebotene Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs, an dem Erfordernis einer umfassenden Interessenabwägung ändert sich hingegen nichts (BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2014 - 7 VR 1.14 - juris Rn. 10 f. und vom 16. Oktober 2014 - 7 VR 2.14 u.a. - Rn. 10).

    Eine Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kann derzeit nicht mehr tragend auf das Rechtsinstitut der Präklusion gestützt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Oktober 2014 - 7 VR 2.14 u.a. - Rn. 13 und vom 29. Oktober 2014 - 7 VR 4.13 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    Denn unabhängig von diesem Gutachten spricht bei summarischer Prüfung Überwiegendes für die Annahme, dass der - als schlecht eingestufte (Anlage 9.3 S. 39) - Erhaltungszustand des Wolfs trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben und sich jedenfalls nicht weiter verschlechtern wird (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 28 und vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 41).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    Denn unabhängig von diesem Gutachten spricht bei summarischer Prüfung Überwiegendes für die Annahme, dass der - als schlecht eingestufte (Anlage 9.3 S. 39) - Erhaltungszustand des Wolfs trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben und sich jedenfalls nicht weiter verschlechtern wird (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 28 und vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 41).
  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    Ob die dargelegten Maßstäbe, soweit es um Flugkorridore zu einer im FFH-Gebiet geschützten Fortpflanzungsstätte geht, im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 (BVerwGE 148, 373) zu modifizieren sind - dort ging es um die Anforderungen an die Ermittlung etwaiger Beeinträchtigungen der im FFH-Gebiet "Segeberger Kalkberghöhlen" geschützten Fledermausquartiere durch den Bau der Autobahn A 20 -, muss der Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1990 - 4 B 249.89 - NVwZ-RR 1991, 118 und Urteil vom 28. Februar 1996 - 4 A 27.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 110 S. 82).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14
    Dem entspricht es, dass ein behaupteter Verstoß gegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nur dann der Anfechtungsklage eines Eigentumsbetroffenen zum Erfolg verhelfen kann, wenn dieser Verstoß kausal gerade für seine Eigentumsinanspruchnahme ist (BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 ).
  • BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10

    Vereinbarkeit nationaler Präklusionsregelungen mit dem europäischen Unionsrecht;

  • BVerwG, 24.05.2012 - 7 VR 4.12

    Kein vorläufiger Baustopp für Thüringer Strombrücke

  • BVerwG, 16.09.2014 - 7 VR 1.14

    Vorläufiger Rechtsschutz; umweltrechtliche Verbandsklage; Interessenabwägung;

  • BVerwG, 29.10.2014 - 7 VR 4.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss; Ausbau der Fahrrinne

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris, m. w. N.; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Der besondere Gebietsschutz des Art. 6 der FFH-Richtlinie knüpft an die Unterschutzstellung einer bestimmten Fläche an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris).

    Denn auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs würde nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris, m. w. N.; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

    Der Planfeststellungsbehörde obliegt insoweit die fachliche Beurteilung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und auch die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris, m. w. N.; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

    Der Anspruch des von der enteignungsrechtlichen Vorwirkung Betroffenen unterliegt allerdings Einschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 12; Urt. v. 12.08.2009 - 9 A 64.07 -, juris Rn. 24).

    Denn auch der durch die Planfeststellung einer Straße enteignend betroffene Eigentümer kann die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nicht aus Gründen verlangen, die für die Inanspruchnahme seines Grundeigentums nicht kausal sind (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 12; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, Flughafen Schönefeld, juris Rn. 511; Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, Flughafen Leipzig/Halle, juris; Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 -, NVwZ-RR 1996, 188; u. Urt. v. 18.03.1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74).

    An dieser Stelle muss es genügen festzustellen, dass das Kausalitätserfordernis (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015, aaO) gegeben ist.

    Die dort neu geregelte Begründungslast gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für Verbandsklagen nach § 2 UmwRG, sondern auch für Rechtsbehelfe von natürlichen und juristischen Personen nach der Verwaltungsgerichtsordnung (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 7 unter Hinweis auf BT-Drs. 17/10957 S. 18).

  • BVerwG, 29.05.2018 - 7 C 18.17

    Neue Runde im Rechtsstreit um das Kohlekraftwerk Moorburg

    Sind bestimmte Arten als geschützte Bestandteile eines solchen FFH-Gebiets betroffen, kann ein rechtlich beachtlicher Kausalzusammenhang gegeben sein, wenn für diese Arten die Erreichbarkeit des Gebiets etwa durch eine Einwirkung auf Flugrouten oder Wanderkorridore gestört wird (BVerwG, Urteil vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 33 und Beschluss vom 23. Januar 2015 - 7 VR 6.14 - UPR 2015, 226 Rn. 16); eine vollständige Barrierewirkung ist aber nicht vorausgesetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht