Weitere Entscheidung unten: AG Hamburg, 04.12.2001

Rechtsprechung
   AG Göttingen, 17.12.2001 - 74 IK 184/01   

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https://dejure.org/2001,13387
AG Göttingen, 17.12.2001 - 74 IK 184/01 (https://dejure.org/2001,13387)
AG Göttingen, Entscheidung vom 17.12.2001 - 74 IK 184/01 (https://dejure.org/2001,13387)
AG Göttingen, Entscheidung vom 17. Dezember 2001 - 74 IK 184/01 (https://dejure.org/2001,13387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Zuständigkeit des Insolvenzrichters für Entscheidungen über die Unpfändbarkeit von Arbeitseinkommen; Erlaß eilbedürftiger Anordnungen ohne Anhörung; Abänderbarkeit vom Vollstreckungsgericht getroffener Anordnungen; Bestimmung des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 36 Abs. 4 InsO; § 114 Abs. 3 InsO; § 18 Abs. 2 RPflG; §§ 850 ff. ZPO
    Entscheidungsbefugnisse des Insolvenzrichters i.R.d. Eröffnungsverfahrens; Anforderungen an den Erlass von eilbedürftigen Anordnungen; Zulässigkeit der Abänderung von Anordnungen des Vollstreckungsgerichts durch das Insolvenzgericht; Umfang des dem Schuldner zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsbefugnisse des Insolvenzrichters i.R.d. Eröffnungsverfahrens; Anforderungen an den Erlass von eilbedürftigen Anordnungen; Zulässigkeit der Abänderung von Anordnungen des Vollstreckungsgerichts durch das Insolvenzgericht; Umfang des dem Schuldner zu ...

  • zvi-online.de

    InsO § 36; ZPO §§ 850 ff.
    Berechtigung des Insolvenzgerichts zur Änderung von Anordnung des Vollstreckungsgerichts zum pfändbaren Einkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 170
  • ZVI 2002, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Göttingen, 30.06.2000 - 74 IK 49/00
    Auszug aus AG Göttingen, 17.12.2001 - 74 IK 184/01
    Auch im Eröffnungsverfahren ist zuständig der Rechtspfleger (AG Göttingen NZI 2000, 493, 494; FK-InsO/Schmerbach, 3. Auflage, § 2 Rz. 32 a; Vallender NZI 2001, 561, 562).
  • AG Göttingen, 02.10.2007 - 71 IN 227/03

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts bei Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung im

    Andernfalls würden sich gespaltene Zuständigkeiten ergeben, eine verfahrensökonomische Abwickelung wäre nicht mehr gewährleistet (AG Göttingen ZVI 2002, 25, 26 = Rpfleger 2002, 170; FK-InsO/Schmerbach § 6 Rz. 57; a. A. MK-InsO/Ganter § 6 Rz. 63; MK-InsO/Breuer § 89 Rz. 38; Kübler/Prütting/Lüke § 89 Rz. 34).
  • AG Göttingen, 14.08.2003 - 74 AR 16/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Es spricht zwar einiges dafür, dass das Insolvenzgericht auch die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen prüfen darf (vgl. AG Göttingen ZVI 2002, 25, 26 = RPfleger 2002, 170; FK-InsO/Schmerbach § 6 Rdnr. 57; a.A. MünchKomm-InsO/Ganter § 6 Rdnr. 64).
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Rechtsprechung
   AG Hamburg, 04.12.2001 - 68g IK 78/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18157
AG Hamburg, 04.12.2001 - 68g IK 78/01 (https://dejure.org/2001,18157)
AG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2001 - 68g IK 78/01 (https://dejure.org/2001,18157)
AG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 68g IK 78/01 (https://dejure.org/2001,18157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4a, 26, 27, 304, 306, 309
    Auslegung des Eigenantrags im Verbraucherinsolvenzverfahren als Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2241
  • ZVI 2002, 26
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 149/05

    Anforderungen an die Form der Entscheidung über den Stundungsantrag des

    Es ist rechtlich möglich, ein Insolvenzverfahren auch ohne Entscheidung über den Stundungsantrag zu eröffnen (vgl. AG Hamburg ZIP 2001, 2241).
  • AG Hamburg, 26.04.2002 - 67g IN 152/02

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Angesichts der regelmäßig zu erwartenden Unwägsamkeiten bei der Durchsetzung eines Prozesskostenvorschusses ist das Insolvenzverfahren dennoch ad hoc zu eröffnen, da die Wirkungen der Verfahrenskostenstundung einstweilig antreten, § 4a Abs. 3 Satz 3 InsO (Bestätigung von AG Hamburg, ZIP 2001, 2241 = ZVI 2002, 26).

    Diese Praxis entspricht der st. Rspr. des Gerichts (vgl. AG Hamburg, ZIP 2001, 2241 = ZVI 2002, 26), an der das Gericht festhält (a.A. AG Göttingen, ZVI 2002, 69).

  • AG Göttingen, 20.02.2002 - 74 IK 14/02

    Entscheidungskompetenz; funktionelle Zuständigkeit; Insolvenzeröffnung;

    Die entgegengesetzte Auffassung des AG Hamburg (Beschluß vom 04.12.2001 - 68 g IK 78/01 - ZIP 2001, 2241) ist abzulehnen.
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