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   BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03   

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BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03 (https://dejure.org/2003,2028)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2003 - IX ZA 8/03 (https://dejure.org/2003,2028)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - IX ZA 8/03 (https://dejure.org/2003,2028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist durch einen rechtzeitig gestellten Prozesskostenhilfeantrag

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 114, 117; InsO § 287
    Keine Wiedereinsetzung bei Nachreichen von Einkommensbelegen des Ehepartners nach Ablauf der Rechtsbeschwerdefrist

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114, 517, 233, 234
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist bei gleichzeitig gestellten Prozeßkostenhilfeantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe trotz aussichtsloser Berufung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 99
  • ZVI 2003, 600
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1999 - XII ZB 134/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozeßkostenhilfeantrag des

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03
    Nur wenn diese ausreichende Darlegung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt, ist die Versäumung dieser Frist vom Antragsteller nicht unverschuldet (BGH, Beschl. v. 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097; v. 24. November 1999 - XII ZB 134/99, NJW-RR 2000, 879; v. 3. April 2001 - XI ZA 1/01, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 7).

    Die Beifügung der "entsprechenden Belege" ist dem Antragsteller in § 117 Abs. 2 ZPO ausdrücklich zur Pflicht gemacht (vgl. BGH, Beschl. v. 24. November 1999 aaO).

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZB 21/94

    Zeitpunkt des Zugangs von per Telefax übermittelten Schriftsätzen

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03
    Nur wenn diese ausreichende Darlegung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt, ist die Versäumung dieser Frist vom Antragsteller nicht unverschuldet (BGH, Beschl. v. 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097; v. 24. November 1999 - XII ZB 134/99, NJW-RR 2000, 879; v. 3. April 2001 - XI ZA 1/01, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 7).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03
    Die Voraussetzungen, unter denen der Antrag auf Prozeßkostenhilfe auch noch später - innerhalb der Frist des § 234 ZPO - gestellt werden kann (vgl. Beschl. v. 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180), liegen ebenfalls nicht vor.
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZA 1/01

    Wiedereinsetzung wegen Verweigerung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - IX ZA 8/03
    Nur wenn diese ausreichende Darlegung innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgt, ist die Versäumung dieser Frist vom Antragsteller nicht unverschuldet (BGH, Beschl. v. 4. Mai 1994 - XII ZB 21/94, NJW 1994, 2097; v. 24. November 1999 - XII ZB 134/99, NJW-RR 2000, 879; v. 3. April 2001 - XI ZA 1/01, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfegesuch 7).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Deswegen waren auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter vollständig zu belegen, was nach § 117 Abs. 2 ZPO auch die Vorlage entsprechender Belege innerhalb der Berufungsfrist einschließt (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03 - FamRZ 2004, 99 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.02.2005 - 9 WF 38/05

    Verjährung einer Zugewinnausgleichsforderung - Unterbrechung der Verjährung durch

    Mit der positiven Bewilligung kann die Partei lediglich dann rechnen, wenn sie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der PKH in ausreichender Weise dargetan hat (BGH FamRZ 2004, 99).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 279/04

    Zulässigkeit der Restitution gegen die rechtskräftige Ablehnung eines

    Zwar kann der mittellosen Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Einlegungsfrist gewährt werden, wenn sie innerhalb der Frist ein ordnungsgemäßes Prozesskostenhilfegesuch einreicht (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180; v. 9. Oktober 2003 - IX ZA 8/03, n.v.).
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