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   BGH, 03.03.2005 - IX ZB 261/03   

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https://dejure.org/2005,7436
BGH, 03.03.2005 - IX ZB 261/03 (https://dejure.org/2005,7436)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2005 - IX ZB 261/03 (https://dejure.org/2005,7436)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2005 - IX ZB 261/03 (https://dejure.org/2005,7436)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter; Vergabe von Buchführungsarbeiten an einen Steuerberater durch einen Insolvenzverwalter

  • zvi-online.de

    InsO § 63; InsVV § 4 Abs. 1 Satz 3, § 5
    Berechtigung zur Beauftragung Externer mit Buchführung durch Insolvenzverwalter bei externer Buchhaltung schon vor Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV
    Minderung der Verwaltervergütung bei Beauftragung eines externen Steuerberaters mit Buchhaltungsaufgaben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 468
  • ZVI 2005, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 03.03.2005 - IX ZB 261/03
    Amtsgericht und Landgericht sind zutreffend davon ausgegangen, daß sie berechtigt und verpflichtet waren zu prüfen, ob diese Beauftragung eines Externen gerechtfertigt war (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36).

    Schaltet er deswegen zusätzlich einen Steuerberater ein, darf sich dies nicht mindernd auf die Vergütung oder Auslagenpauschale auswirken (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 aaO; v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, ZIP 2004, 1717, 1720; MünchKomm-InsO/Nowak, § 4 InsVV Rn. 10).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 03.03.2005 - IX ZB 261/03
    Schaltet er deswegen zusätzlich einen Steuerberater ein, darf sich dies nicht mindernd auf die Vergütung oder Auslagenpauschale auswirken (BGH, Beschl. v. 11. November 2004 aaO; v. 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, ZIP 2004, 1717, 1720; MünchKomm-InsO/Nowak, § 4 InsVV Rn. 10).
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 161/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Zuschlag für die

    Es muss sich um eine besondere Aufgabe, nicht um ein allgemeines Geschäft des Treuhänders oder Verwalters handeln (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 183; vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 37; vom 3. März 2005 - IX ZB 261/03, ZVI 2005, 143).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 200/08

    Insolvenzverwaltervergütung: Vergütungsmindernde Berücksichtigung einer Tätigkeit

    Von der Rechtsprechung des Senats abweichende Rechtssätze zur Anwendung des § 5 InsVV (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZInsO 2004, 1348 ff; v. 3. März 2005 - IX ZB 261/03, ZVI 2005, 143) hat das Beschwerdegericht nicht aufgestellt.
  • LG Mainz, 21.05.2007 - 8 T 48/07
    Zu Recht hat das Amtsgericht unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung ( BGH, Beschluss vom 3.3.2005, IX ZB 261/03 ) darauf hingewiesen, dass dies dem Normalfall entspricht und sich nicht mindernd auf die Vergütung oder Auslagenpauschale auswirken kann.
  • AG Mainz, 21.11.2006 - 281 IN 111/03

    Erhöhung der Vergütung eines Insolvenzverwalters bei schwieriger und

    Da die Buchhaltung auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens außerhalb des Schuldnerunternehmens erledigt wurde, darf sich die Beauftragung eines Steuerberaters während des Insolvenzverfahrens nicht mindernd auf die Vergütung oder Auslagenpauschale auswirken (vg. BGH 9. Zivilsenat, Beschluss vom 03.03.2005, IX ZB 261/03 ).
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