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   AG Holzminden, 08.02.2006 - 10 IK 96/02   

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https://dejure.org/2006,24457
AG Holzminden, 08.02.2006 - 10 IK 96/02 (https://dejure.org/2006,24457)
AG Holzminden, Entscheidung vom 08.02.2006 - 10 IK 96/02 (https://dejure.org/2006,24457)
AG Holzminden, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - 10 IK 96/02 (https://dejure.org/2006,24457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 295 InsO; § 296 Abs. 1 S. 1 InsO
    Versagung der Rechtsschuldbefreiung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren aufgrund einer Obliegenheitsverletzung des Schuldners; Verschweigen des Wegfalls einer unterhaltsberechtigten Person als Obliegenheitsverletzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Rechtsschuldbefreiung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren aufgrund einer Obliegenheitsverletzung des Schuldners; Verschweigen des Wegfalls einer unterhaltsberechtigten Person als Obliegenheitsverletzung

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Versagung der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 295, 296, 305; ZPO § 850c
    Versagung der Restschuldbefreiung bei Verschweigen des Wegfalls von Unterhaltspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZVI 2006, 260
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 249/08

    Anforderungen an die Überwachung der Erfüllung der Obliegenheiten eines

    Ein schlichtes Unterlassen stellt dann ein "Verheimlichen" dar, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln - zur Offenbarung des Vermögensgegenstandes also - besteht (LK-StGB/Tiedemann, aaO Rn. 38a; MünchKomm-StGB/Radtke, aaO Rn. 18; Schönke/Schröder/Stree/Heine, StGB 27. Aufl. § 283 Rn. 5; FK-InsO/Ahrens, 5. Aufl. § 295 Rn. 49; Graf-Schlicker/ Kexel, InsO § 295 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl. § 295 Rn. 82; Hess, InsO § 295 Rn. 50; a.A. AG Holzminden, ZVI 2006, 260; AG Göttingen ZInsO 2008, 49, 50; Schmidt, Privatinsolvenz 3. Aufl. Rn. 90; HK-InsO/Landfermann, InsO 5. Aufl. § 295 Rn. 18 mit Fn. 65; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO § 295 Rn. 24; Uhlenbruck/Vallender, InsO 12. Aufl. § 295 Rn. 48; HmbKomm-InsO/Streck, 3. Aufl. § 295 Rn. 18; Pape aaO).
  • LG Göttingen, 11.08.2008 - 10 T 80/08

    Aufhebung einer bewilligten Stundung der Verfahrenskosten eines

    Die Beeinträchtigung der Gläubigerinteressen ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass pfändbare Bezüge zunächst auf die offenen Verfahrenskosten angerechnet werden müssen (Kübler/Prütting/Wenzel, Kommentar zur Insolvenzordnung , 31. Lfg. 1/08 § 296 Rdnr. 5; AG Holzminden ZVI 2006, 260, 261 [AG Holzminden 08.02.2006 - 10 IK 96/02] ).
  • AG Göttingen, 26.11.2008 - 74 IK 2/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Beeinträchtigungen der

    Nach der Rechtsprechung des Landgerichtes Göttingen (ZInsO 2008, 1033, 1034 = NZI 2008, 625; ebenso Kübler/Prütting/Wenzel § 296 Rz. 5; AG Holzminden ZVI 2006, 260, 261) ist nicht erforderlich, dass von dem Betrag zunächst die bisherigen Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten abgesetzt werden und ein pfändbarer Betrag verbleibt.
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