Rechtsprechung
AG Hamburg, 06.04.2009 - 68g IK 605/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- zvi-online.de
InsO §§ 4a, 308 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 1
Kosten für das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bei angenommenem gerichtlichem Schuldenbereinigungsplan - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZVI 2009, 268
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.05.2011 - IX ZB 136/09
Insolvenzverfahren: Verlängerung der Verfahrenskostenstundung; Ausschluss der …
Der Gesetzgeber scheint zum Beispiel davon ausgegangen zu sein, dass die Verfahrenskosten auch während eines Schuldenbereinigungsplanverfahrens (§§ 305 ff InsO) gestundet werden können (…BT-Drucks. 14/5680, S. 22; vgl. AG Hamburg ZVI 2009, 268), obwohl gemäß § 308 Abs. 2 InsO mit der Annahme des Schuldenbereinigungsplans die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und auf Erteilung von Restschuldbefreiung als zurückgenommen gelten.