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   LG Bamberg, 18.10.2010 - 1 O 445/10   

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https://dejure.org/2010,31207
LG Bamberg, 18.10.2010 - 1 O 445/10 (https://dejure.org/2010,31207)
LG Bamberg, Entscheidung vom 18.10.2010 - 1 O 445/10 (https://dejure.org/2010,31207)
LG Bamberg, Entscheidung vom 18. Oktober 2010 - 1 O 445/10 (https://dejure.org/2010,31207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bemessung des Kontoführungsentgelts für ein Pfändungsschutzkonto

  • zvi-online.de

    BGB § 307; ZPO § 850k
    Gesondertes Kontoführungsentgelt für P-Konten nicht zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iff-hh.de (Kurzinformation)

    Keine Extra-Gebühren für P-Konten

  • conlegi.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Keine Gebühren für P-Konto

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZVI 2011, 36
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus LG Bamberg, 18.10.2010 - 1 O 445/10
    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden von diesen ein besonderes Entgelt gefordert wird, unwirksam (BGHZ 141, 380).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 55/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus LG Bamberg, 18.10.2010 - 1 O 445/10
    Zwar ist es den Kreditinstituten grundsätzlich möglich, ihren Kunden im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung stehende weitere Leistungen anzubieten und sich solche gesondert vergüten zu lassen (BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 55/08).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 U 13/12

    Unzulässigkeit einer Preisklausel für ein Pfändungsschutzkonto

    Die Leistungen der Bank aus dem ursprünglichen Zahlungsdiensterahmenvertrag, der dem Abschluss des Girovertrages weiterhin zu Grunde liegt, werden lediglich erweitert, ohne dass ein eigenständiges Kontomodell durch die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto entsteht (so auch zutreffend bereits LG Bamberg, Urt. v. 22.2.2011, 1 O 445/10, juris Rn. 21; Beschluss v. 18.10.2010, ZVI 2011, 36).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2012 - 19 U 238/11

    Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Führung eines Pfändungsschutzkontos in

    Die Leistungen der Bank aus dem ursprünglichen Zahlungsdiensterahmenvertrag, der dem Abschluss des Girovertrages weiterhin zu Grunde liegt, werden lediglich erweitert, ohne dass ein eigenständiges Kontomodell durch die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto entsteht (so auch zutreffend bereits LG Bamberg, Urt. v. 22.2.2011, 1 O 445/10, juris Rn. 21; Beschluss v. 18.10.2010, ZVI 2011, 36).
  • OLG Köln, 19.05.2011 - 13 U 50/11

    Abweisung der Klage auf Unterlassung einer Vergütungsklausel im Bankverkehr für

    Die Erhebung eines Sonderentgelts für die Umstellung nach § 850k Abs. 7 S. 2 ZPO ist hiermit zwar ebenso unvereinbar wie zusätzliche Kontoführungsgebühren, die nur deshalb erhoben werden, weil das Konto als Pfändungsschutzkonto (fort-)geführt wird (vgl. Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 20.04.2009, BT-Drs. 16/12714, S. 17; vgl. auch die von der Verfügungsklägerin zitierten Beschlüsse des Landgerichts Bamberg vom 18.10.2010 - 1 O 445/10 sowie des Landgerichts Leipzig vom 2.12.2010 - 8 O 3529/10; einschränkend LG Halle, Urteil v. 20.12.2010, 5 O 1759/10, Juris, Rz. 17).
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