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   LG Hamburg, 22.12.2017 - 330 T 71/17   

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https://dejure.org/2017,58561
LG Hamburg, 22.12.2017 - 330 T 71/17 (https://dejure.org/2017,58561)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.12.2017 - 330 T 71/17 (https://dejure.org/2017,58561)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 330 T 71/17 (https://dejure.org/2017,58561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Berücksichtigung sog. fiktiver Unterhaltspflichten bei sozialrechtlicher Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZVI 2018, 161
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Braunschweig, 13.12.2016 - 6 T 691/16

    Erhöhung des Pfändungsfreibetrags: Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2017 - 330 T 71/17
    Nur mit einer solchen entsprechenden Anwendung kann dem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden (so auch OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.07.2008 - 24 U 146/07 - juris; LG Essen, Beschluss vom 04.09.2014 - 7 T 285/14 - juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 13.12.2016, 6 T 691/16 - juris).
  • LG Essen, 04.09.2014 - 7 T 285/14

    Antrag des Schuldners auf Erhöhung des unpfändbaren Betrages zur Sicherung des

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2017 - 330 T 71/17
    Nur mit einer solchen entsprechenden Anwendung kann dem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden (so auch OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.07.2008 - 24 U 146/07 - juris; LG Essen, Beschluss vom 04.09.2014 - 7 T 285/14 - juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 13.12.2016, 6 T 691/16 - juris).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2008 - 24 U 146/07

    Zwangsvollstreckung: Schuldnerschutz bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus LG Hamburg, 22.12.2017 - 330 T 71/17
    Nur mit einer solchen entsprechenden Anwendung kann dem offensichtlichen gesetzgeberischen Zweck Rechnung getragen werden und eine systemwidrige Ungleichbehandlung vermieden werden (so auch OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 04.07.2008 - 24 U 146/07 - juris; LG Essen, Beschluss vom 04.09.2014 - 7 T 285/14 - juris; LG Braunschweig, Beschluss vom 13.12.2016, 6 T 691/16 - juris).
  • LG Bielefeld, 28.01.2020 - 23 T 38/20

    Berücksichtigung von faktischen Unterhaltspflichten im Rahmen des § 850f Abs. 1

    Nach Auffassung der Kammer hat eine Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an die Lebensgefährtin zu erfolgen (so auch OLG Frankfurt, ZVI 2008, 384; LG Hamburg, ZVI 2018, 161; LG Essen, ZInsO 2014, 2278).

    Dies kann ihm jedoch auch unter Berücksichtigung der Gläubigerinteressen nicht zugemutet werden (LG Hamburg, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 330 T 71/17 -, Rn. 5 - zitiert nach juris).

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