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OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - I-15 U 63/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZWE 2001, 164
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 15 U 63/00
In diesen Fällen tritt die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück (BVerfG, NJW 1995 S. 3303, 3304; BVerfG, NJW 1999 S. 1323, 1324; BGH, WM 1998, 2164, 2165).Erst wenn eine Äußerung nicht mehr der Auseinandersetzung in der Sache dient, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, liegt eine sog. Schmähkritik vor (statt vieler: BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304).
Bei letzteren verbleibt es auch bei fehlender Schmähkritik bei dem Grundsatz der einzelfallbezogenen Rechtsgüterabwägung (u. a. BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304 f).
- BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97
BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 15 U 63/00
In diesen Fällen tritt die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter den Ehrenschutz zurück (BVerfG, NJW 1995 S. 3303, 3304; BVerfG, NJW 1999 S. 1323, 1324; BGH, WM 1998, 2164, 2165). - BGH, 14.06.1977 - VI ZR 111/75
Heimstättengemeinschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2000 - 15 U 63/00
Entgegen der Auffassung des Beklagten ergibt sich nichts anderes aus der - hier nicht einschlägigen - Entscheidung des BGH vom 14.06.1977 (NJW 1977, 1681 ff).
- OLG Schleswig, 16.02.2022 - 9 U 134/21
Unterlassungsanspruch gegen Ein-Stern-Bewertung auf Google
Soweit der Kläger zu 1) auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 27. September 2000 (15 U 63/00, ZWE 2001, 164 Rn. 39 ff) verweist, ist der dort entschiedene Sachverhalt dem vorliegenden nicht ansatzweise vergleichbar. - OLG Frankfurt, 20.12.2005 - 20 W 298/04
Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen im …
(vgl. BayObLG WuM 2001, 408; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 164, jeweils zu Äußerungen innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage, mit vielfältigen weiteren Nachweisen).