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   BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00   

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https://dejure.org/2001,5838
BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00 (https://dejure.org/2001,5838)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.2001 - 2Z BR 88/00 (https://dejure.org/2001,5838)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 2001 - 2Z BR 88/00 (https://dejure.org/2001,5838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; Anlage; Bauträger; Hausverwalter; Stimmrechtsmißbrauch

  • Judicialis

    WEG § 26; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26; BGB § 242
    Stimmrechtsmissbrauch eines Wohnungseigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kempten - 34 UR II 32/99
  • LG Kempten - 4 T 626/00
  • BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 719
  • ZWE 2001, 550
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
    c) Der Senat kann den Eigentümerbeschluss zu TOP 1 selbst auslegen, weil er eine Dauerregelung enthält (BGHZ 139, 288/291 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.1999 - 3 Wx 77/99

    Ungültigerklärung eines Beschlusses des Mehrheitseigentümers über die

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
    Ein gegen die Bestellung sprechender wichtiger Grund liegt vor, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen ist (BayObLG ZMR 2000, 846/847; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 581 und WE 1996, 70/71).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
    Denn dieser Eigentümerbeschluss ist ebenfalls angefochten und im Fall seiner Ungültigerklärung würde sich die Frage erneut stellen, ob der weitere Beteiligte zu 2 für die Zeit bis zum 1.7.2003 wirksam zum Verwalter bestellt ist (vgl. BGHZ 106, 115 f.; BayObLGZ 1992, 79/81; Senatsbeschluss vom 24.1.2001 - 2Z BR 112/00).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 112/99

    Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers an einer Gartenfläche

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
    Ein gegen die Bestellung sprechender wichtiger Grund liegt vor, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen ist (BayObLG ZMR 2000, 846/847; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 581 und WE 1996, 70/71).
  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 169/98

    Ersetzung eines fehlerhaften Negativbeschlusses durch einen positiven Beschluss

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
    Ein mit den Stimmen des beherrschenden Wohnungseigentümers gefasster Eigentümerbeschluss ist auch dann für ungültig zu erklären, wenn er einer ordnungsmäßigen Verwaltung widerspricht (BayObLG NJW-RR 1999, 1171/1172 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
    Denn dieser Eigentümerbeschluss ist ebenfalls angefochten und im Fall seiner Ungültigerklärung würde sich die Frage erneut stellen, ob der weitere Beteiligte zu 2 für die Zeit bis zum 1.7.2003 wirksam zum Verwalter bestellt ist (vgl. BGHZ 106, 115 f.; BayObLGZ 1992, 79/81; Senatsbeschluss vom 24.1.2001 - 2Z BR 112/00).
  • BayObLG, 20.10.2000 - 2Z BR 77/00

    Gründe gegen die Wiederbestellung eines Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
    Auf die Frage seiner Qualifikation und weitere vom Landgericht herangezogene Umstände, die teilweise erst nach der Verwalterbestellung zutage getreten sind und daher nicht berücksichtigt werden können (vgl. BayObLG WuM 2000, 689 f.), kommt es danach nicht mehr an.
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 3 Wx 210/95

    Bedeutung der Wahl eines Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
    Ein gegen die Bestellung sprechender wichtiger Grund liegt vor, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offenkundig sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen ist (BayObLG ZMR 2000, 846/847; OLG Düsseldorf ZMR 1999, 581 und WE 1996, 70/71).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 2Z BR 25/99

    Zum Beschluss des Versammlungsleiter, die Stimmen eines Eigentümers wegen

    Auszug aus BayObLG, 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
    Darin liegt ein nach § 242 BGB unzulässiger Rechtsmissbrauch zu Lasten der übrigen Wohnungseigentümer, der zur Ungültigkeit des Eigentümerbeschlusses führt (vgl. BayObLGZ 1999, 149/151 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2022 - V ZR 77/21

    Wohnungseigentumssache: Berechtigung des Verwalters zur Vertretung der beklagten

    2 Z 162/91">NJW-RR 1992, 787; ZMR 1997, 93 f.; ZWE 2001, 550, 551; Staudinger/Häublein, WEG [2018], § 24 Rn. 116).
  • BayObLG, 19.12.2001 - 2Z BR 15/01

    Wechsel der Besetzung des Beschwerdegerichts in Wohnungseigentumssachen -

    Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Senats vielmehr, ob in der Ausnutzung der Stimmenmehrheit entweder ein nach § 242 BGB unzulässiger Rechtsmissbrauch zu Lasten der Minderheit liegt oder der mit den Stimmen des beherrschenden Wohnungseigentümers gefasste Beschluss gegen die Grundsätze ordnungsmäßigen Gebrauchs oder der ordnungsmäßigen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verstößt; solcherart zustande gekommene Beschlüsse sind auf Antrag für ungültig zu erklären (BayObLGZ 1986, 10/14 m. w. N.; ferner BayObLG ZMR 2000, 846; ZMR 2001, 719; auch Bärmann/Pick/Merle § 25 Rn. 160).

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mit dem Verwalter, der als früherer Bauträger oder aus sonstigen Gründen auf Gewährleistung haftet, Streitigkeiten wegen Baumängeln bestehen (siehe insbesondere BayObLG ZMR 2001, 719).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 118/07

    Zur Gültigkeit der Verwalterbestellung für Wohneigentumsanlage -

    In der Regel entspreche es nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinem Stimmenübergewicht gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer eine ihm nahe stehende Person zum Verwalter bestellt [vgl. BayObLG WuM 1996, 648 f; ZMR 2001, 719].
  • AG Hamburg-Blankenese, 30.04.2008 - 539 C 2/08
    Insoweit kann es dahinstehen, ob der Umstand der Bestellung des WEG -Verwalters durch einen Mehrheitseigentümer gegen den Willen der restlichen Wohnungseigentümer bereits für sich genommen einen wichtigen, die Bestellung hindernden Grund darstellt (so BayObLG ZMR 2000, 848 und 2001, 719 f.), oder ob diese Schlussfolgerung erst dann gerechtfertigt ist, wenn weitere Umstände hinzutreten, die sich als Verstoß gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Gemeinschaft darstellen, wie etwa bei der Verschaffung unangemessener Vorteile oder der Bestellung eines persönlich ungeeigneten oder fachlich unfähigen Verwalters (so BGH ZMR 2002, 936 ff. [BGH 19.09.2002 - V ZB 37/02] ).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2007 - 14 Wx 41/06

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Dies ist anzunehmen, wenn ein konkreter Interessenkonflikt aufgetreten ist und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen ist und diesen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Verwalter nicht zugemutet werden kann (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1382; BayObLG, ZMR 2002, 527; BayObLG, ZMR 2001, 719).
  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Ein wichtiger Grund gegen die Bestellung wird vorliegen, wenn bereits im Zeitpunkt der Bestellung Interessengegensätze offensichtlich sind und deshalb von vornherein nicht mit der Begründung eines unbelasteten, für die Tätigkeit des Verwalters erforderlichen Vertrauensverhältnisses zu den anderen Wohnungseigentümern zu rechnen ist (OLG Düsseldorf WE 1996, 70; BayObLG WuM 2001, 626 = ZMR 2001, 719).
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