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   OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01   

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https://dejure.org/2002,5258
OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01 (https://dejure.org/2002,5258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.2002 - 3 Wx 293/01 (https://dejure.org/2002,5258)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 2002 - 3 Wx 293/01 (https://dejure.org/2002,5258)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    WEG § 1 Abs. 5; ; WEG § 5 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 1 Abs. 5 § 5 Abs. 2 § 14 Nr. 1
    Wohnungsabschlusstür als Sondereigentum- Beschlußkompetenz der Eigentümergemeinschaft für modernisierende Instandsetzung von Sondereigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Viersen - 8 II 13/00
  • LG Mönchengladbach - 2 T 131/00
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 571 (Ls.)
  • ZMR 2002, 445
  • ZWE 2002, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.12.2000 - 2Z BR 61/00

    Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, der die Kostenverteilungsregelung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01
    Soweit dieser Mehrheitsbeschluss in das Sondereigentum der Beteiligten zu 1 eingreift oder auf eine konkludente Änderung der Zuordnung der Wohnungsabschlusstüren in der Teilungserklärung (Gemeinschaftseigentum statt Sondereigentum) abzielt, ist er demnach wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen (BGH NJW 2000, 3500; vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 297).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01
    Soweit dieser Mehrheitsbeschluss in das Sondereigentum der Beteiligten zu 1 eingreift oder auf eine konkludente Änderung der Zuordnung der Wohnungsabschlusstüren in der Teilungserklärung (Gemeinschaftseigentum statt Sondereigentum) abzielt, ist er demnach wegen nicht vorhandener bzw. überschrittener Regelungskompetenz als nichtig anzusehen (BGH NJW 2000, 3500; vgl. auch BayObLG ZMR 2001, 297).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1999 - 22 U 35/99

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01
    Es kann offen bleiben, ob die Wohnungseingangstür gemäß § 1 Abs. 5 WEG grundsätzlich dem Gemeinschaftseigentum zuzurechnen ist (OLG Düsseldorf NZM 2000, 193; LG Stuttgart RPfleger 1973, 401; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Auflage 2000 § 5 Rdz. 55; Bärmann/Pick WEG § 5 Rdz. 18).
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1993 - 3 Wx 129/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.01.2002 - 3 Wx 293/01
    Unter der Voraussetzung der zugesagten optisch ästhetischen Anpassung an die übrigen Türen des Hauses ist nicht ersichtlich, dass und inwiefern den Beteiligten zu 2 ein rechtlich relevanter Nachteil, also eine konkret und objektiv feststellbare nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 277).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 212/12

    Wohnungseingangstüren stehen im gemeinschaftlichen Eigentum der

    Nach vereinzelter Auffassung sind sie sondereigentumsfähig (so MünchKomm-BGB/Commichau, 6. Aufl., § 5 WEG Rn. 12 a.E.) und zählen nur dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn sie im Sinne von § 5 Abs. 2 WEG für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind (OLG Düsseldorf, ZWE 2002, 279, 280; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., Rn. 52).
  • LG Dortmund, 20.07.2012 - 17 S 55/12

    Wirksamkeit einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer hinsichtlich der Zuordnung

    Insbesondere unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BGH vom 2.3.2012 (NJW 2012, 1722) und eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 4.1.2002 (NZM 2002, 571) verteidigt die Klägerin das angefochtene Urteil.

    Soweit ersichtlich hat in der Rechtsprechung lediglich das OLG Düsseldorf die Auffassung vertreten, dass eine Wohnungsabschlusstür dann sondereigentumsfähig sei, wenn sie nicht für Bestand und Sicherheit erforderlich sei oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch diene (OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, 446; so auch Staudinger/Rapp § 5 Rdnr. 25; i.E. offen gelassen: BayOLG vom 8.8.2002, NZM 2002, 869ff., juris-Rdnr. 24).

  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Maßgeblich ist mit Rücksicht auf § 4 Abs. 2 GO allein der Umstand, dass die Wohnungseingangstür als Teil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NZM 2002, 869/871; OLG Düsseldorf NZM 2000, 193; siehe auch OLG Düsseldorf NZM 2002, 571) eigenmächtig verändert wurde.
  • OLG Dresden, 17.03.2005 - 4 U 2065/04

    Anschlussberufung; Klageänderung in 2. Instanz durch den Berufungsbeklagten;

    (3) Die Wohnungsabschlusstüren bewirken die für die Begründung von Wohnungseigentum notwendige Abgeschlossenheit der Wohnungseinheiten, sind mithin für deren Bestand erforderlich und gehören deshalb gemäß den §§ 1 Abs. 5, 5 Abs. 2 WEG zum Gemeinschaftseigentum (OLG Düsseldorf OLGR 2000, 1; LG Stuttgart Rpfleger 1973, 401; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG aaO. § 5 Rn. 55; a.A. wohl OLG Düsseldorf ZMR 2002, 445, jedoch ohne abschließende Entscheidung).
  • LG Itzehoe, 08.02.2019 - 11 S 2/19

    Keine Duldungspflicht aus Treu und Glauben bei Verlegung von Breitbandkabeln im

    Ein ohne Beschlusskompetenz gefasster Beschluss der Wohnungseigentümer ist nichtig und nicht nur schwebend unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2000 - V ZB 58/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.01.2002 - 3 Wx 293/01, Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 23 Rn. 12ff.).
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