Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 07.02.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01   

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https://dejure.org/2002,2535
BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01 (https://dejure.org/2002,2535)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 2Z BR 165/01 (https://dejure.org/2002,2535)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 2Z BR 165/01 (https://dejure.org/2002,2535)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Ungültigerklärung; Erstbeschluss; Wohnungseigentum

  • afs-rechtsanwaelte.de

    Umstellung des Heizungsbetriebs von Öl auf Gas bedarf bei einer WEG nicht der Zustimmung sämtlicher Eigentümer

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 4
    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss - Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Umstellung der Zentralheizung von Öl auf Gas

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizungsumstellung auf Gas modernisierende Instandsetzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Kempten - 5 UR II 43/99
  • LG Kempten - 4 T 659/00
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

Papierfundstellen

  • ZWE 2002, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Ausgehend von der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2001, 3339) kommt der Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses für das Entstehen eines Eigentümerbeschlusses zusätzlich konstitutive Bedeutung zu.

    Im Zweifel ist vielmehr bei einem protokollierten klaren Abstimmungsergebnis von einer konkludenten Beschlussfeststellung und -verlautbarung auszugehen (BGH NJW 2001, 3339).

  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Denn diese kann jedenfalls darauf gestützt werden, dass die Vorinstanz die Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde nicht erkannt oder der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten habe, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (siehe BayObLG ZMR 2001, 366; BayObLG WuM 1992, 644/645).

    c) Verfahrensmäßig folgt aus dem Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses, die Erledigung der Hauptsache (ständige Rechtsprechung; z.B. BayObLG WuM 1992, 644/645; Demharter ZMR 1987, 201/203; Wangemann/Drasdo Die Eigentümerversammlung nach WEG 2. Aufl. Rn. 380 f.).

  • KG, 27.06.1994 - 24 W 7640/93

    WEG : ordnungsmäßiger Instandsetzung einer Heizungsanlage

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Denn das Landgericht hat rechtsfehlerfrei die Voraussetzungen einer sogenannten modernisierenden Instandsetzung auf der Grundlage von Angeboten und Kostenvergleichen bejaht (vgl. dazu BayObLG ZMR 1994, 279/280; OLG Celle WE 1993, 224; KG NJW-RR 1994, 1358 f Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 242).

    Eine weitergehende Kosten-Nutzen-Analyse (dazu KG NJW-RR 1994, 1358) ist hier nicht geboten, weil die Erneuerung der Heizungsanlage ohnehin erforderlich ist (BayObLG ZMR 1994, 280/281) Schließlich beinhaltet der Beschluss vom 27.10.1999 nach Art eines Rahmenbeschlusses nur die Umstellung des Heizungsbetriebs als solchen.

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Bei Vorliegen eines inhaltsgleichen bestandskräftigen Zweitbeschlusses entfällt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis zur Anfechtung des Erstbeschlusses (BGHZ 106, 113/115; BayObLGZ 1977, 226/229 ff.; BayObLG …
  • BayObLG, 24.01.2001 - 2Z BR 112/00

    Erledigung der Hauptsache ist im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Denn diese kann jedenfalls darauf gestützt werden, dass die Vorinstanz die Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde nicht erkannt oder der Beschwerdeführer keine Gelegenheit erhalten habe, sein Rechtsmittel auf die Kosten zu beschränken (siehe BayObLG ZMR 2001, 366; BayObLG WuM 1992, 644/645).
  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Dass die Wohnungseigentümer eine erneute, allseits rechtsverbindliche Entscheidung treffen wollten, folgt bereits aus der Überschrift zu TOP 8. Der Sache nach handelt es sich umeinen inhaltsgleichen bestätigenden Zweitbeschluss (dazu BGHZ 113, 197; ferner Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 55).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 136/93

    Zum Rechtsschutzbedürfnis bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, wenn es

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Denn das Landgericht hat rechtsfehlerfrei die Voraussetzungen einer sogenannten modernisierenden Instandsetzung auf der Grundlage von Angeboten und Kostenvergleichen bejaht (vgl. dazu BayObLG ZMR 1994, 279/280; OLG Celle WE 1993, 224; KG NJW-RR 1994, 1358 f Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 242).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Die mit Gasbefeuerung verbundene, niemals ganz ausschließbare abstrakte Explosionsgefahr begründet keine über das Maß des § 14 WEG hinausgehende Beeinträchtigung und damit die Zustimmungsbedürftigkeit nach § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG (vgl. z.B. BayObLGZ 1990, 120/123; Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 22 Rn. 12).
  • BayObLG, 24.08.1988 - BReg. 2 Z 26/88

    Umrüsten einer Zentralheizungsanlage als ordnungsgemäße Instandhaltung und

    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Wie der Senat auch schon in früheren Entscheidungen ausgesprochen hat, hält sich Gas als verwendete Energieart im Rahmen einer verkehrsüblichen und erprobten Heiztechnik (BayObLGZ 1988, 271/274; BayObLG ZMR 1994, 280).
  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01
    Bei Vorliegen eines inhaltsgleichen bestandskräftigen Zweitbeschlusses entfällt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis zur Anfechtung des Erstbeschlusses (BGHZ 106, 113/115; BayObLGZ 1977, 226/229 ff.; BayObLG …
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    2 Z 49/86">NJW-RR 1987, 9; ZWE 2002, 315, 317; OLG Frankfurt, OLGZ 1989, 434, 435; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 100; Staudinger/Wenzel, aaO, vor §§ 43 ff Rdn. 65; zum umgekehrten Fall des bestandskräftigen Erstbeschlusses mit nachfolgender Anfechtung des Zweitbeschlusses vgl. Senat, BGHZ 148, 335, 350 f), weil die Beteiligten wegen dessen Bestandskraft in jedem Fall an den Zweitbeschluß mit gleichem Inhalt gebunden sind (vgl. Merle, WE 1995, 363, 364).
  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Die gewünschte Umstellung der Wärmeversorgung von Nachtspeicheröfen auf Gas kann jedenfalls nicht aus sicherheitstechnischen Aspekten in Frage gestellt werden; denn die Gefahr einer Gasexplosion ist beim heutigen Stand der Technik als Beeinträchtigung zu vernachlässigen (OLG Düsseldorf WuM 2003, 41; OLG Frankfurt WuM 1992, 561 f.; siehe auch BayObLG ZWE 2002, 315/317).
  • KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen stattgebenden Beschluß

    Eine sofortige Beschwerde ist also grundsätzlich unzulässig (KG 24. ZS, KGR Berlin 2005, 557; BayOBLG WuM 2002, 342; OLG Frankfurt, BauR 1996, 587).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

    Das Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses entfällt, wenn während des Rechtstreits der Beschluss durch eine erneute Abstimmung der Wohnungseigentümer (Zweibeschluss) bestätigt wird und der Zweitbeschluss bestandskräftig wird (vgl. BayObLG ZWE 2002, 315 juris Rn. 21; Klein in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 46 Rn. 13; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 46 Rn. 136; vgl. auch BGHZ 146, 335 juris Rn. 37 - entsprechend für den Fall der ausschließlichen Anfechtung des Zweitbeschlusses).
  • OLG Hamburg, 06.08.2002 - 2 Wx 47/02

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses im Beweissicherungsverfahren im Wege der

    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494 a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden (vgl. statt vieler Staudinger-Wenzel, 12. Aufl., RN 105 vor §§ 43 ff. WEG; BayObLG WuM 2002, 342).
  • AG Berlin-Schöneberg, 28.11.2018 - 771 C 47/18

    Wohnungseigentumssache: Anfechtbarkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über

    Ob eine weitergehende Kosten-Nutzen-Analyse bei der Umstellung des Wärmeerzeugers von Öl auf Gas entbehrlich ist (so BayOblG, Beschluss vom 31.01.2002 - 2Z BR 165/01 - juris), kann dahinstehen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6326
BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02 (https://dejure.org/2002,6326)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 2Z BR 12/02 (https://dejure.org/2002,6326)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 2Z BR 12/02 (https://dejure.org/2002,6326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Rechtsmittelbeschwer; Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Wohngeld

  • Judicialis

    WEG § 45 Abs. 1

  • archive.org

    § 45 Abs. 1 WEG
    Rechtsmittelbeschwer im WEG-Verfahren

  • rechtsportal.de

    WEG § 45 Abs. 1
    Rechtsmittelbeschwer in Eigentümersache - Eigentümerbeschluss zu Teilnahme am Lastschriftverfahren

  • ibr-online

    Rechtsmittelbeschwer: Aufwand für Lastschriftverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 483 UR II 879/01
  • LG München I - 1 T 20497/01
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 535
  • ZWE 2002, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Denn die sofortige weitere Beschwerde dient der Überprüfung, ob die Verwerfung durch das Beschwerdegericht rechtens war (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410).

    Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1990, 141 f.; BayObLG WE 1995, 440; WUM 1997, 459; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Denn die sofortige weitere Beschwerde dient der Überprüfung, ob die Verwerfung durch das Beschwerdegericht rechtens war (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410).

    Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1990, 141 f.; BayObLG WE 1995, 440; WUM 1997, 459; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Ob eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung für die getroffene Regelung besteht (siehe BGH NJW 2000, 3500; zur früheren Rechtslage Pick in Bärmann/Pick/Merle § 16 Rn. 98), braucht nicht entschieden zu werden.
  • BayObLG, 12.06.1997 - 2Z BR 48/97

    Geschäftswert und Rechtsmittelbeschwer bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1990, 141 f.; BayObLG WE 1995, 440; WUM 1997, 459; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Denn die sofortige weitere Beschwerde dient der Überprüfung, ob die Verwerfung durch das Beschwerdegericht rechtens war (BGHZ 119, 216/217; BayObLG WuM 1999, 130/131; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410).
  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 38/90
    Auszug aus BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
    Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1990, 141 f.; BayObLG WE 1995, 440; WUM 1997, 459; NZM 2001, 49/50; WuM 2001, 410) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts; Kostenentscheidung im

    Der Beschwerdewert bemisst sich allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung (BGH NJW 1992, 3505; BayObLG ZMR 2002, 535).
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 44/03

    Begründungserfordernis bei Verwerfung einer Beschwerde wegen Nichterreichens des

    a) Der Beschwerdewert bemisst sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 216/218) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayObLGZ 1990, 141; ZMR 2002, 535) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.
  • BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 15/03

    Beschwerde: Berechnung des Werts der Beschwer

    Die Beschwer bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 119, 216/218; BayObLG ZMR 2002, 535 m.w.N.) allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung und zwar unabhängig vom Geschäftswert nach § 48 Abs. 3 WEG.
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