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   KG, 26.11.2001 - 24 W 6774/00   

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https://dejure.org/2001,3843
KG, 26.11.2001 - 24 W 6774/00 (https://dejure.org/2001,3843)
KG, Entscheidung vom 26.11.2001 - 24 W 6774/00 (https://dejure.org/2001,3843)
KG, Entscheidung vom 26. November 2001 - 24 W 6774/00 (https://dejure.org/2001,3843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentümer; Sondereigentum; Kellerräume Wohnanlage; Gebrauchsregelung; Teilungserklärung; Gemeinschaftsordnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft; Neuverteilung von Gemeinschaftsräumen

  • Judicialis

    WEG § 101; ; WEG § 15 I; ; WEG § 15 III; ; BGB § 571

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 101 § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 3; BGB § 571
    Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabe von Gemeinschaftseigentum ist Individualanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 561
  • ZMR 2002, 544
  • NJ 2002, 213
  • ZWE 2002, 324
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 6774/00
    In der nach Erlass des angefochtenen Beschlusses ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500) vertritt der Bundesgerichtshof allerdings die Auffassung, dass - ungeachtet einiger Überschneidungen - § 15 WEG hinsichtlich der Gebrauchsregelung gegenüber § 21 WEG eine Spezialregelung darstelle, welche die allgemeine Vorschrift des § 21 WEG verdrängt.

    Nach der bereits genannten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500) kann ein Sondernutzungsrecht nur durch Vereinbarung, also praktisch nur nach dem Grundbuchstand entstehen.

  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch

    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 6774/00
    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird als der alleinige Vermieter angesehen, wenn die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt worden ist und zusammen mit der Wohnung ein Kellerraum vermietet war, der nach der Teilungserklärung im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer steht (BGHZ 141, 239 = NJW 1999, 2177 = MDR 1999, 985 = ZMR 1999, 546).
  • KG, 10.05.1991 - 24 W 154/91
    Auszug aus KG, 26.11.2001 - 24 W 6774/00
    Allerdings hat der Senat insbesondere bei der Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen darauf hingewiesen, dass der Durchsetzung derartiger Ansprüche entgegenstehen kann, dass durch die Beseitigung der baulichen Veränderung ein Zustand entsteht, der Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwalter widerspricht, und deshalb zuvor von der Eigentümergemeinschaft (notfalls mit Hilfe des Gerichts) eine Gesamtkonzeption für die endgültige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustandes geschaffen werden muss (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 1991, 24 W 154/91, NJW-RR 1991, 1299).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Erfüllen die übrigen Wohnungseigentümer diesen Anspruch nicht, kann auch eine Vereinbarung durch eine gerichtliche Entscheidung nach § 21 Abs. 8 WEG ersetzt werden, wenn bei ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Spielraum besteht (vgl. Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 203; Becker, ZWE 2011, 172, 173; siehe auch KG, ZWE 2002, 324, 326 unter 6.; Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 144; aA Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 15 Rn. 38; ders., Das neue WEG, 2007, § 2 Rn. 103).
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14

    Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des

    Dementsprechend kann sich der Wohnungserwerber, soweit keine abweichenden Nutzungs- und Gebrauchsabreden getroffen sind, gegenüber den anderen Wohnungseigentümern nicht auf fortbestehende Nutzungsbefugnisse aus dem ehemaligen Mietverhältnis berufen, die mit der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung nicht in Deckung zu bringen sind (so zutreffend KG, NZM 2003, 561, 563).
  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden

    Dies stünde jedoch in Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (ZMR 2000, 771), wonach ein Sondernutzungsrecht nur durch Vereinbarung begründet werden kann (KG ZMR 2002, 544, Rdnr. 12 nach juris; Abramenko, a. a. O., § 13 Rdnr. 22).
  • OLG Brandenburg, 08.12.2010 - 3 U 145/09

    Unerlaubte Handlung: Schadenersatz wegen des Ausbaus von Einrichtungen einer

    Dies hätte zur Konfusion und damit zum Erlöschen des Vertragsverhältnisses schon vor dem Zuschlag zu Gunsten des Klägers geführt (vgl. in diesem Zusammenhang OLG Düsseldorf, WM 1992, S. 111f; KG, ZMR 2002, S. 544; KGR Berlin 2006, S. 602ff).
  • KG, 16.03.2006 - 8 U 158/05

    Mietvertrag: Mietzahlungsverpflichtung des Mieters nach Erwerb der Mietsache von

    Zwar spricht einiges dafür, Konfusion anzunehmen, wenn der Mieter die Immobilie vom Vermieter erwirbt (vgl. KG, 24. Zivilsenat, ZMR 2002, 544, 546; OLG Düsseldorf WM 1992, 111, 112).
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