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   OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05   

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https://dejure.org/2006,7715
OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05 (https://dejure.org/2006,7715)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2006 - 34 Wx 47/05 (https://dejure.org/2006,7715)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - 34 Wx 47/05 (https://dejure.org/2006,7715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 420; ; BGB § 426; ; BGB § 812 Abs. 1; ; WEG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 420 § 426 § 812 Abs. 1; WEG § 16 Abs. 2
    Bereicherungsanspruch der Gemeinde bei Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage aufgrund eigenmächtigen Verwalterhandelns - Begrenzung des Anspruchs durch Begünstigung weiterer Grundstücke - Bemessung der Bereicherung im Verhältnis der Wohnungseigentümer - keine ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter handelt ohne Ermächtigung: Aufwendungsersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatzansprüche eines Hausverwalters gegen die Wohnungseigentümer für Aufwendungen, welche ihm durch Beauftragung einer Sanitärfirma für den Anschluss an den städtischen Sammelkanal entstanden sind; Anspruch eines Hausverwalters auf Aufwendungsersatz aus dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 827
  • ZMR 2006, 639
  • ZWE 2006, 402
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 20/03

    Bereicherungsanspruch gegen Wohnungseigentümer bei ermächtigungslosem Handeln des

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Veranlasst der Verwalter ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer und gegen deren Willen im eigenen Namen die von der Stadt verlangte Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage durch Herstellung eines Kanalanschlusses, so können sich Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Wohnungseigentümer ergeben (siehe BayObLG Beschluss vom 17.4.2003, 2Z BR 20/03 = ZMR 2003, 759).

    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 17.4.2003 (2Z BR 20/03 = ZMR 2003, 759), berichtigt am 5.8.2003, den Beschluss des Landgerichts aufgehoben, soweit Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Abwasserentsorgung gegenständlich sind.

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 2061), die entgegen der früher herrschenden Meinung auch für Verwaltungsschulden eine Gesamtschuldnerschaft der Wohnungseigentümer im Außenverhältnis verneint, spielt keine Rolle.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1995 - 3 Wx 447/93

    Verwendungsersatzanspruch des Verwalters bei unberechtigter Geschäftsführung

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Im Übrigen kann es auf sich beruhen, ob die Bereicherung in der Wertsteigerung der Grundstücke liegt, die diese durch die Einrichtung der Hebeanlage erhalten haben und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (siehe OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist (siehe dazu auch BayObLG ZWE 2004, 171 mit Anmerkung Schmidt).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Im Übrigen kann es auf sich beruhen, ob die Bereicherung in der Wertsteigerung der Grundstücke liegt, die diese durch die Einrichtung der Hebeanlage erhalten haben und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (siehe OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist (siehe dazu auch BayObLG ZWE 2004, 171 mit Anmerkung Schmidt).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den Wohnungs- und den übrigen Eigentümern als Bereicherungsschuldnern kommt nicht in Betracht (BGHZ 146, 298/309; Palandt/Sprau BGB 65. Aufl. Einf v § 812 Rn. 9).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 21/03

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen eines

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Insbesondere darf das Gericht davon ausgehen, dass jeder Beteiligte die ihm günstigen Tatsachen vorträgt und die hierfür geeigneten Beweise benennt (vgl. z.B. BayObLG ZMR 2003, 854; Weitnauer/Mansel WEG 9. Aufl. Nach § 43 Rn. 21).
  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

    Auszug aus OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05
    Im Übrigen kann es auf sich beruhen, ob die Bereicherung in der Wertsteigerung der Grundstücke liegt, die diese durch die Einrichtung der Hebeanlage erhalten haben und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (siehe OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist (siehe dazu auch BayObLG ZWE 2004, 171 mit Anmerkung Schmidt).
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Nach einer anderen, von dem Berufungsgericht geteilten Ansicht sind die Wohnungseigentümer selbst Schuldner des Anspruchs (OLG Hamm, NZM 2012, 465, 466 f.; OLG München, ZWE 2006, 402, 405; AG Offenbach, ZMR 2013, 393, 394; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 10 Rn. 265).
  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Da die vermögensrechtliche Wertverschiebung, die Gegenstand eines etwaigen Bereicherungsanspruchs sein könnte, ausschließlich hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums am Grundstück eintreten würde und es sich insoweit gerade nicht um Verwaltungsvermögen der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, sondern um das persönliche Immobilieneigentum der Wohnungseigentümer nach ideellen Bruchteilen handelt, richten sich etwaige Bereicherungsansprüche des Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2011 - I-15 Wx 120/10, 15 Wx 120/10, NZM 2012, 465, Rn. 21, zitiert nach juris; Kammer, a.a.O., Rn. 49, zitiert nach juris; Urteil vom 09.05.2014 - 318 S 3/13 (n.V.); so wohl auch OLG München, Beschluss vom 27.02.2006 - 34 Wx 37/05, NZM 2006, 827; Suilmann in: Bärmann, a.a.O., § 10 Rdnr. 265; a.A. AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10, ZWE 2011, 468; wohl auch, jedoch ohne Problembewusstsein zu dieser Frage: Hanseatisches OLG, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 Wx 34/09, ZMR 2010, 388, Rn. 26, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

    Da die vermögensrechtliche Wertverschiebung, die Gegenstand eines etwaigen Bereicherungsanspruchs sein könnte, ausschließlich hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums am Grundstück eintreten würde und es sich insoweit gerade nicht um Verwaltungsvermögen der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, sondern um das persönliche Immobilieneigentum der Wohnungseigentümer nach ideellen Bruchteilen handelt, richten sich etwaige Bereicherungsansprüche der Klägerin gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2011 - I-15 Wx 120/10, 15 Wx 120/10, NZM 2012, 465, Rn. 21, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 09.05.2014 - 318 S 3/13 (n.V.); so wohl auch OLG München, Beschluss vom 27.02.2006 - 34 Wx 37/05, NZM 2006, 827; Bärmann/Klein, a.a.O., § 10 Rdnr. 265; a.A. AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10, ZWE 2011, 468; wohl auch, jedoch ohne Problembewusstsein zu dieser Frage: Hanseatisches OLG, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 Wx 34/09, ZMR 2010, 388, Rn. 26, zitiert nach juris).
  • AG Calw, 21.10.2011 - 9 C 825/10

    Beschluss unwirksam: Verwalter schadensersatzpflichtig?

    (zu Bereicherungsansprüchen des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer vgl. OLG München- 34 Wx 47/05 - vom 27.02.2006).
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