Rechtsprechung
   KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06   

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https://dejure.org/2007,3203
KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06 (https://dejure.org/2007,3203)
KG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 24 W 347/06 (https://dejure.org/2007,3203)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 24 W 347/06 (https://dejure.org/2007,3203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Bezeichnung von Räumlichkeiten als "Laden" in einer Teilungserklärung; Begriff des Ladens nach allgemeinem Sprachgebrauch; Nutzung eines Ladens als Begegnungsstätte für Menschen; Kriterien für die Auslegung einer Grundbucheintragung; Zwangsvollstreckung ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 1, Abs. 3; BGB § 242 § 1004 Abs. 1
    Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bezeichnung als Laden = unbeschränkte gewerbliche Nutzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzung eines Ladens als Begegnungsstätte? (IMR 2007, 225)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 770
  • BauR 2007, 933
  • ZWE 2007, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 15.04.1992 - 24 W 3386/91

    Zulässigkeit der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen durch einzelne

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Die Rechtsprechung geht indes dann nicht mehr von dem Betrieb eines Ladens aus, wenn nicht nur Getränke und Speisen zum Verkauf angeboten werden, sondern sich die Besucher auch zum Verzehr dieser Lebensmittel in den dafür eingerichteten Räumen aufhalten (KG, a. a. O.), wenn ein "Office- und Partyservice" mit regelmäßiger Zubereitung und Verabreichung warmer Mittagsmahlzeiten sowie warmer Speisen betrieben wird (Hanseatisches OLG Hamburg, a. a. O., Rdnrn. 15ff nach juris), wenn - ohne Festlegung bestimmter Nutzungsbeschränkungen - der Betrieb einer Kindertagesstätte oder eines "Schülerladens" bei Betreuung von bis zu 13 Kindern im Alter von 6 - 12 Jahren und in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeübt wird (KG NJW-RR 1992, 1102, Leitsatz sowie Rdnr. 9 nach juris) oder wenn in den Räumen ein Sportstudio betrieben wird (Schleswig-Holsteinisches OLG NZM 2003, 483, Rdnr. 5 nach juris).

    2 Z 65/85">NJW-RR 1986, 317, 318; KG NJW-RR 1992, 1102, Rdnr. 10 nach juris; sowie weiter BayObLG WuM 2003, 514, Rdnr. 14, 25 nach juris) maßgeblich auf die Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Geräusche abgestellt.

  • BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03

    Abänderung der Zweckbestimmung von Räumen im Wege eines Nachtrags zur

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    2 Z 65/85">NJW-RR 1986, 317, 318; KG NJW-RR 1992, 1102, Rdnr. 10 nach juris; sowie weiter BayObLG WuM 2003, 514, Rdnr. 14, 25 nach juris) maßgeblich auf die Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer durch Geräusche abgestellt.

    Das Landgericht befindet sich hierbei in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht, welches in einer Entscheidung vom 03.04.2003 (WuM 2003, 514, Rdnrn. 18, 25 nach juris) die Nutzung von Räumlichkeiten, welche in der Gemeinschaftsordnung nicht nur als Verkaufsraum, sondern sogar auch als Ausstellungsraum zweckbestimmt waren durch einen Verein - welcher unter anderem eine Satellitenschüssel zum Empfang von Fernsehsendungen angebracht hatte - zum Betrieb von Versammlungsräumen und Verwaltungsbüros als mit der genannten Zweckbestimmung nicht zu vereinbaren angesehen hat und zur Begründung ausgeführt hat, bei einer typisierenden Betrachtungsweise habe das dortige Landgericht rechtsfehlerfrei eine stärkere Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer bejahen können.

  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 50/00

    Zweckbestimmungswidrige Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG NZM 1999, 85, Rdnr. 11 nach juris; NZM 2001, 137, Rdnr. 9 nach juris), nicht aber derjenige, der - auf den vorliegenden Fall bezogen - entweder selbst Ladenräume möglicherweise zweckordnungswidrig nutzt oder diese solchermaßen nutzen lässt.
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Insoweit steht es nämlich den anderen Wohnungseigentümern frei, gegen teilungserklärungswidrige Nutzungen vorzugehen; eine "Aufrechnung" unzulässiger Nutzungen findet nicht statt (vgl. BayObLG WuM 1992, 563, Rdnr. 18 nach juris zum gleichgelagerten Problem unzulässiger baulicher Veränderungen).
  • BayObLG, 22.05.1998 - 2Z BR 77/98

    Entscheidung über Antrag und Gegenantrag im WEG -Verfahren

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass nur derjenige Rechte geltend machen kann, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BayObLG NZM 1999, 85, Rdnr. 11 nach juris; NZM 2001, 137, Rdnr. 9 nach juris), nicht aber derjenige, der - auf den vorliegenden Fall bezogen - entweder selbst Ladenräume möglicherweise zweckordnungswidrig nutzt oder diese solchermaßen nutzen lässt.
  • OLG Schleswig, 12.08.2002 - 2 W 21/02

    Entfernung einer nichttragenden Wand zwischen Sondereigentumseinheiten

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Die Rechtsprechung geht indes dann nicht mehr von dem Betrieb eines Ladens aus, wenn nicht nur Getränke und Speisen zum Verkauf angeboten werden, sondern sich die Besucher auch zum Verzehr dieser Lebensmittel in den dafür eingerichteten Räumen aufhalten (KG, a. a. O.), wenn ein "Office- und Partyservice" mit regelmäßiger Zubereitung und Verabreichung warmer Mittagsmahlzeiten sowie warmer Speisen betrieben wird (Hanseatisches OLG Hamburg, a. a. O., Rdnrn. 15ff nach juris), wenn - ohne Festlegung bestimmter Nutzungsbeschränkungen - der Betrieb einer Kindertagesstätte oder eines "Schülerladens" bei Betreuung von bis zu 13 Kindern im Alter von 6 - 12 Jahren und in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeübt wird (KG NJW-RR 1992, 1102, Leitsatz sowie Rdnr. 9 nach juris) oder wenn in den Räumen ein Sportstudio betrieben wird (Schleswig-Holsteinisches OLG NZM 2003, 483, Rdnr. 5 nach juris).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Denn Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs ist, dass durch die teilungserklärungswidrige Nutzung die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigt werden, als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (BayObLG FGPrax 1997, 220, Rdnr. 7 nach juris; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 153, Rdnr. 17 nach juris).
  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 76/96

    Kostenschlüssel und Miteigentumsanteil

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer (§ 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG), die in der Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag enthalten sein, sich aber auch aus einem Eigentümerbeschluss ergeben kann (BayObLG ZMR 1997, 42, Rdnr. 12 nach juris).
  • KG, 18.11.1998 - 24 W 8659/97
    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Der Antragsgegner kann sich hiergegen auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 18.11.1998 (NZM 1999, 425) stützen, in welcher der Betrieb einer montags bis freitags von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr und freitags zusätzlich von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffneten Drogenberatungsstelle, die auf eine - während der Öffnungszeiten auch ausgenutzte - Kapazität von 50 bis 60 Besucher eingerichtet war und in der drogengefährdete und -abhängige Personen Getränke sowie kleine kalte oder warme Gerichte erhielten, sich duschen, gebrauchte Spritzbestecke in neue umtauschen und medizinische Versorgung durch einen Arzt oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen konnten, in einer in der Teilungserklärung als "Ladenwohnung" bezeichneten Einheit für zulässig erachtet worden ist.
  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06
    Nächstliegend ist vielmehr, dass diese Bezeichnung eine Zweckbestimmung darstellt, auf die sich der einzelne Erwerber von Wohnungseigentum oder Teileigentum jedenfalls insoweit verlassen kann, als keine gewerbliche Nutzung zugelassen wird, die mehr als ein Laden stört oder sonst beeinträchtigt (KG, a. a. O.; Hanseatisches OLG Hamburg ZMR 2003, 770, Rdnr. 16 nach juris; BayObLG NJW-RR 1986, 317, 318).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2003 - 3 Wx 50/03

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs Anspruch auf Unterlassung der Nutzung

  • BayObLG, 10.08.1993 - 2Z BR 86/92
  • BayObLG, 15.07.1999 - 2Z BR 94/99

    Teilungserklärung mit Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

  • OLG Hamburg, 16.05.2003 - 2 Wx 44/00

    Schranken für die Nutzung von in einer Wohnungseigentumsanlage befindlichen , im

  • OLG Frankfurt, 01.11.2012 - 20 W 12/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschusses, mit dem die Nutzung einer zuvor

    Daher ist hier auch der Beschluss des KG vom 13.02.2007 -24 W 347/06- (WE 2007, 521), in dem die Nutzung von Räumlichkeiten, die in einer Teilungserklärung als "Laden" bezeichnet werden, als Begegnungsstätte für Menschen für unzulässig erachtet werden, nicht einschlägig.
  • LG München I, 18.08.2021 - 1 S 2103/20

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verschuldens des

    Unter einem Laden ist eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann zu verstehen (Schultzky in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 15 WEG Rn 348.145; KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 24 W 347/06 -).

    Dieser Zweckbestimmung als "Laden" steht einer Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten als "Kulturzentrum- und Begegnungsstätte" entgegen, wenn bei einer typisierenden Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass die von der Begegnungsstätte ausgehenden Geräuschemissionen die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigen, als dies bei einer Ladennutzung der Fall wäre (KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 24 W 347/06; Spielbauer in: Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl. 2017, § 14 Pflichten des Wohnungseigentümers, Rn. 25).

    Auf die Erweislichkeit konkreter Beeinträchtigungen kommt es nicht an, es genügt, dass mit ihnen beim gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (LG Wiesbaden, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 4 T 300/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 01. November 2012 - 20 W 12/08 - BayObLG, 15.7.1999, AZ: 2Z BR 94/99; KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06).

    Gespräche zwischen mehreren Menschen stellen bei einem Ladengeschäft im Vergleich zu einer Begegnungsstätte eher eine Randerscheinung dar (vgl. LG Wiesbaden a.a.O.; KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06).

  • LG Wiesbaden, 20.12.2007 - 4 T 300/07

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anfechtung zweier inhaltsgleicher Beschlüsse;

    Auf die Erweislichkeit konkreter Beeinträchtigungen kommt es nicht an, es genügt, dass mit ihnen beim gewöhnlichen Gang der Dinge zu rechnen ist (BayObLG, 15.7.1999, AZ: 2Z BR 94/99; KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06 (nach JURIS)).

    Gespräche zwischen mehreren Menschen stellen bei einem Ladengeschäft im Vergleich zu einer Begegnungsstätte eher eine Randerscheinung dar (so auch KG Berlin, 13.2.2007, AZ: 24 W 347/06 (nach JURIS)).

  • OLG Köln, 23.07.2007 - 16 Wx 25/07

    Unzulässige Nutzungsänderung bei gewerblicher Nutzung von kleinen Wohneinheiten

    Auch der in ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, der auch der Senat folgt, entwickelte Grundsatz, dass eine Nutzung einer zu Wohnzwecken bestimmten Wohnung jedenfalls dann zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken zuzulassen ist, wenn diese Nutzung nicht über das Maß hinausgeht, das bei Wohnzwecken üblich ist (Senat vom 15.02.2002, NZM 2002, 258; zuletzt beispielsweise OLG Saarbrücken, NZM 2006, 590; KG, ZWE 2007, 258; BayObLG, NJW-RR 96, 13589), führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2014 - 23 U 17/13

    Haftung wegen eines Fehlers im Prospekt für einen Filmfonds

    Die mit der Berufung von der Beklagten hilfsweise erhobene Widerklage auf Feststellung der Verpflichtung des Klägers, die Beklagte über Rückerstattungen von Nachzahlungszinsen in Kenntnis zu setzen und solche an die Beklagte zurückzuerstatten, wird entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO mit Zurückweisung der Berufung wirkungslos (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW 2004, 165; OLG Nürnberg MDR 2007, 770; Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 522 Rn 37); ohnedies hat das Landgericht den diesbezüglichen erstinstanzlichen Anträgen der Beklagten entsprochen, was vom insoweit allein beschwerten Kläger nicht mit der Berufung angegriffen wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2903
OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06 (https://dejure.org/2006,2903)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.11.2006 - 2 W 137/06 (https://dejure.org/2006,2903)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. November 2006 - 2 W 137/06 (https://dejure.org/2006,2903)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Fehlerhaftigkeit der Rückerstattung eines Abwasserbetrages durch den Verwalter; Tiefgreifende Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 26 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3 § 21 Abs. 4 § 26 Abs. 1
    Ermessen der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Abberufung des Verwalters

  • ibr-online

    Beurteilungsermessen bei Abberufung eines Verwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Bei Abberufung des Verwalters hat die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich einen Ermessensspielraum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wichtiger Grund für die Abberufung des WEG-Verwalters bei nichtigem Anlass? (IMR 2007, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 485
  • ZWE 2007, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Schleswig, 08.11.2006 - 2 W 137/06
    Denn selbst wenn ein wichtiger Grund vorliegt, steht der Eigentümergemeinschaft bei ihren Entscheidungen grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu (BGH NZM 1998, 957; OLG Celle, NZM 1999, 841; NJOZ 2002, 2044).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Es bestehe ein Beurteilungsspielraum der Wohnungseigentümer, der nur dann überschritten werde, wenn eine andere Entscheidung als die Abberufung nicht mehr vertretbar sei (OLG Celle, NZM 1999, 841; ZWE 2002, 474, 476; OLG Köln, JMBl. NW 2007, 83; OLG München, ZMR 2007, 807, 809; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, ZMR 2010, 223, 224; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 190 und Rn. 226; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 26 WEG Rn. 33; Timme/Knop, WEG, § 26 Rn. 214 f.; ähnlich Jennißen in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 26 Rn. 149).
  • LG Hamburg, 23.03.2011 - 318 S 72/10

    Anspruch auf sofortige Abberufung der Verwaltung einer

    Ein Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die übrigen Eigentümer auf sofortige Abberufung der Verwaltung besteht nur, wenn der hierfür genannte Grund so schwerwiegend ist, dass dieser auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraumes der Gemeinschaft ein solches Gewicht hat, dass eine andere Entscheidung als die sofortige Abberufung der Verwaltung nicht vertretbar wäre (OLG Celle, NZM 1999, 841; OLG Schleswig, ZMR 2007, 485; OLG Rostock, a.a.O.; a. A.: OLG Düsseldorf, NZM 2002, 487; OLG Hamm, NZM 2004, 504).
  • OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06

    Heilung von Verstößen gegen Anspruch auf rechtliches Gehör durch

    Ein Anspruch des einzelnen Eigentümers gegen die Gemeinschaft, der darauf gerichtet ist, einen bestimmten Verwalter abzuberufen bzw. nicht mehr zu bestellen, ist daher erst dann zu bejahen, wenn dessen erneute Bestellung nicht mehr den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, das heißt, nicht mehr vertretbar ist (vgl. OLG Schleswig WuM 2007, 216; OLG Celle OLGR 2002, 75/78).
  • LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13

    Entbehrlichkeit der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im

    Ein Anspruch auf Abberufung hat der einzelne Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer nur dann, wenn ein so schwerwiegender Grund vorliegt, dass auch unter Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums der Gemeinschaft die Nichtabberufung nicht mehr vertretbar erscheint (OLG Celle NZM 1999, 841; OLG Schleswig ZMR 2007, 485).
  • AG Hamburg-Barmbek, 06.03.2015 - 883 C 9/14

    Beschluss zur Dachsanierung ohne Vergleichsangebote ist ungültig!

    Dieses Kriterium ist daher als Grund für eine Abberufung nicht ausreichend, sondern vielmehr lediglich ein unerlässliches Mindestkriterium (OLG Schleswig, ZMR 2007, 485).
  • AG Bonn, 01.02.2012 - 27 C 194/11

    Ordnungsgemäße Verwaltung

    Dieses Kriterium ist daher als Grund für eine Abberufung nicht ausreichend, sondern vielmehr lediglich ein unerlässliches Mindestkriterium (OLG Schleswig, ZMR 2007, 485).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4003
OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06 (https://dejure.org/2007,4003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2007 - 2 W 173/06 (https://dejure.org/2007,4003)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2007 - 2 W 173/06 (https://dejure.org/2007,4003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Zustellung an einen Prozessbevollmächtigten im Wohnungseigentumsverfahren; Ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln des Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gericht als Voraussetzung für eine Bestellung des Prozessbevollmächtigten; Rechtsanwalt ohne ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Konkludente Bestellung eines Rechtsanwaltes durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses §§ 172 Abs. 1 S 1 ZPO, 174 ZPO

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zustellung an Prozessbevollmächtigte (IMR 2007, 1044)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1187
  • ZMR 2007, 564
  • ZWE 2007, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1986 - VIII ZB 17/86

    Rechtsanwalt - Prozessvollmacht - Gerichtsentscheidung - Rechtsmittels -

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).

    Entscheidend ist lediglich, ob er sich ausdrücklich oder - wie hier - durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; BGHZ 118, 312, 322; Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6 jew. mit weiteren Nachweisen).

  • KG, 03.12.1986 - 24 W 6057/86

    Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Bestellt ist der Prozessbevollmächtigte, wenn er sich durch ausdrückliches oder stillschweigendes Handeln gegenüber dem Gericht zum Prozessbevollmächtigen bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; KG NJW 1987, 1338, 1339: Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6).
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Entscheidend ist lediglich, ob er sich ausdrücklich oder - wie hier - durch schlüssiges Handeln zum Prozessbevollmächtigten bestellt hat (BGH VersR 1986, 993, 994; BGHZ 118, 312, 322; Zöller/Stöber a.a.O. § 172 Rn. 6 jew. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.10.1985 - IVb ZR 59/84

    Revision gegen Klageabweisung wegen Ablauf der Einspruchsfrist gegen

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.02.2007 - 2 W 173/06
    Dazu reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, aus, wenn der Prozessbevollmächtigte in der Antragsschrift als solcher benannt wurde und durch die Entgegennahme der Zustellung sowie die Ausstellung und Rücksendung der Empfangsbescheinigung nach § 174 Abs. 1 ZPO an das Amtsgericht seine Bestellung erkennbar werden lässt (BGH NJW-RR 1986, 286, 287).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5797
OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06 (https://dejure.org/2007,5797)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2007 - 34 Wx 110/06 (https://dejure.org/2007,5797)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 34 Wx 110/06 (https://dejure.org/2007,5797)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 2; ; WEG § 45 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Selbständige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere Wohnungseigentümer ohne Verfahrensverbindung - Erledigung der Hauptsache durch rechtskräftige Abweisung in einem der Verfahren - Untersagung bestimmter Nutzung durch individuellem Anspruch und ...

  • ibr-online

    Mehrere Verfahren: Erledigung der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstständige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere Wohungseigentümer bei Nichtvornahme einer Verfahrenszusammenführung durch das Amtsgericht; Berechtigung zur Entgegennahme einer gerichtlichen Sendung mit Wirkung für die übrigen Wohnungseigentümer; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgloser Individualanspruch hindert Parallel-Anspruch gegen WEG-Gemeinschaft! (IMR 2007, 80)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 412 (Ls.)
  • ZMR 2007, 395
  • ZWE 2007, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 27.02.2003 - 2Z BR 135/02

    Wohnungseigentum: Erledigung der Hauptsache bei mehreren nicht verbundenen

    Auszug aus OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06
    Wird ein Eigentümerbeschluss von mehreren Wohnungseigentümern jeweils selbständig angefochten und nimmt das Amtsgericht eine Verfahrenszusammenführung nicht vor, so tritt in den weiteren Anfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, wenn in einem Verfahren der Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses rechtskräftig abgewiesen wird und die übrigen anfechtenden Wohnungseigentümer an diesem Verfahren auch formell beteiligt waren (vgl. BayObLG vom 27.2.2003, 2Z BR 135/02 = ZMR 2003, 590).

    Maßgeblich ist vielmehr der einheitliche Verfahrensgegenstand, nämlich die Gültigkeit des Beschlusses (BayObLG ZMR 2003, 590).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ging in derartigen Fällen, wie offenbar auch das Amtsgericht (siehe dessen Beschlussbegründung unter Abschnitt II 1), von einer Erledigung der Hauptsache aus (BayObLG ZMR 2003, 590).

  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06
    Die Berechtigung der Verwalterin zur Entgegennahme der gerichtlichen Sendung mit Wirkung für die übrigen Wohnungseigentümer ergibt sich aus § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG (siehe auch BGH NJW 1981, 282/283; 2003, 3476/3477; ferner Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. Vor §§ 43 ff. Rn. 118).
  • VerfGH Bayern, 09.03.2004 - 35-VI-03

    Verletzung rechtlichen Gehörs im WEG-Verfahren

    Auszug aus OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06
    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die Wohnungseigentümer innerhalb des Verfahrens in ihren jeweiligen Rollen ordnungsgemäß beteiligt wurden; zwingend erforderlich ist nur, dass ihnen die maßgeblichen Schriftsätze und die Entscheidung zugestellt wurde und sie somit die Möglichkeit der Äußerung im Verfahren nach der Anfechtung hatten (KK-WEG/Abramenko § 45 Rn. 31; vgl. auch BayVerfGH vom 9.3.2004, Vf. 35-VI-03).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines

    Auszug aus OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06
    Sofortige Beschwerde und sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin sind erfolglos geblieben (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7.8.1997, 2Z BR 80/97 = FGPrax 1997, 220).
  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06
    Die Berechtigung der Verwalterin zur Entgegennahme der gerichtlichen Sendung mit Wirkung für die übrigen Wohnungseigentümer ergibt sich aus § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG (siehe auch BGH NJW 1981, 282/283; 2003, 3476/3477; ferner Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. Vor §§ 43 ff. Rn. 118).
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