Rechtsprechung
   OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5301
OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06 (https://dejure.org/2007,5301)
OLG München, Entscheidung vom 21.05.2007 - 34 Wx 148/06 (https://dejure.org/2007,5301)
OLG München, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 34 Wx 148/06 (https://dejure.org/2007,5301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 28 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 Abs. 3
    Abrechnungswidrige Ausweisung der Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahme als Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unrichtige Zuweisung einer Sonderumlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sanierungsmaßnahme nicht als Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage ausweisen!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Inhalt und die Verständlichkeit der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit der Ausweisung einer Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahmen als Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage; Widerspruch der Abrechnung mit den ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abrechnung einer Sonderumlage als "Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage"! (IMR 2007, 259)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 734
  • ZMR 2007, 723
  • ZWE 2007, 505
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses durch die

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06
    Sie muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben für den Abrechnungszeitraum enthalten (BayObLG ZMR 2003, 760/761) und klaren Aufschluss über die Verwendung der gemeinschaftlichen Gelder und die Veränderung des liquiden Vermögens der Wohnungseigentümer zum Ende des Abrechnungszeitraums geben (Staudinger/Bub (2005) WEG § 28 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 14.05.2002 - 15 W 300/01

    Finanzielle Beteiligung an baulichen Veränderungen in einer Wohneigentumsanlage-

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06
    Eine genaue Kostenabrechnung durch den Verwalter erscheint jedoch nunmehr im Hinblick auf die rechtskräftig festgestellte Unwirksamkeit der Sonderumlagenbeschlüsse sowie im Hinblick auf einen möglicherweise bestehenden Anspruch auf Rückführung der allgemeinen Instandhaltungsrücklage auf die ursprüngliche Höhe (vgl. dazu OLG Hamm ZMR 2002, 965) unumgänglich, auch wenn dies im Einzelnen vom Antragsteller mit seinem Anfechtungsantrag nicht angegriffen wurde.
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 113/92

    Wohnungseigentum; Form der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06
    Denn die Jahresabrechnung muss übersichtlich und für einen Wohnungseigentümer aus sich heraus ohne Zuziehung eines Sachverständigen verständlich sein (vgl. etwa BayObLG NJW-RR 1993, 1166; Weitnauer/Gottschalg WEG 9. Aufl. § 28 Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06

    Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung

    Auszug aus OLG München, 21.05.2007 - 34 Wx 148/06
    Dieser Beschluss wurde hinsichtlich der Sonderumlage mit Beschluss des Senats vom 27.9.2006 (Az. 34 Wx 059/06) für ungültig erklärt.
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Diese Frage lässt sich isoliert klären (vgl. OLG München ZWE 2007, 505, 508).
  • LG München I, 10.11.2008 - 1 T 4472/08

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Berufung auf einen vom

    Die Jahresabrechnung muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten (OLG München NZM 2007, 734, 735; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 28 Rz. 67; Jennißen/Jennißen, WEG, § 28 Rz. 67).

    Es geht um die Darstellung, inwieweit die im Jahresverlauf angefallenen Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt sind und welche Nachzahlungen oder Rückzahlungen demnach geleistet werden müssen (OLG München NZM 2007, 734, 735; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 28 Rz. 74).

    Außerdem dient die Abrechnung der turnusgemäßen Rechnungslegung des Verwalters gegenüber den Eigentümern als seinen Auftraggebern gemäß § 666 BGB (OLG München NZM 2007, 734, 735) und also der Kontrolle der Verwaltung durch die Eigentümer.

  • LG München I, 04.05.2009 - 1 S 237/09

    Wohnungseigentum: Rechtsmissbräuchliche Anfechtung einer von der

    Die Jahresabrechnung muss eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben für das betreffende Wirtschaftsjahr enthalten (OLG München NZM 2007, 734, 735; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 28 Rdnr. 67; Jennißen/Jennißen, WEG, § 28 Rz. 67).

    Es geht um die Darstellung, inwieweit die im Jahresverlauf angefallenen Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt sind und welche Nachzahlungen oder Rückzahlungen demnach geleistet werden müssen (OLG München NZM 2007, 734, 735; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 28 Rz. 74).

    Außerdem dient die Abrechnung der turnusgemäßen Rechnungslegung des Verwalters gegenüber den Eigentümern als seinen Auftraggebern gemäß § 666 BGB (OLG München NZM 2007, 734, 735) und damit der Kontrolle der Verwaltung durch die Eigentümer.

  • AG Rosenheim, 11.07.2019 - 13 C 744/18

    Sind die Beschlüsse gültig ?

    Keine andere Bewertung der Transparenzfrage ergibt sich aus der klägerseits zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 21.05.2007, Az. 34 Wx 148/06, BeckRS 2007, 09413), denn diese Entscheidung befasst sich mit einer anderen Frage, mithin mit der Frage einer schlüssigen Erstellung einer Jahresgesamt- und -einzelabrechnung und den in diesem Zusammenhang zu stellenden Anforderungen an eine Transparenz von Zahlungsvorgängen, insbesondere an eine übersichtliche und aus sich heraus verständliche Bezeichnung bzw. Ausdifferenzierung der Verwendung mehrerer erhobener Instandhaltungsrücklagen und deren Zuweisung in Grund und Höhe auf den einzelnen Wohnungseigentümer.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht