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   OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06   

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https://dejure.org/2008,2533
OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06 (https://dejure.org/2008,2533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2008 - 15 W 420/06 (https://dejure.org/2008,2533)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 15 W 420/06 (https://dejure.org/2008,2533)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 5, 1; VVG § 75; BGB § 278
    Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens gegenüber der Gebäudeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband und unmittelbare Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer im Umfang ihres Miteigentumsanteils; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Pflichten innerhalb eines Treuhandverhältnisses; ...

  • Wolters Kluwer

    Ersatz von im Rahmen der Abwicklung eines Brandschadens gezahlter Beträge einer Versicherung durch Miteigentümer einer Wohneigentumsanlage; Haftung einzelner Wohnungseigentümer gegenüber einem Gläubiger im Umfang des Miteigentumsanteils; Schadensersatzanspruch wegen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wohnungseigentümergemeinschaft - Gebäudeversicherung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verpflichtung der WEG zur Weiterleitung eines für Schäden am Sondereigentum erhaltenen Versicherungsbetrages an die Miteigentümer

  • Judicialis

    VVG § 75; ; WEG § 1; ; BGB § 278

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 75; WEG § 1; BGB § 278
    Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens gegenüber der Gebäudeversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebäudeversicherung - Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens gegenüber dem VR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalterpflichten bei Sammelversicherung (IMR 2008, 125)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 401
  • ZWE 2008, 133
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (NJW 2005, 2061), die nunmehr in § 10 Abs. 6 WEG n.F. näher geregelt ist, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtfähiger Verband sui generis zu behandeln, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • OLG Hamm, 03.03.1995 - 20 U 335/94

    Versicherungsansprüche bei Schäden am Sondereigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Der einzelne Wohnungseigentümer ist in diesem Rahmen lediglich Mitversicherter (vgl. OLG Frankfurt r+s 2007, 21; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 1419; Prölss/Martin, 27. Aufl., § 74 VVG Rn. 3 a), der den materiell-rechtlich ihm zustehenden Versicherungsanspruch nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers, also der Wohnungseigentümergemeinschaft, gegenüber dem Versicherer geltend machen kann (§§ 75 VVG, 12 Abs. 2 S. 2 VGB 88), und zwar selbst dann, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist (§ 12 Abs. 2 S. 1 VGB 88).
  • BGH, 08.01.1991 - X ZR 53/90

    Auswirkungen der Neuheitsschonfrist nach IntPatÜG

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Dieses Treuhandverhältnis in Verbindung mit dem Bereicherungsverbot für den Versicherungsnehmer verpflichtet diesen, den ihm nicht zustehenden Entschädigungsbetrag einzuziehen und an den Versicherten auszukehren (BGH NJW 1991, 3091, 3092; BAG NZA 1990, 701; OLG Karlsruhe VersR 1976, 239; Prölss/ Martin, VVG, 27. Aufl., § 77 Rz. 1).
  • OLG München, 22.12.2006 - 32 Wx 165/06

    Fortführung anhängiger Verfahren durch Wohnungsverwalter nach Aufhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Grundsätzlich ist im Rechtsbeschwerdeverfahren ein Beteiligtenwechsel nach § 263 ZPO entsprechend ausgeschlossen (so zuletzt OLG München NZM 2007, 364).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2006 - 7 U 88/05

    Gebäudeversicherung: Wohnungseigentümergemeinschaft als Versicherungsnehmerin der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Der einzelne Wohnungseigentümer ist in diesem Rahmen lediglich Mitversicherter (vgl. OLG Frankfurt r+s 2007, 21; OLG Hamm - 20. Zivilsenat - NJW-RR 1995, 1419; Prölss/Martin, 27. Aufl., § 74 VVG Rn. 3 a), der den materiell-rechtlich ihm zustehenden Versicherungsanspruch nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers, also der Wohnungseigentümergemeinschaft, gegenüber dem Versicherer geltend machen kann (§§ 75 VVG, 12 Abs. 2 S. 2 VGB 88), und zwar selbst dann, wenn er im Besitz des Versicherungsscheins ist (§ 12 Abs. 2 S. 1 VGB 88).
  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 209/73

    Ansprüche des Unfallgeschädigten aus einer Insassen-Unfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Insoweit ist in der Rechtsprechung (BGHZ 64, 260, 264 = NJW 1975, 1273) anerkannt, dass § 76 VVG dem Versicherungsnehmer das Verfügungsrecht über die Rechte des Versicherten aus dem Versicherungsvertrag nur zu treuen Händen einräumt.
  • KG, 21.05.1986 - 24 W 3233/85
    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Der Senat verkennt nicht, dass grundsätzlich im Verhältnis eines Miteigentümers zur Wohnungseigentümergemeinschaft eine Zurechnung des Verhaltens des Verwalters nach § 278 BGB bei Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Verwaltung ausgeschlossen ist (Senat ZMR 2005, 462; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96, 97; KG NJW-RR 1986, 1078; MK/BGB - Engelhardt, § 21 Rz. 21).
  • OLG Köln, 18.01.2000 - 9 U 90/99
    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Um eine Fremdversicherung im Sinne dieser Vorschriften handelt es sich, soweit die Versicherung das Sondereigentum der einzelnen Miteigentümer mit umfasst (vgl. OLG Köln r+s 2000, 250, 251).
  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 169/89

    Versicherungssumme aus Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Dieses Treuhandverhältnis in Verbindung mit dem Bereicherungsverbot für den Versicherungsnehmer verpflichtet diesen, den ihm nicht zustehenden Entschädigungsbetrag einzuziehen und an den Versicherten auszukehren (BGH NJW 1991, 3091, 3092; BAG NZA 1990, 701; OLG Karlsruhe VersR 1976, 239; Prölss/ Martin, VVG, 27. Aufl., § 77 Rz. 1).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 420/06
    Der Senat verkennt nicht, dass grundsätzlich im Verhältnis eines Miteigentümers zur Wohnungseigentümergemeinschaft eine Zurechnung des Verhaltens des Verwalters nach § 278 BGB bei Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Verwaltung ausgeschlossen ist (Senat ZMR 2005, 462; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 96, 97; KG NJW-RR 1986, 1078; MK/BGB - Engelhardt, § 21 Rz. 21).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1975 - 13 U 33/75
  • BayObLG, 17.11.2004 - 2Z BR 127/04

    Keine Haftung werdender Wohnungseigentümer für frühere Verbindlichkeiten nach

  • BGH, 16.09.2016 - V ZR 29/16

    Gebäudeversicherung einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Versicherung für fremde

    Versicherungsnehmer ist der gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum (vgl. OLG Hamm, ZWE 2008, 133; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 292; Dötsch, ZMR 2014, 169 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 14.10.2011 - 9 S 2/11

    Wohnungseigentum- Verwalter haftet nicht für verspätete Betriebskostenabrechnung

    Dabei entspricht es der ganz herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Köhler/Drabek, Anwaltsbuch, 2. Auflage, Teil 8 Rz 214, 234; Jennißen/Heinmann, WEG, 2. Auflage, § 27 Rz 179; RieckeSchmid, WEG 2. Auflage, § 21 Rz 29; OLG Hamm ZWE 2008, 133 ; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 423), dass der Verwalter seine Verpflichtungen aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG als eigene ihm vom Gericht zugewiesene Aufgabe wahrnimmt und dabei im Übrigen für die gesamte Gemeinschaft tätig wird, jedoch im Verhältnis zum möglicherweise geschädigten Wohnungseigentümer nicht als Erfüllungshilfe tätig wird.
  • LG München I, 14.12.2009 - 1 S 9716/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Verschuldensunabhängige Haftung für Schäden am

    Etwaige Fehler der Hausverwaltung bei der Beschlussumsetzung würden keine Haftung der Beklagten gegenüber den Klägern auslösen: Der WEG wird, wie bereits im Hinweisbeschluss vom 05.08.2009 im Einzelnen dargelegt (Bl. 71 f.), im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern eine Pflichtverletzung des Verwalters nicht gemäß § 278 BGB zugerechnet (KG NJW-RR 1986, 1078; BayObLG NJWE-MietR 1996, 38, 39; OLG Hamm ZMR 2008, 401; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl. § 21 Rz. 172).
  • LG Dortmund, 17.04.2018 - 1 S 130/16

    Wohngebäudeversicherung - Veräußerung nach Versicherungsfall

    Versicherungsnehmer ist der gemäß § 10 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG rechtsfähige Verband, während Versicherte die einzelnen Wohnungseigentümer sind, und zwar sowohl für ihren ideellen Anteil am Gemeinschaftseigentum als auch für ihr Sondereigentum (vgl. OLG Hamm, ZWE 2008, 133; BGH, Urteil vom 16.09.2016, Az. V ZR 29/16).
  • LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 60/10

    Verwalter ist kein Erfüllungsgehilfe der Gemeinschaft!

    Es entspricht der ganz herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Köhler-Drabek, Anwaltshandbuch, 2. Aufl.,Teil 8 Rn. 214, 234; Jennißen-Heinemann, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn.179; Bärmann-Merle, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn.27, Riecke/Schmid-Drabek, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 39; Niedenführ- Niedenführ, WEG, 8. Aufl., § 27 Rn.114; OLG Hamm, ZWE 2008, 133; OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 423; BayObLG WE 2004, 27; OLG Koblenz Beschuss vom 6.1.2010 - 2 U 781/09), dass der Verwalter seine Verpflichtungen aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG als eigene ihm vom Gesetz zugewiesene Aufgabe wahrnimmt und dabei im Übrigen für die gesamte Gemeinschaft tätig wird.
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