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   OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07   

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https://dejure.org/2008,4441
OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07 (https://dejure.org/2008,4441)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.2008 - 16 Wx 141/07 (https://dejure.org/2008,4441)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 16 Wx 141/07 (https://dejure.org/2008,4441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Wohngeld; Beschlussfassung über Kostenbeiträge aus Wirtschaftsjahren vor dem Erwerb von Wohnungseigentum; Vorliegen einer wirksamen Genehmigung einer Jahresabrechnung durch den Beschluss einer ...

  • Judicialis

    FGG § 28 Abs. 2; ; WEG § ... 16 Abs. 2; ; WEG § 23 Abs. 4 a. F.; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 2; ; WEG § 25 Abs. 1; ; WEG § 26 Abs. 1 S. 2, 2. Halbsatz n. F.; ; WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 2; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 46 Abs. 2 S. 2; ; WEG § 46 Abs. 2 S. 3; ; WEG § 47 a. F.; ; WEG § 48 Abs. 3 a. F.; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 286 Abs. 3; ; BGB § 288

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Wohngeldforderung aufgrund Ein-Mann-Beschluss des teilenden Wohnungseigentümers oder Genehmigung von Gesamtkosten durch Eigentümergemeinschaft - Erwerberhaftung bei Fehlen eines Wirtschaftsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann entsteht die Beitragspflicht eines Wohnungseigentümers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerber von Wohnungseigentum kann auch für frühere Wirtschaftsperioden haften! (IMR 2008, 204)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 478
  • ZWE 2008, 242
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91

    Rechtsmissbräuliche Verzögerung der Genehmigung einer Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
    Die Unbeachtlichkeit des Beschlusses vom 15.03.2002 führt dazu, dass es sich bei demjenigen vom 28.11.2002 nicht lediglich um einen bestätigenden Zweitbeschluss handelt, durch den möglicherweise eine Haftung des inzwischen im Grundbuch eingetragenen Antragsgegners nicht begründet worden ist (so jedenfalls Staudinger/Bub, BGB 13. Bearb. [2005], § 28 Rdn. 410; anders noch BayObLG NJW-RR 1992, 14).

    Alleine eine bewusste Verzögerung um einen "solventeren Schuldner" in Anspruch zu nehmen, rechtfertigt indes wegen der notwendigen subjektiven Komponenten regelmäßig nicht den Vorwurf sittenwidrigen Handelns (BayObLG NJW-RR 1992, 14).

    Lässt er den Genehmigungsbeschluss aber bestandskräftig werden, hat er den ausgeworfenen Betrag zu entrichten (BayObLG NJW-RR 1992, 14).

  • BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87

    Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
    Die Beitragspflicht eines Wohnungseigentümers entsteht nicht bereits mit dem Anfall der Lasten und Kosten, sondern wird im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht aus § 16 Abs. 2 WEG erst mit dem Beschluss der Wohnungseigentümer begründet (BGH NJW 1988, 1910).

    Es geht aber dabei nicht darum, gegen wen der Beschluss anspruchsbegründend wirkt, was alleine eine Frage der Auslegung ist, auch nicht um einen etwaigen zu einer Nichtigkeit führenden Verstoß gegen unverzichtbare Rechtsvorschriften, sondern um Missbrauchsfragen im Einzelfall, also solchen des § 242 BGB, insbesondere um den Einwand des Rechtsmissbrauchs, der einem Wohnungseigentümer nie abgeschnitten werden kann (BGH NJW 1988, 1910).

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
    Welche Zahlungspflichten durch die Genehmigung begründet werden sollen, ist wiederum eine Frage der Auslegung (BGH NJW 1999, 3713).

    Auch kann der Genehmigungsbeschluss nur Wirkung für und gegen die bei der Beschlussfassung eingetragenen und stimmberechtigten Wohnungseigentümer, nicht aber auch gegen frühere entfalten (BGH NJW 1999, 3713).

  • OLG Köln, 26.10.2005 - 16 Wx 192/05

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
    Da es an der Begründung einer bestimmten Zahlungspflicht für die einzelnen Eigentümer fehlt, lässt sich eine konstitutive Wirkung der damaligen "Genehmigung" auch nicht aus der Rspr. des Senats herleiten, dass sich aus bestandskräftigen Eigentümerbeschlüssen selbständige Anspruchsgrundlagen für Zahlungsansprüche ergeben können (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse NZM 2003, 806 und NZM 2006, 662).
  • OLG Köln, 31.08.2001 - 16 Wx 137/01
    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
    Im Falle eines Eigentümerwechsels wird dabei von der h. M., der sich auch der Senat angeschlossen hat, die Fälligkeitstheorie vertreten, d. h. dass der frühere Eigentümer nur für solche Verbindlichkeiten haftet, die bis zur Eigentumsumschreibung entstanden und fällig geworden sind (vgl. OLG Köln NZM 2002, 351; Weitnauer/Gottschalg, WEG 9. Auflage, § 16 Rdn. 50 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2007 - 3 Wx 84/07

    Keine qualitative Gleichwertigkeit von Nebenkosten- und Jahresabrechnung einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
    Die schlichte Nennung von Gesamtkosten unter a) stellt noch keine Gesamtabrechnung dar (OLG Düsseldorf NZM 2007, 811).
  • OLG Köln, 12.09.2003 - 16 Wx 156/03

    WEG -Verfahren: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Begründung von

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
    Da es an der Begründung einer bestimmten Zahlungspflicht für die einzelnen Eigentümer fehlt, lässt sich eine konstitutive Wirkung der damaligen "Genehmigung" auch nicht aus der Rspr. des Senats herleiten, dass sich aus bestandskräftigen Eigentümerbeschlüssen selbständige Anspruchsgrundlagen für Zahlungsansprüche ergeben können (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse NZM 2003, 806 und NZM 2006, 662).
  • AG Kerpen, 05.05.2004 - 15 II 1/04

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Bestehen eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 141/07
    Mit diesen Ausführungen weicht das Landgericht im Anschluss an Stimmen in der Rechtsprechung und Literatur (AG Kerpen ZMR 2004, 867; Rau MDR 2005, 124 [126]; Jennißen ZMR 2005, 267) für den Fall der Beschlussfassung über Kostenbeiträge aus Wirtschaftsjahren vor dem Erwerb von Wohnungseigentum bewusst von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Erwerberhaftung ab.
  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 208/08

    Wirtschaftsplan; Jahresabrechnung; Abrechnungsspitze; Verjährung

    In beiden Fällen bleibt der Gemeinschaft, da bereits gegen Ende des Wirtschaftsjahres die Aufstellung eines rückwirkenden Wirtschaftsplans grundsätzlich nicht mehr ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (vgl. etwa OLG Schleswig FGPrax 2001, 184), (nur) die Möglichkeit, die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Wege der Jahresabrechnung zu verteilen (vgl. OLG Köln ZWE 2008, 242ff).
  • KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender Verwalterzustimmung

    Wie auch aus § 10 Abs. 7 S. 4 WEG folgt, gibt es keine Ein-Personen-Gemeinschaft (BGH, NJW 2008, 2639, 2640 Rn. 12), die einen bindenden Beschluss nach §§ 23, 26 Abs. 1 WEG fassen könnte; sog. Ein-Mann-Beschlüsse sind nichtig (Senat, ZWE 2012, 96; OLG Köln, ZWE 2008, 242, 244; OLG Hamm, ZMR 2007, 984 f.; OLG München, FGPrax 2006, 63; BayObLG, NJW-RR 2003, 874, 875).
  • LG Saarbrücken, 02.03.2009 - 5 T 114/08

    Originäre Beitragsschuld durch Jahresabrechnung

    Denn in dem Fall, dass vor der Genehmigung der Jahresabrechnung eine Verbindlichkeit der einzelnen Wohnungseigentümer nicht begründet worden war, haftet der Wohnungseigentümer für die durch die beschlossene Jahresabrechnung erstmals begründete Beitragsschuld (vgl. Bärmann, a.a.O., § 28 WEG, Rdnr. 150; OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2008, ZWE 2008, 242).
  • AG Hildesheim, 13.11.2012 - 44 C 26/12

    WEG - Ableitung Einzelabrechnungen aus Gesamtabrechnung

    Die bloße Nennung von Gesamtkosten ist grundsätzlich keine ordnungsgemäße Gesamtabrechnung (OLG Köln, ZMR 2008, 478; OLG Düsseldorf, NZM 2007, 811).
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