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   OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05   

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https://dejure.org/2008,1628
OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05 (https://dejure.org/2008,1628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2008 - 20 W 426/05 (https://dejure.org/2008,1628)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2008 - 20 W 426/05 (https://dejure.org/2008,1628)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 4 WoEigG, § 24 Abs 2 WoEigG, § 24 Abs 3 WoEigG, § 43 Nr 3 WoEigG
    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte

  • IWW
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Ergänzung der Tagesordnung; § 24 Abs. 2 und 3 WEG

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 3
    Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Jeder Eigentümer kann Aufnahme von bestimmten TOP verlangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung als Verlangen des Wohnungseigentümer gem. § 21 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Bestehen eines Anspruchs gem. § 43 Nr. 3 WEG bei pflichtwidriger Verweigerung des Verwalters ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung von Tagesordnungspunkten in Eigentümerversammlung

  • diewohnungseigentuemer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Individualanspruch: Aufnahme von Tagesordnungspunkten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Beirat die Tagesordnung ergänzen? (IMR 2008, 381)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Tagesordnung: Kann ein Wohnungseigentümer die Aufnahme eines Punktes verlangen? (IMR 2008, 380)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 300
  • NZM 2009, 34
  • ZMR 2009, 133
  • BauR 2008, 1940
  • ZWE 2009, 43
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 20 W 133/03

    Wohnungseigentum: Bestellung des Verwalters; Unwirksamkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05
    Über die hiergegen von den Antragstellern zu 1) und 2) eingelegte sofortige weitere Beschwerde wurde vom OLG Frankfurt (20 W 133/03) im Laufe des nunmehr in Rede stehenden Beschwerdeverfahrens durch Beschluss vom 13.10.2004 entschieden und die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.

    Mit den die weitere Beteiligte nach der Erstellung dieses Gutachtens im Mai 2000 treffenden Pflichten hat sich der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13.10.2004 in dem Verfahren 20 W 133/03 auseinandergesetzt und dazu ausgeführt:.

  • BayObLG, 18.09.2002 - 2Z BR 62/02

    Mängelbeseitigungsanspruch wegen Baumängeln an Eigentumswohnanlage -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05
    Deshalb ist die Sachlage hier auch nicht zu vergleichen mit derjenigen, wie sie der Entscheidung des BayObLG vom 18.09.2002 -2 ZBR 62/02- zu Grunde lag, auf die sich die Antragsteller in der weiteren Beschwerde berufen haben.
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05
    Entsprechendes gilt auch für die von den Antragstellern angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29.09.2006 -3 Wx 281/05-, die Schadensersatzansprüche gegen den Bauträger-Verwalter zum Gegenstand hat und in der das Gericht u. a. ausführt, es könnten auch Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus dem Bauträgervertrag in Betracht kommen.
  • OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 103/01

    Wohnungseigentumssache: Anspruch des Wohnungseigentümers auf Aufnahme bestimmter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05
    Im Fall pflichtwidriger Weigerung des Verwalters kann der Anspruch gemäß § 43 Nr. 3 WEG gerichtlich geltend gemacht werden (Senat, Beschl. v. 01.09.2003 -20 W 103/01- ZMR 2004, 288; SaarlOLG ZMR 2004, 533; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr 86; Palandt/Bassenge: WEG, 67. Aufl., § 24, Rdnr.7; Staudinger/Bub: WEG, Stand Juli 2005, § 21, Rdnr. 109; Rieke/Schmid: Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., 2008, § 24, Rdnr. 36; Röll/Sauren: Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 9. Aufl., 2008, Rdnr. 306).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2004 - 5 W 268/03

    Wohnungseigentümerversammlung: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05
    Im Fall pflichtwidriger Weigerung des Verwalters kann der Anspruch gemäß § 43 Nr. 3 WEG gerichtlich geltend gemacht werden (Senat, Beschl. v. 01.09.2003 -20 W 103/01- ZMR 2004, 288; SaarlOLG ZMR 2004, 533; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 23, Rdnr 86; Palandt/Bassenge: WEG, 67. Aufl., § 24, Rdnr.7; Staudinger/Bub: WEG, Stand Juli 2005, § 21, Rdnr. 109; Rieke/Schmid: Fachanwaltskommentar Wohnungseigentumsrecht, 2. Aufl., 2008, § 24, Rdnr. 36; Röll/Sauren: Handbuch für Wohnungseigentümer und Verwalter, 9. Aufl., 2008, Rdnr. 306).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1985 - 3 W 145/85

    Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohneigentümerversammlung bei Nichtankündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2008 - 20 W 426/05
    Der Verwaltungsbeiratsvorsitzende kann in analoger Anwendung von § 24 Abs. 3 WEG die Tagesordnung dann gestalten, wenn der Verwalter sich pflichtwidrig weigert, einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen oder das Minderheitenquorum des § 24 Abs. 2 WEG missachtet (Oberlandesgericht Düsseldorf NJW-RR 1986, 96; Drasdo: Die Eigentümerversammlung nach WEG, 3.Aufl., 2005, Rdnr. 184).
  • BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16

    Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche

    Der einzelne Wohnungseigentümer kann nach § 21 Abs. 4 WEG die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte von dem Verwalter verlangen, wenn deren Behandlung ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (OLG Frankfurt am Main, ZWE 2009, 43, 47; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 95, § 24 Rn. 40; Schultzky in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 23 Rn. 47).
  • LG München I, 16.05.2011 - 1 S 5166/11

    Wohnungseigentum: Anspruch gegen den Verwalter auf Aufnahme eines

    11 (1) Grundsätzlich hat ein Miteigentümer zwar einen Anspruch auf Aufnahme einer Tagesordnungspunktes gemäß § 21 IV WEG, wenn dessen Behandlung ordnungsgemäßer Verhandlung entspricht (OLG Frankfurt NZM 2009, 34; Spielbauer/Then, WEG, § 24 Rz. 25; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 23 Rz. 84).

    Letzteres setzt lediglich voraus, dass sachliche Gründe dafür sprechen, den Punkt in der Eigentümerversammlung zu erörtern und darüber abzustimmen (OLG Frankfurt NZM 2009, 34; Spielbauer/Then, WEG, § 24 Rz. 25; Riecke in: Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rz. 37).

  • LG Köln, 01.07.2010 - 29 S 208/09

    Wohnungseigentumsgericht ist befugt auf Antrag eines Wohnungseigentümers einen

    Nach neuerer Auffassung, der sich auch die Kammer anschließt, kann jeder Wohnungseigentümer gemäß § 21 Abs. 4 WEG- unabhängig vom dem Quorum nach § 24 Abs. 2 WEG vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung verlangen und dies notfalls mit Hilfe des Gerichts durchsetzten (vgl. dazu OLG Frankfurt Beschluss vom 18.08.2008 ZMR 2009, 133, Rn. 18 nach Juris).
  • LG Hamburg, 27.06.2012 - 318 S 196/11

    WEG-Versammlung ist keine "Informations- und Austauschrunde"!

    a) Das Amtsgericht hat seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, dass jeder Wohnungseigentümer nach § 21 Abs. 4 WEG vom Verwalter die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung verlangen kann, wenn die Behandlung dieser Punkte ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, und er den Anspruch im Fall pflichtwidriger Weigerung des Verwalters nach § 43 Nr. 3 WEG auch gerichtlich geltend machen kann (vgl. dazu nur OLG Frankfurt/Main, NJW 2009, 300, 301, Tz 18 f. m. w. N.).
  • AG Bonn, 27.02.2023 - 211 C 57/21

    Pflicht zur Durchführung einer Eigentümerversammlung?

    v. 18.8.2008 - 20 W 426/05 = NJW 2009, 300, beck-online).
  • LG Berlin, 26.01.2010 - 55 S 112/09

    Jahresabrechnung entspricht nicht einer Bilanz nach HGB!

    Zwar ist der Klägerin zuzugeben, dass der Anspruch gemäß § 21 Abs. 4 WEG unabhängig von dem Quorum nach § 24 Abs. 2 WEG besteht (vgl. OLG Frankfurt v. 18.08.2008, 20 W 426/05, Rn. 18 bei juris).
  • AG Offenbach, 31.12.2012 - 330 C 98/11

    Kostentragung des Verwalters gem. § 49 WEG bei Beschlussanfechtung wegen

    Denn ein Anspruch (aus § 2 Abs. 4 WEG) auf die Aufnahme 1 bestimmter Tagesordnungspunkte besteht dann, wenn deren Behandlung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (OLG Frankfurt, NJW 2009, 300).
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