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   BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09   

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https://dejure.org/2010,134
BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09 (https://dejure.org/2010,134)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2010 - V ZR 72/09 (https://dejure.org/2010,134)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09 (https://dejure.org/2010,134)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; Abgrenzung zwischen der Vorbereitungs- und Unterlassungsklage bei Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 15; BGB § 1004
    Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft im Hinblick auf beschränktes Vermietungsverbot; Definition der "Wohnnutzung"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Informationspflichten des Gerichts bei Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage; Umfang der zulässigen Wohnnutzung eines Wohnungseigentümers bei fehlenden Vereinbarungen in der Teilungserklärung und zwischen den Wohnungseigentümern

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Untersagung von Vermietung des Wohnungseigentümers an wechselnde (Ferien-)gäste durch Eigentümerbeschluss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vermietung an täglich wechselnde Feriengäste in Wohnungseigentumsanlage zulässig

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermietung von Wohnungseigentum an Feriengäste

  • reise-recht-wiki.de

    Vermietung von Eigentumswohnung an Feriengäste ist zulässig

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; Abgrenzung zwischen der Vorbereitungs- und Unterlassungsklage bei Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; Abgrenzung zwischen der Vorbereitungs- und Unterlassungsklage bei Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage

  • streifler.de

    Vermietung der Eigentumswohnung an Feriengäste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 13 Abs. 1
    Informationspflichten des Gerichts bei Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage; Umfang der zulässigen Wohnnutzung eines Wohnungseigentümers bei fehlenden Vereinbarungen in der Teilungserklärung und zwischen den Wohnungseigentümern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermietung als Ferienwohnung zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nutzung von Wohnungseigentum als Ferienwohnung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigentumswohnung als Ferienwohnung?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vermietung der Wohnung an Feriengäste

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Vermieten an Feriengäste

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Eigentümer darf Wohnung an Feriengäste vermieten

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann die Vermietung an Feriengäste nicht untersagen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen gewerblicher Nutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermietung der Wohnung an häufig wechselnde Personen ist eine zulässige Wohnungsnutzung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum, Vermietung an Feriengäste ist zulässige Wohnungsnutzung // Gebrauch des Sondereigentums

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vermietung von Wohnungen an Feriengäste: Ein Wohnungseigentümer darf ohne Einschränkungen an (ständig wechselnde) Feriengäste vermieten.

Besprechungen u.ä. (4)

  • ivbp.de (Entscheidungsbesprechung)

    Tageweise Überlassung von Eigentumswohnungen an Berlin-Touristen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentümer darf seine Wohnung grundsätzlich auch an Feriengäste vermieten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Vermietung an Feriengäste ist zulässige Wohnnutzung! (IMR 2010, 103)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlussanfechtung: Abweisung muss auch Inhalt des angefochtenen Beschlusses feststellen! (IMR 2010, 104)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3093
  • MDR 2010, 499
  • DNotZ 2010, 837
  • NZM 2010, 285
  • ZMR 2010, 378
  • ZWE 2010, 130
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (35)

  • BayObLG, 14.01.1982 - BReg. 2 Z 5/81
    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
    Nach anderer Auffassung umfasst die Wohnnutzung auch die Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste (BayObLG MDR 1979, 232; BayObLGZ 1978, 305, 308; 1982, 9, 14; OLG Frankfurt/Main OLGZ 1983, 61, 62; OLG Celle NZM 2005, 184; Jennißen/Löffler, WEG, § 13 Rdn. 32; Böhm, DWE 2008, 74, 76).

    Sie lassen sich wirksam nur verhindern, wenn die Wohnungseigentümer von ihnen nicht erwünschte Formen der Nutzung in der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung ausschließen oder darin unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen (vgl. z. B. BayObLGZ 1982, 9, 14).

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen

    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
    Nach Art. 14 GG hat der Wohnungseigentümer das mit § 13 Abs. 1 WEG auch einfachrechtlich abgesicherte Recht, mit dem Wohnungseigentum im Ausgangspunkt nach Belieben zu verfahren (BVerfGK 4, 333, 336; BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 für Art. 5 GG; Beschl. v. 6. Oktober 2009, 2 BvR 693/09, juris).

    Jeder Wohnungseigentümer hat das verfassungsrechtlich geschützte Recht, in seinem Wohnungseigentum Gäste zu empfangen (BVerfG, Beschl. v. 6. Oktober 2009 aaO), und ein solches Recht steht auch einem Mieter zu.

  • OLG Karlsruhe, 28.02.1996 - 11 Wx 86/94

    Anfechtungspflich des einzelnen Wohnungseigentümers bei Rückforderung eines vom

    Auszug aus BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
    Würden die Beschlüsse durch Abweisung der Beschlussanfechtungsklage bestandskräftig und ergäbe ihre Auslegung, dass sie dem Kläger die Vermietung seiner Wohnungen an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste untersagen, stünde die Unterlassungspflicht im späteren Unterlassungsklageprozess fest (vgl. BayObLG WE 1995, 187; OLG Bremen WuM 1995, 58, 59; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103; wohl auch Merle in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 23 Rdn. 197).

    bb) Allerdings werden Beschlüsse, die von dem einzelnen Wohnungseigentümer ein konkretes Tun oder Unterlassen verlangen, selbst bei insoweit eindeutigem Wortlaut teilweise nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen verstanden (KG NJW-RR 1996, 1102, 1103; 1997, 1033, 1034 f.; Merle in Bärmann aaO, § 22 Rdn. 308; a. M. BayObLG ZMR 1996, 623, 624; OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 1103).

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Darauf komme es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entscheidend an (Verweis auf das Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 17).

    Während Wohnungseigentum nur an Wohnungen begründet werden kann und zum Wohnen bestimmt ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 15), dient Teileigentum nicht zu Wohnzwecken (§ 1 Abs. 1, Abs. 3 WEG).

    Die Bedeutung von Zweifelsfragen, die sich aus der Vielfalt von Lebens- und Nutzungsformen notwendigerweise ergeben, wird durch die ständige Rechtsprechung abgemildert, wonach sich eine nach dem vereinbarten Zweck ausgeschlossene Nutzung als zulässig erweisen kann, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14, NJW 2016, 53 Rn. 21; Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, aaO Rn. 16).

    Mit dieser Begründung hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Januar 2010 die Nutzung einer Wohnungseigentumseinheit durch täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste im Grundsatz als zulässig angesehen (V ZR 72/09, aaO Rn. 15 ff.).

    Auch in diesem Fall dient die Wohnung den Gästen als Unterkunft und damit Wohnzwecken (Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, aaO Rn. 15 ff.).

    a) Der Senat hat in dem genannten Urteil vom 15. Januar 2010 - ohne dass dort eine nähere Erörterung veranlasst gewesen wäre - darauf hingewiesen, dass auch die Überlassung von Wohnungseigentum als Unterkunft für einen laufend wechselnden Kreis von Aus- und Übersiedlern als zulässige Wohnnutzung angesehen werde (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, aaO Rn. 16 aE).

    Eine Überbelegung muss nämlich auch in Wohnungseigentumseinheiten gemäß § 14 WEG nicht ohne weiteres hingenommen werden (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, aaO Rn. 23).

    Da es maßgeblich auf die in der Einheit selbst erfolgende Nutzung ankommt (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, aaO Rn. 15 ff.), werden die Grenzen einer Wohnnutzung nämlich überschritten, wenn die Nutzung nicht nur durch die schlichte Unterkunft, sondern durch die von der Einrichtung vorgegebene Organisationsstruktur und - je nach Zweck des Aufenthalts - durch Dienst- oder Pflegeleistungen und/oder durch Überwachung und Kontrolle geprägt wird.

    (a) Die Überlassung einzelner Wohnungen von üblicher Größe und Beschaffenheit an diesen Personenkreis wird im Grundsatz auch dann Wohnzwecken zuzuordnen sein, wenn die Bewohner nicht familiär verbunden sind (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, aaO Rn. 16; AG Laufen, ZWE 2016, 456 ff.).

    Eine Überbelegung muss allerdings - wie oben bereits ausgeführt - von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 14 Nr. 1 und 2 WEG nicht ohne weiteres hingenommen werden (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, aaO Rn. 23); sie kann sich - insbesondere wenn die Wohnung einer Vielzahl von familiär nicht verbundenen Personen überlassen werden soll - unter Umständen von vornherein als unzulässig erweisen.

  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 112/18

    Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung

    Die zulässige Wohnnutzung umfasst auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 14 ff.); hier enthielt die Gemeinschaftsordnung bislang sogar eine ausdrückliche Erlaubnis solcher Vermietungsformen.

    Der Senat hat bereits geklärt, dass es rechtlich zulässig ist, die kurzzeitige Vermietung im Wege der Vereinbarung zu verbieten (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 22 a.E.); mit Öffnungsklauseln hatte er sich dabei nicht zu befassen.

    Was die Kurzzeitvermietung angeht, müssen damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden; sie können einen Unterlassungsanspruch gemäß § 15 Abs. 3 WEG begründen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 23).

    Der weitere Vortrag der Beklagten, wonach die Regelung, die den Wohnungseigentümern auch die vorübergehende Vermietung gestattet, in "kollusivem Zusammenwirken" mit der Klägerin nachträglich in die Teilungserklärung eingefügt worden sei, verhilft ihnen schon deshalb nicht zum Erfolg, weil die kurzzeitige Vermietung auch ohne die ausdrückliche Erlaubnis zulässig gewesen wäre (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 29.02.2012 - VIII ZR 155/11

    Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung

    Auch bei der - vergleichbaren - Frage der Vermietung an Feriengäste innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich, inwieweit durch die konkrete Art der Ausgestaltung der Vermietung an Feriengäste über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entsteht (BGH, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 16 ff., 23 mwN).
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