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   KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09   

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https://dejure.org/2010,3057
KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09 (https://dejure.org/2010,3057)
KG, Entscheidung vom 28.01.2010 - 24 W 43/09 (https://dejure.org/2010,3057)
KG, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - 24 W 43/09 (https://dejure.org/2010,3057)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3, Abs. 7 S. 3
    WEG: Geltendmachung eines Schadens gegen Verwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadens durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Geltendmachung eines unmittelbaren Schadens des Verwaltungsvermögen durch Wohnungseigentümergemeinschaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entstehung, Geltendmachung und Verjährung eines durch den Verwalter verursachten Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft; Verletzung des Verwaltervertrages; Schadensbetrag in Jahresabrechnung; Entlastung des Verwalters; überteuerter Hauswartslohn; Dienstleistungen ...

  • RA Kotz

    WEG-Gemeinschaft - Schadensersatz bei Hausmeisterkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 6 S. 3; WEG § 10 Abs. 7 S. 3
    Geltendmachung eines Schadens durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwalter verursacht Mehrkosten: Haftung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft! (IMR 2010, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 435
  • ZMR 2010, 467
  • ZWE 2010, 183
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Darlegungs- und beweisbelastet für Beginn und Ablauf der Verjährungsfrist einschließlich der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist der Schuldner (vgl. BGH WM 2007, 639/642 Rdn.32 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Zu ihr gehört in Fällen unzureichender Aufklärung die Kenntnis der Umstände einschließlich der wirtschaftlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Rechtspflicht zur Aufklärung ergibt (vgl. BGH WM 2008, 1260/1264 Rdn.32 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Schließlich scheitert ein vertraglicher Schadensersatzanspruch der Wohnungseigentümer analog § 328 BGB auch daran, dass die Wohnungseigentümer in den Schutzbereich der vom Antragsteller verletzten Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen der Antragsgegnerin nicht in gleicher Weise einbezogen waren wie diese (vgl. zu den Voraussetzungen der Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich eines Vertrags BGH WM 2008, 1252/1254 Rdn.27 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Jedoch ist der in Art. 170 EGBGB zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz zu beachten, dass für ein unter der alten Rechtsordnung entstandenes Rechtsverhältnis grundsätzlich deren Bestimmungen maßgebend bleiben (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 3492; OLG Karlsruhe NZM 2009, 247; Bärmann/ Merle , WEG, 10.Aufl., § 62 Rdn.2; Riecke /Schmid, WEG, 3.Aufl., § 62 Rdn.1ff.).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 282/85

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs einer Kommanditgesellschaft gegen den

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Dies ist Folge der Anerkennung ihrer im Außenverhältnis gegenüber Dritten bestehenden Teilrechtsfähigkeit und ergibt sich nunmehr aus § 10 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 WEG (vgl. a. jew. zu § 124 HGB: BGHZ 100, 190 Rdn.13 nach juris; Staub-HGB/Habersack, 5.Aufl., Rdn.17; Baumbach/Hopt, HGB, 34.Aufl., Rdn.15, jew. m.w.N.).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    aa) Wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 2.Juni 2005 - V ZB 32/05 - (NJW 2005, 2061) entschieden hat, ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt.
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Bereits nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 106, 222 = WuM 1989, 465; 115, 253), standen gemeinschaftliche Angelegenheiten betreffende Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter nur der Gemeinschaft zu, wobei die Wohnungseigentümer gemeinschaftsbezogene Individualansprüche, etwa aus einer Schädigung des Gemeinschaftseigentums, zu einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung machen konnten.
  • OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06

    Unwirksame Abkürzung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegen den

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Darüber hinaus ergeben sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung Schutzwirkungen für die Wohnungseigentümer mit der Folge, dass sie in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten in gleicher Weise einbezogen sind und bei deren Verletzung analog § 328 BGB vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92/94; OLG Frankfurt ZWE 2008, 470/474, jew. m.Anm. Briesemeister; OLG München ZMR 2006, 954/955; 2007, 220; Bärmann/ Merle a.a.O. § 27 Rdn.272; Drabek in: Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., Teil 8 Rdn.228; Jennißen/Heinemann, WEG, § 27 Rdn.169; Riecke/Schmid/ Elzer , a.a.O., § 10 Rdn.410 und 454).
  • BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Bereits nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit (vgl. BGHZ 106, 222 = WuM 1989, 465; 115, 253), standen gemeinschaftliche Angelegenheiten betreffende Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter nur der Gemeinschaft zu, wobei die Wohnungseigentümer gemeinschaftsbezogene Individualansprüche, etwa aus einer Schädigung des Gemeinschaftseigentums, zu einer Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung machen konnten.
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2008 - 9 U 5/08

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung eines Wohnungseigentümers aus mit der

    Auszug aus KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09
    Jedoch ist der in Art. 170 EGBGB zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz zu beachten, dass für ein unter der alten Rechtsordnung entstandenes Rechtsverhältnis grundsätzlich deren Bestimmungen maßgebend bleiben (vgl. zu Vorstehendem BGH NJW 2007, 3492; OLG Karlsruhe NZM 2009, 247; Bärmann/ Merle , WEG, 10.Aufl., § 62 Rdn.2; Riecke /Schmid, WEG, 3.Aufl., § 62 Rdn.1ff.).
  • OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06

    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 3 Wx 281/05

    Zum Anspruch des einzelnen Miteigentümers einer Wohneigentumsanlage gegen

  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem

  • OLG Oldenburg, 18.10.2007 - 6 W 28/07

    Anforderungen an Jahresabrechnung des Verwalters

  • KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02

    Wohnungseigentum: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf Schadenersatz

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

    Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    aa) Unbestritten ist allerdings bisher nur, dass der - hier nicht in Anspruch genommene - Verwalter selbst auf Grund des Verwaltervertrags verpflichtet ist, dem einzelnen Wohnungseigentümer den Schaden zu ersetzen, der diesem durch die Verletzung der vertraglichen Pflichten entsteht (KG, ZWE 2010, 183, 185; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 27 Rn. 312; Heinemann in Jennißen, WEG 3. Aufl., § 27 Rn. 177; Häublein, ZWE 2008, 1, 6 f.).
  • BGH, 08.02.2019 - V ZR 153/18

    Recht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung der individuellen

    bb) Über einen möglichen eigenen Schadensersatzanspruch der Klägerin (vgl. allgemein zu eigenen Schadensersatzansprüchen des Verbands gegen den Verwalter wegen Schäden im Verwaltungsvermögen KG, MDR 2010, 435), hat das Berufungsgericht demgegenüber nicht befunden.
  • LG Berlin, 22.06.2018 - 85 S 23/17

    Wohnungseigentumsverfahren: Prozessführungsbefugnis und Aktivlegitimation der

    In einem solchen Fall stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband eigene Schadensersatzansprüche zu, die in dieses Sondervermögen fallen und daher - ohne gesonderte Ermächtigung - auch nur von ihr geltend gemacht werden können (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 W 43/09 -, abgedruckt u.a. in MDR 2010, 435-436, zitiert nach juris, Rz. 13).
  • LG Dortmund, 18.05.2018 - 17 S 116/17

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter

    Damit ist die WEG auch ohne ermächtigenden Beschluss der Eigentümerversammlung jedenfalls zur Geltendmachung eines aufgrund der Verletzung von Pflichten aus dem Verwaltervertrag in ihrem Verwaltungsvermögen entstandenen Schaden aktivlegitimiert (vgl. KG MDR 2010, 435; vgl. auch Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 10, Rn. 249 - Suilmann ).

    Ist der Schaden aber im Vermögen einzelner Wohnungseigentümer entstanden, so steht nur diesen der Anspruch zu (vgl. KG, MDR 2010, 435).

  • BGH, 21.04.2023 - V ZR 86/22

    Erwirkung der vorübergehenden Aussetzung eines Beschlusses durch einen

    (b) Nach der zutreffenden Gegenauffassung entfällt ein der GdWE in ihrem Verwaltungsvermögen entstandener Schaden nicht dadurch, dass der Schadensbetrag in die Jahresabrechnung eingestellt und auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach dem im Innenverhältnis unter ihnen geltenden Kostenverteilungsschlüssel verteilt wird (vgl. KG, MDR 2010, 435; LG Berlin, ZWE 2019, 135; im Ausgangspunkt auch Jacoby, ZWE 2019, 120, 122).
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 31/16

    Wohnungseigentumssache: Qualität von Trittschallschutzmaßnahmen bei

    Die Frage, ob und in welchem Umfang die Mehrkosten im Innenverhältnis auf die Wohnungseigentümer gemäß § 16 Abs. 2 WEG bzw. dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel umgelegt worden sind, betrifft lediglich weitere Schadensfolgen und lässt den bei der Wohnungseigentümergemeinschaft entstandenen Schaden nicht entfallen (KG Berlin, Beschluss vom 28.01.2010 - 24 W 43/09, ZMR 2010, 467, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • LG Düsseldorf, 23.09.2020 - 25 S 139/19
    In einem solchen Fall stehen der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband eigene Schadensersatzansprüche zu, die in dieses Sondervermögen fallen und daher - ohne gesonderte Ermächtigung - auch nur von ihr geltend gemacht werden können (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2010, - 24 W 43/09).

    Die Frage, ob und in welchem Umfang diese Gelder über die Jahresabrechnungen im Innenverhältnis auf die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 WEG bzw. dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel umgelegt worden sind, dürfte lediglich weitere Schadensfolgen betreffen und den bei der Klägerin entstandenen Schaden nicht entfallen lassen (vgl. KG, Beschluss vom 28. Januar 2010, - 24 W 43/09; Landgericht Berlin, Urteil vom 22. Juni 2018, - 85 S 23/17).

  • AG Idstein, 22.04.2013 - 32 C 3/13

    Gemeinschaftseigentum beschädigt: WEG prozessführungsbefugt!

    Diese Ausübungsbefugnis umfasst insbesondere die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum (KG, ZMR 2010, 467, 468; Jennißen/Jennißen, WEG 2. Aufl. 2010, § 10 Rn. 72; Riecke/Schmid/Elzer, 3. Aufl. 2010, § 10 Rn. 414a u. 418; Abramenko, Handbuch WEG, 2009, § 1 Rn. 268 f.).
  • AG Calw, 21.10.2011 - 9 C 825/10

    Beschluss unwirksam: Verwalter schadensersatzpflichtig?

    e) Der Beklagte hat das Verwaltungsvermögen der Klägerin durch die unberechtigten Entnahmen schuldhaft geschädigt und ist deshalb der Klägerin gegenüber zum vollen Ersatz verpflichtet (vgl. hierzu KG - 24 W 43/09 - vom 28.01.2010, Rn 11 ff; siehe auch OLG Celle - 4 W 199/00 - vom 12.03.2001).
  • LG Köln, 26.07.2013 - 29 S 68/13
    Entgegen der Ansicht der Berufungsklägerin geht die herrschende Meinung in der Rechtsprechung nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit davon aus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband Vertragspartner des Verwalters wird (OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2006 - 15 W 109/05, ZMR 2006, 633-634, juris: Tz. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. September.2006 - 3 Wx 281/05, WuM 2006, 639-641, juris: Tz. 44; KG Berlin, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 24 W 43/09, MDR 2010, 435-436, juris: Tz. 13).
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