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   LG Berlin, 22.07.2009 - 85 S 18/09 WEG   

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https://dejure.org/2009,23137
LG Berlin, 22.07.2009 - 85 S 18/09 WEG (https://dejure.org/2009,23137)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.07.2009 - 85 S 18/09 WEG (https://dejure.org/2009,23137)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 85 S 18/09 WEG (https://dejure.org/2009,23137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf Befriedigung aus dem Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenz: Privilegierte Hausgeldforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Duldung der Zwangsversteigerung limitiert auf 5% des Verkehrswerts wegen Hausgeldforderungen auf Grund eines Absonderungsrechts der Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verband als Wohngeldgläubiger hat ein Absonderungsrecht in der Insolvenz! (IMR 2010, 197)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 142
  • ZWE 2010, 228
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

    Auszug aus LG Berlin, 22.07.2009 - 85 S 18/09
    Aus dieser Neukonzeption der gesetzlichen Rangordnung lässt sich damit der zwingende Schluss ziehen, dass seit der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG und nach der seit dem 1.7.2007 geltenden Rechtslage für Ansprüche auf Hausgeld nach den §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 2 und 5 WEG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück besteht, das im Insolvenzverfahren im Wege der abgesonderten Befriedigung verfolgt werden kann, ohne dass eine Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor der Insolvenzeröffnung dafür Voraussetzung wäre (vgl. im einzelnen BGH NZM 2009, 439; Hintzen/ Alff, ZInsO 2008, 480, 483).

    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Sache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch zur höchstrichterlichen Klärung wichtiger Rechtsfragen beitragen kann (§ 543 Abs. 2 ZPO), weil diese bereits geklärt sind (vgl. BGH NZM 2009, 439).

  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei

    Es wird allerdings auch die Ansicht vertreten, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft für die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Hausgeldforderungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück habe, sie mithin aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in dem dort geregelten Umfang in die Eigentumswohnung vollstrecken könne (vgl. etwa LG Berlin, ZWE 2010, 228 f unter Hinweis auf § 49 InsO; so wohl auch Alff, ZWE 2010, 105, 112).
  • BGH, 21.10.2010 - IX ZR 220/09

    Haftung des Insolvenzverwalters: Insolvenzspezifische Pflicht zur rechtzeitigen

    Es wird allerdings auch die Ansicht vertreten, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft für die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Hausgeldforderungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück habe, sie mithin aus der Rangklasse 2 des § 10 Abs. 1 ZVG in dem dort geregelten Umfang in die Eigentumswohnung vollstrecken könne (vgl. etwa LG Berlin, ZWE 2010, 228 f unter Hinweis auf § 49 InsO; so wohl auch Alff, ZWE 2010, 105, 112).
  • LG Berlin, 28.09.2010 - 55 S 87/10

    Wohnungseigentum: Klage gegen den teilenden Eigentümer auf Duldung der

    So hat dieser am 12.02.2009 (NZM 2009, 439) entschieden, dass für die dem § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG unterfallenden Wohngeldansprüche aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ein Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück besteht, das im Insolvenzverfahren im Wege der abgesonderten Befriedigung verfolgt werden kann, ohne dass eine Beschlagnahme des Wohnungseigentums vor Insolvenzeröffnung vorausgesetzt wäre (so auch LG Berlin, ZMR 2010, 142, nach juris).
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