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   LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09   

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https://dejure.org/2010,16174
LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09 (https://dejure.org/2010,16174)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17.03.2010 - 14 S 5126/09 (https://dejure.org/2010,16174)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17. März 2010 - 14 S 5126/09 (https://dejure.org/2010,16174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsrecht: Ausschluss von der Teilnahme an Eigentümerversammlungen wegen Zahlungsverzugs; Gültigkeit der unter Ausschluss eines Miteigentümers gefassten Beschlüsse

  • RA Kotz

    Eigentümerversammlung - Teilnahmeausschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentümerversammlung: Kein Ausschluss wg Beitragsrückstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Säumige Eigentümer dürfen nicht von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss von der Eigentümerversammlung wegen Verzugs mit Beitragszahlungen! (IMR 2010, 238)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2010, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.07.1987 - BReg. 2 Z 47/87

    Anfechtbarkeit eines selbstständigen Eigentümerbeschlusses über den

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09
    75 Zwar führt ein fehlerhafter Geschäftsordnungsbeschluss grundsätzlich nur dann zur erfolgreichen Anfechtung der sonstigen in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse, wenn sich der formelle Fehler auf die Beschlussfassung auswirkt (BayObLG NJW-RR 1987, 1363).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09
    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09
    Ein wichtiger Grund liegt entsprechend den für die Abberufung eines Verwalters geltenden Grundsätzen vor, wenn unter Berücksichtigung aller - nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter - Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von Anfang an nicht zu erwarten ist (BGHZ 151, 164).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04

    Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel -

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09
    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713).
  • OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 81/06

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zu Kosten der Warmwasserversorgung bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09
    Von einer konkludenten Abänderung kann allenfalls dann ausgegangen werden, wenn sämtliche Wohnungseigentümer den Verstoß nicht nur dulden, sondern eine jahrelange Praxis in dem Bewusstsein ausüben, die bisherige Regelung ändern und durch eine neue ersetzen zu wollen (vgl. OLG München ZMR 2006, 955).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2000 - 3 Wx 9/00

    Abberufung des Verwalters bei bestandskräftiger Wiederbestellung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09
    Eine gerichtliche Abberufung des Verwalters nach erneuter Bestellung kommt nur dann in Betracht, wenn ein neuer wichtiger Grund vorliegt, der im Zeitpunkt der Neubestellung, hier am 06.07.2007, noch nicht vorlag (OLG Düsseldorf WuM 2000, 505).
  • LG Regensburg, 01.02.1991 - 5 T 377/90

    Eintragung einer Aufteilung von Wohnungseigentum und Teileigentum; Vertrauen auf

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.03.2010 - 14 S 5126/09
    Auch höhlt eine solche Vereinbarung das mit dem Teilnahmerecht in funktionalem Zusammenhang stehende Beschlussanfechtungsrecht nach § 43 Nr. 4 WEG aus (vgl. Bärmann/ Merle, WEG, 10. Aufl. § 24 Rn 61).Der Entzug des Teilnahmerechts und damit auch des Rede-, Frage- und Antragsrechts verstößt gegen § 138 BGB und ist eine unzulässige Verletzung der Rechte aus Art. 14 GG (vgl. Jennißen/ Elzer, WEG, § 24 Rn 55; Bärmann/ Merle, WEG, 10. Aufl., § 24 Rn 63; LG Regensburg NJW-RR 1991, 1169).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines

    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17

    Bestimmtheit einer Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung Beschlusskompetenz

    Bestimmtheit wird angenommen, wenn der Beschluss einer objektiven und normativen Auslegung zugänglich ist, also wenn sich durch Auslegung ein Sinn des Beschlusses ermitteln lässt (vgl. BayObLG , ZMR 2005, 639) bzw. wenn er noch eine durchführbare Regelung erkennen lässt, mithin nicht inhaltlich widersprüchlich ist (vgl. BGH NJW 1998, 3713; LG Nürnberg-Fürth , ZWE 2010, 233).
  • AG Pirmasens, 20.04.2022 - 2 C 127/21

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung unter

    2005, § 24 WEG Rdnr. 158; Engelhardt, in: MünchKomm-BGB, 5. Aufl., § 24 WEG Rdnr. 17; Steinmeyer, in: Timme, WEG, § 23 Rdnr. 133; Riecke, in: Riecke/Schmid, FA-Komm WohnungseigentumsR, 3. Aufl., § 24 Rdnr. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rdnr. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rdnr. 16; Elzer, in: Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rdnr. 53; ders., ZWE 2010, 233 [235 f.]).
  • LG Hamburg, 20.10.2010 - 318 S 59/10

    Prozessbevollmächtigter darf Eigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten!

    Teilweise wird weitergehend vertreten, dass für die Ungültigerklärung bereits der rechtswidrige Ausschluss von der Versammlungsteilnahme genüge, da sich ex post nicht mit Sicherheit feststellen lasse, inwieweit sich die berechtigte Teilnahme sich auf die Willensbildung und damit auf die Beschlussergebnisse ausgewirkt hätte (LG Düsseldorf, ZMR 2005, 231; LG Nürnberg-Fürth, ZWE 2010, 233, 234; Bärmann-Merle, § 24 Rdnr. 94).
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