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   BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09   

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https://dejure.org/2010,7665
BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09 (https://dejure.org/2010,7665)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - V ZR 159/09 (https://dejure.org/2010,7665)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - V ZR 159/09 (https://dejure.org/2010,7665)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 WoEigG, § 15 WoEigG, § 21 WoEigG
    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der Teilungserklärung widersprechenden Nutzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch gegen eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Gaststätte

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung einer der Teilungserklärung zuwiderlaufenden Nutzung

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der Teilungserklärung widersprechenden Nutzung

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der Teilungserklärung widersprechenden Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch gegen eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Gaststätte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung eines Nutzungs-Unterlassungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Nutzungsunterlassungsanspruchs (IMR 2010, 385)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2010, 266
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    c) Ob die Verwirkung während eines lange andauernden Mietverhältnisses eintreten kann, bedarf ebenso wenig einer Entscheidung wie die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie auch den Sonderrechtsnachfolger bindet (vgl. zu einem langjährig andauernden Mietverhältnis in einem besonders gelagerten Einzelfall Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZR 159/09, ZWE 2010, 266 f.).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    aa) Der Umstand, dass eine zweckwidrige Nutzung geduldet wird, kann für sich genommen den Einwand der Verwirkung begründen, weil diese eine Rechtsfolge tatsächlichen Verhaltens und tatsächlicher Umstände ist (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZR 159/09, ZWE 2010, 266 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20

    Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber

    2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041; vgl. BGH ZWE 2010, 266; Niedenführ/Kümmel § 15 Rn. 54; Bärmann/Klein § 13 Rn. 105).

    Das schließt die Ansprüche als verwirkt aus (BGH ZWE 2010, 266).

    Insoweit handeln nach der Rechtsprechung des BGH die Eigentümer aber treuwidrig unter dem Gesichtspunkt der illoyal verspäteten Rechtsausübung (BGH ZWE 2010, 266), wenn sie diesen Zustand über einen langen Zeitraum hingenommen haben.

  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen

    Anhaltspunkte dafür, dass die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer zu erkennen gegeben haben, dass sie mit der zweckwidrigen Nutzung einverstanden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZR 159/09, ZWE 2010, 266 Rn. 2) - z. B. im Zusammenhang mit Beschlussanträgen auf Eigentümerversammlungen - hat es nicht festgestellt.
  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13

    Keine Wohnnutzung in Hobby- und Vorratsräumen!

    2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041; vgl. BGH ZWE 2010, 266; Niedenführ/Kümmel § 15 Rn. 54; Bärmann/Klein § 13 Rn. 105; Jennißen/Schultzky § 15 Rn. 137).

    Zwar mag bei einer dauerhaften zweckbestimmungswidrigen Nutzung durch den Eigentümer eine solche ununterbrochene Einwirkung vorliegen, gleiches mag auch für die zweckbestimmungswidrige Nutzung im Rahmen eines einzelnen Mietverhältnisses gelten (vgl. BGH ZWE 2010, 266).

  • LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Unterlassungsansprüche wegen Nutzung des Wohnungseigentums entgegen einer vereinbarten Zweckbestimmung unterliegen der Verwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - V ZR 159/09, ZWE 2010, 266).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2010 - 20 U 96/09

    Anforderungen an den Nachweis der Herbeiführung eines Vandalismusschadens durch

    Der vorstehend zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die im Übrigen an eine reichsgerichtliche Rechtsprechung anknüpft (JW 1935, 1775), steht der von der Beklagten angeführte Beschluss vom 25. März 2010, V ZR 159/09, (BeckRS 2010, 11495) nicht entgegen.
  • LG Köln, 02.03.2011 - 29 S 162/09

    Bindungswirkung der erstinstanzlichen Festsetzung des Wertes des

    Nach der Entscheidung des BGH vom 25.3.2010 - V ZR 159/09 - (ZWE 2010, 266) - kann der Anspruch auf Unterlassung einer der Teilungserklärung widersprechenden Nutzung verwirkt sein.
  • AG Bremen, 29.04.2013 - 29 C 87/10

    Teileigentumsbezeichnung "Laden": Wein-Bar trotzdem zulässig?

    Nur noch ergänzend ist daneben zu konstatieren, dass eine entsprechende Nutzung seit Jahrzehnten seitens der Wohnungseigentümergemeinschaft geduldet und hingenommen wurde (zur Verwirkung von Unterlassungsansprüchen bei solch einer Konstellation: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. März 2010 - V ZR 159/09, ZWE 2010, S. 266).
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