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   OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09   

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https://dejure.org/2009,18478
OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09 (https://dejure.org/2009,18478)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2009 - 2 Wx 34/09 (https://dejure.org/2009,18478)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 2 Wx 34/09 (https://dejure.org/2009,18478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erstattung der Kosten für die verfrühte Erneuerung von Holzfenstern

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 683, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; WEG § 21
    Kein bereicherungsrechtlicher Erstattungsanspruch des Wohnungseigentümers gegen Wohnungseigentümergemeinschaft bei verfrühter Erneuerung von Holzfenstern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers wegen des Austausches von Holzfenstern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 683; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; WEG § 21
    Ansprüche eines Wohnungseigentümers wegen des Austausches von Holzfenstern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersatz für verfrühten Fensteraustausch?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Ersatz für verfrühten Fensteraustausch? (IMR 2010, 290)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 388
  • ZWE 2010, 269
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09
    Etwas anderes kann je nach den Umständen des Falles gelten, wenn die Fenster abgängig sind (Senat, Beschluss vom 5.9.2007, ZMR 2008, 56; Senat, Beschluss vom, 21.3.2002, ZMR 2002, 618; OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 732; Pick in Bärmann/Pick/Merle a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09
    Etwas anderes kann je nach den Umständen des Falles gelten, wenn die Fenster abgängig sind (Senat, Beschluss vom 5.9.2007, ZMR 2008, 56; Senat, Beschluss vom, 21.3.2002, ZMR 2002, 618; OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 732; Pick in Bärmann/Pick/Merle a.a.O.).
  • OLG München, 18.02.2009 - 32 Wx 120/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09
    Gegebenenfalls kann sich die Gemeinschaft schadensersatzpflichtig machen (OLG München, ZMR 2009, 468).
  • OLG Hamburg, 05.09.2007 - 2 Wx 90/06

    Fenstererneuerung durch ausgeschiedenen Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09
    Etwas anderes kann je nach den Umständen des Falles gelten, wenn die Fenster abgängig sind (Senat, Beschluss vom 5.9.2007, ZMR 2008, 56; Senat, Beschluss vom, 21.3.2002, ZMR 2002, 618; OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 732; Pick in Bärmann/Pick/Merle a.a.O.).
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09
    Das Gericht ist nicht gehalten, allen nur erdenklichen Möglichkeiten nachzugehen (BGH NJW 2001, 1212 = ZWE 2001, 314).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09
    Aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.9.2000 (NJW 2000, 3500) ergab sich für die Beteiligten, dass der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 26.4.1989 als nichtig zu behandeln ist.
  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 246/14

    Wohnungseigentum: Schuldner eines Bereicherungsanspruchs wegen eigenmächtiger

    Er soll allerdings nur in Betracht kommen, wenn die Maßnahme hätte ausgeführt werden müssen (OLG Hamburg, ZMR 2007, 129, 130 f.; 2010, 388, 389; OLG Frankfurt, ZWE 2009, 123, 126; Merle in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 23; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 31; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 93 aE; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 17).

    Nach einer Ansicht richtet sich der Anspruch gegen den Verband (OLG Hamburg, ZMR 2007, 129, 131; OLGR 2008, 639, 640; ZWE 2010, 269 f.; Heinemann in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 31; Hügel/Elzer, WEG, § 21 Rn. 21; MüKoBGB/Engelhardt, 6. Aufl., § 21 WEG Rn. 6; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 21 Rn. 23; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 21 Rn. 91; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 21 Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 17; Bub, ZWE 2009, 245, 253; wohl auch Merle in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 23; ähnlich AG Charlottenburg, ZWE 2011, 468, 469 [nachvollziehbarer Sachverhalt bei juris] für die Bezahlung von Heizöllieferungen in einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft).

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Da die vermögensrechtliche Wertverschiebung, die Gegenstand eines etwaigen Bereicherungsanspruchs sein könnte, ausschließlich hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums am Grundstück eintreten würde und es sich insoweit gerade nicht um Verwaltungsvermögen der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, sondern um das persönliche Immobilieneigentum der Wohnungseigentümer nach ideellen Bruchteilen handelt, richten sich etwaige Bereicherungsansprüche des Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2011 - I-15 Wx 120/10, 15 Wx 120/10, NZM 2012, 465, Rn. 21, zitiert nach juris; Kammer, a.a.O., Rn. 49, zitiert nach juris; Urteil vom 09.05.2014 - 318 S 3/13 (n.V.); so wohl auch OLG München, Beschluss vom 27.02.2006 - 34 Wx 37/05, NZM 2006, 827; Suilmann in: Bärmann, a.a.O., § 10 Rdnr. 265; a.A. AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10, ZWE 2011, 468; wohl auch, jedoch ohne Problembewusstsein zu dieser Frage: Hanseatisches OLG, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 Wx 34/09, ZMR 2010, 388, Rn. 26, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 15.10.2014 - 318 S 21/14

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatz wegen am Gemeinschaftseigentum durchgeführter

    Da die vermögensrechtliche Wertverschiebung, die Gegenstand eines etwaigen Bereicherungsanspruchs sein könnte, ausschließlich hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums am Grundstück eintreten würde und es sich insoweit gerade nicht um Verwaltungsvermögen der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, sondern um das persönliche Immobilieneigentum der Wohnungseigentümer nach ideellen Bruchteilen handelt, richten sich etwaige Bereicherungsansprüche der Klägerin gegen die übrigen Wohnungseigentümer (OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2011 - I-15 Wx 120/10, 15 Wx 120/10, NZM 2012, 465, Rn. 21, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 09.05.2014 - 318 S 3/13 (n.V.); so wohl auch OLG München, Beschluss vom 27.02.2006 - 34 Wx 37/05, NZM 2006, 827; Bärmann/Klein, a.a.O., § 10 Rdnr. 265; a.A. AG Charlottenburg, Urteil vom 15.06.2011 - 72 C 141/10, ZWE 2011, 468; wohl auch, jedoch ohne Problembewusstsein zu dieser Frage: Hanseatisches OLG, Beschluss vom 04.12.2009 - 2 Wx 34/09, ZMR 2010, 388, Rn. 26, zitiert nach juris).
  • LG München I, 10.03.2016 - 36 S 8135/15

    Rückforderungsanspruch des Eigentümers gegen WEG für überlassenes Geld; keine

    Soweit die Beklagte auf vermeintlich abweichende Rechtsprechung (Hanseatisches OLG, 2 Wx 34/09; BGH V ZR 246/14) verweist, liegen abweichende Fallkonstellationen vor.
  • AG Berlin-Spandau, 12.12.2017 - 70 C 56/17

    WEG - Instandsetzungspflicht Sondereigentümer

    Auch wenn ein Anspruch der Gemeinschaft auf Beseitigung der Maßnahme nicht bestehen dürfte, lässt dieses Vorgehen etwaige Ersatzansprüche entfallen (vgl. auch KG WuM 2005, 271; HansOLG ZMR 2010, 388).
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