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   LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10   

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https://dejure.org/2010,15475
LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10 (https://dejure.org/2010,15475)
LG München I, Entscheidung vom 29.03.2010 - 1 T 5340/10 (https://dejure.org/2010,15475)
LG München I, Entscheidung vom 29. März 2010 - 1 T 5340/10 (https://dejure.org/2010,15475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Auferlegung der Kosten auf den Verwalter wegen Nichtigkeit eines Sonderumlagebeschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostentragung durch Verwalter; objektiver Pflichtverstoß; subjektives Moment; Sonderumlage; Umlageschlüssel; Verteilerschlüssel; Einberufungsmangel; grobe Fahrlässigkeit; Verwalterhaftung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Auferlegung der Kosten auf den Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenhaftung des Verwalters nur bei objektivem Pflichtverstoß und subjektiver Vorwerfbarkeit! (IMR 2010, 337)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2010, 799
  • ZWE 2010, 415
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08

    Verpflichtung eines Wohnanlagenverwalters zur Kostentragung eines

    Auszug aus LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits auf den Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG ist die sofortige Beschwerde (LG München I WuM 2009, 426; LG Berlin NZM 2009, 551).

    Grobes Verschulden setzt nach der allgemeiner Meinung (LG Berlin NZM 2009, 551; Niedenführ / Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. § 49 Rdnr. 31; Bärmann/ Armbrüster/Merle/Pick/Wenzel, WEG, 10. Aufl., § 49 Rdnr. 25) jedenfalls grobe Fahrlässigkeit voraus.

  • BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05

    Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

    Auszug aus LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
    Ausschlaggebend wird im Allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang sein (BGHZ 67, 345; BGH NJW 2007, 3429).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Auszug aus LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
    Grundsätzlich wird von der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung sogar eine betragsmäßige Festsetzung der Einzelbeträge im Sonderumlagenbeschluss gefordert, wobei (z. B. in BayObLG NJW 2003, 2323) eine Ausnahme für den Fall gemacht wird, dass der Gesamtbetrag und der Verteilungsmaßstab angegeben werden.
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
    Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen, wobei auch subjektive, in der Person des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2005, 981; BGHZ 10, 14).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache dann, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 151, 221; NJW 2003, 2319).
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Auszug aus LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
    Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet, was jedem hätte einleuchten müssen, wobei auch subjektive, in der Person des Handelnden begründete Umstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2005, 981; BGHZ 10, 14).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache dann, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ 151, 221; NJW 2003, 2319).
  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 19129/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Feststellung eines

    Auszug aus LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
    Zulässiges Rechtsmittel gegen die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits auf den Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG ist die sofortige Beschwerde (LG München I WuM 2009, 426; LG Berlin NZM 2009, 551).
  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10
    Ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigt für sich allein also noch nicht den Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden, es muss eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegen (BGH NJW 2001, 2092).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 15/14

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer

    Da § 49 Abs. 2 WEG eine spezielle Ausnahme von der gemäß den §§ 91 ff. ZPO vorgesehenen Kostenverteilung darstellt, kann die Bestimmung grundsätzlich auch neben oder anstelle einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO zur Anwendung kommen (vgl. LG München I, ZMR 2010, 799 f.; Bärmann/Roth, WEG, 13. Aufl., § 49 Rn. 25 mwN), und zwar auch dann, wenn die Erledigung erst in zweiter Instanz erklärt wird (aA Hogenschurz, ZfIR 2015, 599, 603).

    Es muss sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung handeln, wobei generell an einen erfahrenen Berufsverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit höhere Anforderungen zu stellen sind als an einen nicht professionell tätigen Verwalter aus der Reihe der Wohnungseigentümer (vgl. LG Berlin, GE 2010, 991, 992; LG München I, ZWE 2010, 415 f.; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 49 Rn. 31).

  • LG Karlsruhe, 15.09.2011 - 11 T 302/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Verkündung eines rechtswidrigen Beschlusses durch den

    Mag eine Pflichtverletzung auch darin zu sehen sein, dass die Beigeladene den streitgegenständlichen Mehrheitsbeschluss als positives Beschlussergebnis verkündete, obwohl ein solches nicht vorliegt, wenn, wie hier, die Zustimmung auch nur eines beeinträchtigten Wohnungseigentümers zu einer baulichen Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 WEG fehlt (Merle in Bärmann a. a. O. § 22 Rn. 139; LG München I, Beschl. v. 29.3.2010, Az. 1 T 5340/10, juris-Datenbank), so ist jedenfalls nicht von einer groben Fahrlässigkeit auszugehen.

    Die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens waren den im Rechtsstreit unterlegenen Beklagten aufzuerlegen (vgl. LG München I, Beschl. v. 29.3.2010, Az. 1 T 5340/10, veröffentlicht in der juris-Datenbank).

  • LG Dresden, 04.09.2012 - 2 T 407/12

    Nichtigen Beschluss zugelassen: Grobes Verwalterverschulden!

    Andererseits kann nicht automatisch bei einem nichtigen Beschluss der Schluss auf ein grobes Verschulden des Verwalters i. S. d. § 49 Absatz II WEG gezogen werden (vgl. LG München I, Beschluss vom LGMUENCHENI 29.3.2010, Gz.: 1 T 5340/10).
  • AG Hamburg, 22.01.2019 - 22a C 129/17

    Wann haftet der Verwalter für die Prozesskosten?

    Die Anforderungen an einen erfahrenen Berufsverwalter sind dabei in diesem Zusammenhang höher zu bemessen, als diejenigen, die ein Amateurverwalter zu erfüllen hätte (Überzeugend Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 49 Rz. 31; Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 50; Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 23; LG Berlin ZMR 2009, 393, 395; LG München ZMR 2010, 799, 800; LG Karlsruhe ZWE 2012, 184).
  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    Die Anforderungen an einen erfahrenen Berufsverwalter sind dabei in diesem Zusammenhang höher zu bemessen, als diejenigen, die ein Amateurverwalter zu erfüllen hätte (Überzeugend Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 49 Rz. 31; Timme, WEG, 2. Auflage, § 49 Rz. 50; Hügel/Elzer, WEG, § 49 Rz. 23; LG Berlin ZMR 2009, 393, 395; LG München ZMR 2010, 799, 800; LG Karlsruhe ZWE 2012, 184).
  • LG Lüneburg, 10.10.2018 - 9 S 45/18

    Anforderungen an Jahresabrechnung

    Es muss sich um eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung handeln, wobei generell an einen erfahrenen Berufsverwalter bei der Ausübung seiner Tätigkeit höhere Anforderungen zu stellen sind, als an einen nicht professionell tätigen Verwalter aus der Reihe der Wohnungseigentümer (vgl. LG Berlin, GE 2010, 991, 992; LG München I, ZWE 2010, 415 f.; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 49 Rn. 31).
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