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   LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09   

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https://dejure.org/2009,25025
LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09 (https://dejure.org/2009,25025)
LG München I, Entscheidung vom 16.11.2009 - 1 S 4964/09 (https://dejure.org/2009,25025)
LG München I, Entscheidung vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09 (https://dejure.org/2009,25025)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Zustimmungsfreiheit einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum; Entbehrlichkeit der Vorbefassung der Eigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Herbeiführung eines Eigentümerbeschlusses über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum vor Klageerhebung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vor Klageerhebung über die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung muss ein Wohnungseigentümer erst versuchen, eine Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft herbeizuführen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung des Geländers der Dachterrasse; Balkongeländer; Vorbefassung der WEG-Versammlung; heimlicher Umbau; fehlender Nachteil; zustimmungsfreie Änderung; Gestattungsbeschluss; Rückbau

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neg. Feststellungsklage bei fehlender Vorbefassung der WEG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Feststellung der Zustimmungsfreiheit einer baulichen Veränderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 60
  • ZWE 2010, 98
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 21.03.2006 - 32 Wx 2/06

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung des Beschlusses über Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09
    Die Anfechtung eines solchen Beschlusses ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn der bestandskräftige Beschluss einem späteren Verpflichtungsantrag nicht entgegengehalten werden kann (OLG München NZM 2006, 703).
  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Auszug aus LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09
    (1) Ein Eigentümer, der eine bauliche Änderung vornehmen möchte, von der er entgegen der Meinung der übrigen Eigentümer meint, dass er diese ohne die Mitwirkung der übrigen Eigentümer durchführen darf, kann allerdings von den übrigen Eigentümern grundsätzlich die rechtlich verbindliche Klärung der diesbezüglichen Rechtslage verlangen; er muss sich nicht darauf einlassen, zunächst das Bauvorhaben durchzuführen, um es dann - im Falle einer erfolgreichen Beseitigungsklage der übrigen Eigentümer - wieder abbauen zu müssen (OLG München NJW-RR 2008, 393, 394).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2006 - 20 W 179/04

    Wohnungseigentum: Antragsablehnung als Voraussetzung für die gerichtliche

    Auszug aus LG München I, 16.11.2009 - 1 S 4964/09
    So entspricht es allgemeiner Meinung, dass bei auf § 21 IV WEG gestützten Ansprüchen eines Eigentümers gegen die übrigen Eigentümer einer WEG grundsätzlich der Anspruchsteller zunächst die Eigentümerversammlung mit seinem Anspruch befassen muss, bevor er Klage erheben kann (OLG Frankfurt ZMR 2006, 873; Spielbauer/Then, WEG, § 21 Rz. 39; Bärmann/Merle, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 56; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 21 Rz. 37; Drabek, in: Riecke/Schmid, WEG, 10. Aufl., § 21 Rz. 152).
  • BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13

    Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete

    Nach anderer Ansicht, der das Berufungsgericht folgt, ist nunmehr ein förmliches Beschlussverfahren vorgeschrieben (LG Berlin, ZWE 2011, 181, 182; LG München I, ZWE 2010, 98 f.; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn. 123 ff.; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 Rn. 6; Riecke/Schmidt/Drabek, WEG, 3. Aufl., § 22 Rn. 10, 23; Spielbauer, WEG, 2. Aufl., § 22 Rn. 8; BeckOK WEG/Elzer, Edition 18, § 22 Rn. 59 ff.; Hügel, FS Merle [2010], 167 ff.; Hügel/Elzer, NZM 2009, 457, 465; Lüke, ZfIR 2008, 225, 228 f.).
  • LG München I, 06.07.2015 - 1 S 22070/14

    Keine "formlose" Zustimmung zur baulichen Veränderung - Mobile Terrasse

    aa) Die Zustimmung nach §§ 22 I 1, 14 Nr. 1 WEG muss - wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat - im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist grundsätzlich bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG , 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid - Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4;aA Bub in Staudinger, WEG, 2005, § 22 Rn. 50; offen gelassen von BGHZ 73, 196).

    Nur der Weg über die Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung (ggfs auch im Umlaufverfahren) bietet den formalen Rahmen, um die durch eine solche Maßnahme aufgeworfenen Fragen und die Zustimmung ihrer Tragweite angemessen sorgfältig vorzubereiten, Unklarheiten zu beseitigen und dann gegebenenfalls zuzustimmen (vgl. LG München I, Urteil vom 20.4.2015, 1 S 12462/14; LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).

  • LG München I, 20.04.2015 - 1 S 12462/14

    Beschlussfassung der Gemeinschaft im schriftlichen Umlaufverfahren

    (a) Die Zustimmung nach § 22 I 1 BGB [richtig: § 22 I 1 WEG - d. Red.] kann nur im Rahmen eines Beschlussverfahrens der Eigentümergemeinschaft durch positive Stimmabgabe zu dem beantragten Beschluss abgegeben werden; die isolierte Zustimmung beeinträchtigter Wohnungseigentümer außerhalb eines Beschlussverfahrens ist bedeutungslos und legitimiert Maßnahmen nach § 22 I 1 WEG nicht ( LG München I Urteil vom 16.11.2009- 1 S 4964/09, ZWE 2010, 98, Rn. 11 ff.; LG Berlin, ZWE 2011, 181, Rn. 9; Spielbauer/Then, WEG, 2 Aufl., § 22 Rn. 7 aE; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 22 Rn 137; Palandt/Bassenge, BGB, 73. Aufl., § 22 WEG Rn. 6 f.; Riecke/Schmid-Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 22 f.; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten-Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 4).

    (So bereits LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).

  • AG München, 26.03.2019 - 484 C 17510/18

    Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte

    Siehe auch dazu LG München I Urteil vom 16.11.2009 - 1 S 4964/09 -.
  • AG Dortmund, 10.12.2015 - 514 C 108/14

    Unbestimmtheit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung

    Es entspricht allgemeiner Meinung, dass bei auf § 21 Abs. 4, 8 X2 gestützten Ansprüchen des Eigentümers gegen die übrigen Eigentümer einer X2 grundsätzlich der Anspruchsteller zunächst die Eigentümerversammlung mit seinem Anspruch befassen muss, bevor er Klage erheben kann (LG München I, Urteil vom 16.11.2009 - 1 S #####/####, NJOZ 2010, 1725 m.w.N.).
  • AG München, 28.02.2018 - 481 C 793/17

    Beschlussanfechtung, Feststellungs- und Beschlussersetzungsklage hinsichtlich der

    (So bereits LG München I, Urteil vom 16. November 2009 - 1 S 4964/09, Rn. 16-18, juris).
  • AG München, 08.07.2010 - 483 C 703/10

    Wohnungseigentum: Einstweilige Verfügung auf Unterlassung baulicher Veränderungen

    Selbst wenn ein Anspruch auf eine bauliche Veränderung i. S. von § 22 I WEG bestehen sollte, gälte grds. das sog. Vorbefassungsgebot, vgl. LG München I, Urteil v. 16.11.2009, 1 S 4964/09.
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