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   BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10   

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https://dejure.org/2011,2166
BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10 (https://dejure.org/2011,2166)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2011 - V ZR 2/10 (https://dejure.org/2011,2166)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10 (https://dejure.org/2011,2166)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 S 2 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 2 S. 2
    Weiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund Öffnungsklausel in Teilungserklärung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des Gestaltungsspielraums der Wohnungseigentümer auf die Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund einer in der Teilungserklärung enthaltenen Öffnungsklausel; Ausprägung des Selbstorganisationsrechts der Wohnungseigentümer bei der Änderung oder der ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung der Kostenverteilung bei Vorliegen von sachlichem Grund

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Breiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels; Öffnungsklausel

  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2 S. 2; WEG § 16 Abs. 3
    Ausprägung des Selbstorganisationsrechts der Wohnungseigentümer bei der Änderung oder der Durchbrechung von Umlageschlüsseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in der Wohnungeigentümergemeinschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund einer in der Teilungserklärung enthaltenen Öffnungsklausel

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mehr Spielraum für Eigentümerbeschlüsse

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Wohneigentum: Zur Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch die Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenverteilungsschlüssel: WEG-Öffnungsklausel eröffnet den Wohnungseigentümern weiten Gestaltungsspielraum! (IMR 2011, 327)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 74
  • NJW-RR 2011, 1165
  • MDR 2011, 971
  • NZM 2011, 589
  • ZMR 2011, 808
  • WM 2011, 1900
  • ZWE 2011, 327
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    Er hat jedoch bereits entschieden, dass dies unter der Geltung des jetzigen Rechts nur noch bedeutet, dass sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung nicht willkürlich sein dürfen und dass es sich hierbei um einen rechtlichen Gesichtspunkt handelt, der bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen ist, ob die beschlossene Änderung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht (Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, juris Rn. 8 f.).

    Da der Bezugspunkt der qualifizierten Mehrheit nicht konkretisiert wird, ist die Klausel vor dem Hintergrund der mit baulichen Veränderungen typischerweise einhergehenden erheblichen finanziellen Folgen nächstliegend dahin auszulegen, dass die Abänderung eine 2/3-Mehrheit aller und nicht nur der in der Versammlung anwesenden Wohnungseigentümer erfordert (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, aaO).

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 221/09

    Wohnungseigentum: Änderung einer Vereinbarung über die verbrauchsabhängige

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    Da die gesetzlichen Öffnungsklauseln nach § 16 Abs. 3 und 4 WEG auch bei der Änderung von Verteilungsschlüsseln anwendbar sind, die vor dem Inkrafttreten der genannten Regelungen getroffen worden sind (§ 16 Abs. 5 WEG; vgl. auch Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298), strahlt die von dem Gesetzgeber intendierte Erweiterung des Gestaltungsspielraums auch auf Öffnungsklauseln aus, die unter der Geltung des früheren Rechts vereinbart oder in eine Teilungserklärung aufgenommen worden sind.
  • BGH, 18.06.2010 - V ZR 164/09

    Wirksamkeitskontrolle für einen Mehrheitsbeschluss der

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    Das gilt auch für die Verteilung von Instandsetzungskosten, bei der den Wohnungseigentümern ebenfalls ein nur eingeschränkt überprüfbares Gestaltungsermessen zusteht (Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 164/09, Rn. 13, zu § 16 Abs. 4 WEG).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    Da die gesetzlichen Öffnungsklauseln nach § 16 Abs. 3 und 4 WEG auch bei der Änderung von Verteilungsschlüsseln anwendbar sind, die vor dem Inkrafttreten der genannten Regelungen getroffen worden sind (§ 16 Abs. 5 WEG; vgl. auch Senat, Urteil vom 9. Juli 2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654; Urteil vom 16. Juli 2010 - V ZR 221/09, NJW 2010, 3298), strahlt die von dem Gesetzgeber intendierte Erweiterung des Gestaltungsspielraums auch auf Öffnungsklauseln aus, die unter der Geltung des früheren Rechts vereinbart oder in eine Teilungserklärung aufgenommen worden sind.
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
    b) Soweit das Berufungsgericht auf das Erfordernis eines sachlichen Grundes abhebt, ist zwar den Materialien zu entnehmen, dass die Änderung von Umlageschlüsseln an dieses Kriterium geknüpft sein soll (BT-Drucks. 16/887 S. 23 zu § 16 Abs. 3 WEG); auch der Bundesgerichtshof hat zum früheren Recht die Änderung eines Umlageschlüssels aufgrund einer vereinbarten Öffnungsklausel davon abhängig gemacht, dass sachliche Gründe vorliegen (Urteil vom 27. Juni 1985 - VII ZB 21/84, BGHZ 95, 137, 143).
  • BGH, 02.03.2012 - V ZR 174/11

    Wohnungseigentum: Auslegung der Gemeinschaftsordnung bezüglich der Kostentragung

    Damit wird nicht nur die Kostenlast geregelt (zu einer derartigen Regelung vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10, NZM 2011, 589), sondern auch die Verwaltungsbefugnis im Hinblick auf diesen Teil des Gemeinschaftseigentums.
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Erst bei der Frage, ob die beschlossene Änderung den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, ist den Wohnungseigentümern aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter - lediglich durch das Willkürverbot beschränkter - Gestaltungsspielraum eingeräumt (zu Letzterem Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202 Rn. 8; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10, ZWE 2011, 327, 328; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 20; Elzer in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 23 Rn. 13; Köhler/Becker, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., Teil 4 Rn. 179; Armbrüster, ZWE 2013, 242, 244).
  • AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Der Bundesgerichtshof hat bei vergleichbaren Klauseln eine Auslegung dahingehend vorgenommen, dass vor dem Hintergrund der mit baulichen Veränderungen typischerweise einhergehenden erheblichen finanziellen Folgen nächstliegend dahin auszulegen seien, dass die Abänderung eine 2/3-Mehrheit aller und nicht nur der in der Versammlung anwesenden Wohnungseigentümer erfordere (BGH, Urteil vom 10.06.2011, Az. V ZR 2/10; BGH, Urteil vom 01.04.2011, Az.: V ZR 162/10).

    Sowohl das "Ob" als auch das "Wie" der Änderung dürfen jedoch nicht willkürlich sein (BGH, Urteil vom 10.06.2011, Az. V ZR 2/10).

  • LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12

    Empfehlungen des Beirats sind nicht verbindlich!

    Die Frage, ob die beiden Rechtmäßigkeitskriterien erfüllt sein müssen oder ob infolge der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung von einer Lockerung der Voraussetzungen ausgegangen werden muss, wie sie für gesetzliche Öffnungsklauseln angenommen wird - danach ist nur zu prüfen, ob das "Ob" und das "Wie" der Änderung willkürlich ist - (BGH NJW 2011, 2202; BGH NJW-RR 2011, 1165 RN 11; BGH NJW-RR 2011, 1646 RN 8), kann dahingestellt bleiben.
  • LG Koblenz, 03.07.2014 - 2 S 36/14

    Sondereigentümer muss Baumängel an seinen Fenstern beseitigen!

    Damit wird nicht nur die Kostenlast geregelt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10, NZM 2011, 589), sondern auch die Verwaltungsbefugnis im Hinblick auf diesen Teil des Gemeinschaftseigentums.
  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

    (1) Soweit allein das erforderliche Quorum nicht erreicht wurde, der Versammlungsleiter jedoch dennoch einen positiven Beschluss verkündet hat, führt dies nur zur Anfechtbarkeit, nicht jedoch zur Nichtigkeit des gefassten Beschlusses (vgl. Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 17; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 10. Aufl., § 10 Rn. 46, Palandt/Bassenge, 73. Aufl., § 10 Rn. 22a; BGH 10.06.2011 - V ZR 2/10, NJW-RR 2011, 1165; LG München 136 S 12740/10, ZWE 2011, 140).

    Für ein solches Verständnis der Entscheidung spricht auch, dass der Bundesgerichtshof kurze Zeit später in einer weiteren Entscheidung vom 10.06.2011, Az: V ZR 2/10 ein Urteil des Landgerichts Köln bestätigte, durch welches ein Beschluss über die Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels auf Grund einer Öffnungsklausel bei Nichterreichen des erforderlichen Quorums für ungültig - und nicht etwa für nichtig - erklärt worden war.

  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 5 S 17/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Tragung der Kosten für die erforderliche

    Die Änderung des Umlageschlüssels ist darüber hinaus nicht an das Vorliegen eines sachlichen Grundes geknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2011 - V ZR 3/11 -, juris Rn. 8), sie darf nur nicht willkürlich erfolgen (vgl. BGH a.a.O.; BGH, Urteil vom 10.06.2011 - Az.: V ZR 2/10 -, juris, Rdnr. 11, m.w.N.; BGH, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202, 2203).
  • LG Dortmund, 26.12.2013 - 1 S 133/13

    Zur Nichtigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen betreffend Gebrauchsregelungen

    Grenze ist alleine die Willkürlichkeit einer Entschei­ dung (vgl. BGH, Entscheidung vom 10.06.2011, V ZR 2/10; Spielbau­ er/Then, § 16 Rn. 49 ff,, 53).
  • AG Pinneberg, 21.02.2017 - 60 C 61/16

    Wie sind nicht zuzuordnende Kosten zu verteilen?

    Es genügt dabei, dass die Aufteilung nicht willkürlich ist und auch im übrigen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2011, ZMR 2011, 652 ff. und Urteil vom 10.06.2011, ZMR 2011, 808 f. Zulässig ist dabei jeder Maßstab, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Eigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt.
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