Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 10.11.2010

Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11   

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https://dejure.org/2011,3943
BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11 (https://dejure.org/2011,3943)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2011 - V ZR 21/11 (https://dejure.org/2011,3943)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - V ZR 21/11 (https://dejure.org/2011,3943)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 604 Abs 1 BGB, § 27 Abs 3 Nr 7 WoEigG
    Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer überlassenen Verwaltungsunterlagen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Leihvertrages zwischen einem Verwalter und einem Wohnungseigentümer durch Überlassung von Verwaltungsunterlagen zwecks Prüfung außerhalb der Geschäftsräume; Anspruch eines Verwalters auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen im eigenen Namen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zustandekommen eines Leihvertrags bei Überlassung von Abrechnungsunterlagen vom Verwalter an Wohnungseigentümer

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    An einen Wohnungseigentümer zur Prüfung übergebene Verwaltungsunterlagen als Leihgeschäft; Herausgabeanspruch des Verwalters im eigenen Namen; Abrechnungsunterlagen; Leihvertrag

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer überlassenen Verwaltungsunterlagen

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der einem Eigentümer überlassenen Verwaltungsunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 604 Abs. 1; WEG § 27 Abs. 3 Nr. 7
    Abschluss eines Leihvertrages zwischen einem Verwalter und einem Wohnungseigentümer durch Überlassung von Verwaltungsunterlagen zwecks Prüfung außerhalb der Geschäftsräume; Anspruch eines Verwalters auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen im eigenen Namen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herausgabe der Verwaltungsunterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlassung der Verwalterunterlagen an einen Wohnungseigentümer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwalterunterlagen an Wohnungseigentümer überlassen - Leihvertrag

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Verwalter können Herausgabe von zur Prüfung überlassenen Verwaltungsunterlagen in eigenem Namen verlangen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Überlassung von Verwaltungsunterlagen ist Leihvertrag

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Verwalter kann auf Herausgabe seiner Unterlagen klagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter kann selbst um Verwaltungsunterlagen streiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verwalter kann selbst um Verwaltungsunterlagen streiten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verwalter: Klage auf Herausgabe der Verwalterunterlagen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verwalter: Klage auf Rückgabe von WEG-Unterlagen gegen einen Wohnungseigentümer im eigenen Namen! (IMR 2011, 389)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 66
  • NJW-RR 2011, 1578
  • MDR 2011, 1031
  • NZM 2012, 30
  • ZMR 2011, 976
  • WM 2012, 816
  • ZWE 2011, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11
    Der Streitwert bemisst sich nach den bis zu der Erledigungserklärung entstandenen Kosten (BGH, Urteil vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 98/87, BGHZ 106, 359, 366).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11
    Abgesehen davon, dass das erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nur noch in engen Grenzen in Betracht kommt (Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, NJW 2011, 1361 Rn. 8 ff., vorgesehen zum Abdruck in BGHZ), bedürfte es auch insoweit einer Ermächtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
  • BGH, 11.02.2011 - V ZR 66/10

    Wohnungseigentum: Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in

    Auszug aus BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11
    Der Wohnungseigentümer hat einen gegen den Verwalter gerichteten Anspruch auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen; der Verwalter ist aber nicht verpflichtet, die Einsicht außerhalb seiner Geschäftsräume zu ermöglichen (Senat, Urteil vom 11. Februar 2011 - V ZR 66/10, NJW 2011, 1137 Rn. 8 f.).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus BGH, 15.07.2011 - V ZR 21/11
    Maßgeblich ist insbesondere die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit für die Parteien (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 12/05, NJW 2009, 1141 Rn. 7 mwN).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2023 - 26 U 69/22

    Bindungswirkung der stillschweigend bejahten Zulässigkeit des beschrittenen

    Im Übrigen kann der Entleiher dem Rückgabeverlangen des Verleihers ohnehin nicht entgegenhalten, dass ein Dritter Eigentümer der Leihsache ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15.07.2011 - V ZR 21/11 -, NJW-RR 2011, 1578, 1579; Mansel, in: Jauernig, BGB, 18. Aufl. 2021, § 604, Rdnr. 3; Weidenkaff, in: Grüneberg, BGB, § 604, Rdnr. 3).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.05.2012 - 610 C 796/11

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatzanspruch des Verwalters bei Beschaffung eines

    Erklärt sich der Verwalter - wie hier die Klägerin - in einem solchen Fall bereit, kommt konkludent ein Auftragsverhältnis zwischen beiden zu Stande (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 15.7.2011 - V ZR 21/11, NZM 2012, 30 zu einem Vertragsverhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter bei Überlassung von Verwaltungsunterlagen außerhalb der Geschäftsräume ohne entsprechende Verpflichtung).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19793
OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07 (https://dejure.org/2010,19793)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.11.2010 - 20 W 309/07 (https://dejure.org/2010,19793)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. November 2010 - 20 W 309/07 (https://dejure.org/2010,19793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Regelung einer Zusatzvergütung nach HOAI für den Verwalter einer Eigentümergemeinschaft in der Gemeinschaftsordnung

  • ibr-online

    Sondervergütung für den Verwalter: Rechtsgrundlage?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2011, 361
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 26.08.1999 - 2Z BR 53/99

    Darlegungslast bezüglich der Erforderlichkeit von Ausgaben im Rahmen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07
    Nach der Rechtsprechung kommt eine Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht, wenn eine mit ihrer Zustimmung zum Verwalter bestellte Person als solche tätig wird, ohne dass ein Verwaltervertrag abgeschlossen worden ist, oder auf Grund eines geschlossenen Vertrages, der an einem eigenen Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsgrund leidet (BGH NJW 1997, 2106; BayObLG NJW-RR 2000, 155; a. A. Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr. 149; Striewski ZWE 2001, 8 ff ).
  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07
    Es ist deshalb anerkannt, dass für die Tätigkeiten eines Verwalters, die den gesetzlichen Leistungsumfang übersteigen, Sondervergütungen zulässig sind und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Oberlandesgericht Köln NZM 2001, 470; Oberlandesgericht Hamm NZM 2001, 49, 52; BayObLG NZM 2004 587; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 26, Rdnr. 69, 72 ; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr 22).
  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04

    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss - Sondervergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07
    Es ist deshalb anerkannt, dass für die Tätigkeiten eines Verwalters, die den gesetzlichen Leistungsumfang übersteigen, Sondervergütungen zulässig sind und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Oberlandesgericht Köln NZM 2001, 470; Oberlandesgericht Hamm NZM 2001, 49, 52; BayObLG NZM 2004 587; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 26, Rdnr. 69, 72 ; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr 22).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07
    Nach der Rechtsprechung kommt eine Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht, wenn eine mit ihrer Zustimmung zum Verwalter bestellte Person als solche tätig wird, ohne dass ein Verwaltervertrag abgeschlossen worden ist, oder auf Grund eines geschlossenen Vertrages, der an einem eigenen Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsgrund leidet (BGH NJW 1997, 2106; BayObLG NJW-RR 2000, 155; a. A. Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr. 149; Striewski ZWE 2001, 8 ff ).
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 15 W 224/07

    Nichtigkeit einer Bestimmung der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07
    Damit waren die Wohnungseigentümer grundsätzlich verpflichtet, ihre Zustimmung zum Abschluss eines den vereinbarten Richtlinien entsprechenden Verwaltervertrages zu erteilen (Oberlandesgericht Hamm ZWE 2008, 293; Palandt/Bassenge, aaO., § 10 Rdnr. 7 ).
  • OLG Köln, 19.03.2001 - 16 Wx 35/01

    Sondervergütung für Bauüberwachung durch den WEG -Verwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07
    Es ist deshalb anerkannt, dass für die Tätigkeiten eines Verwalters, die den gesetzlichen Leistungsumfang übersteigen, Sondervergütungen zulässig sind und ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (Oberlandesgericht Köln NZM 2001, 470; Oberlandesgericht Hamm NZM 2001, 49, 52; BayObLG NZM 2004 587; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, aaO., § 26, Rdnr. 69, 72 ; Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 26, Rdnr 22).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1983 - 9 U 17/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.11.2010 - 20 W 309/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob im Rahmen einer GO, die die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander regelt, überhaupt Verpflichtungen gegenüber Dritten mit der Folge der Zuwendungen unmittelbarer Ansprüche gegen die Gemeinschaft im Rahmen von Vereinbarungen nach §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2 WEG begründet werden können (verneinend: Oberlandesgericht Frankfurt am Main MDR 1983, 580 m. w. H.; Palandt/Bassenge: WEG, 69. Aufl., § 10, Rdnr. 7).
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