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   LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10   

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https://dejure.org/2011,47283
LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10 (https://dejure.org/2011,47283)
LG München I, Entscheidung vom 06.10.2011 - 36 S 17150/10 (https://dejure.org/2011,47283)
LG München I, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 36 S 17150/10 (https://dejure.org/2011,47283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rüge der rechnerischen Schlüssigkeit wegen fehlender Kontostände i.R.d. Beschlüsse einer Eigentümerversammlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachbesserung angefochtener Abrechnungsbeschlüsse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 46
    Rüge der rechnerischen Schlüssigkeit wegen fehlender Kontostände i.R.d. Beschlüsse einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbesserung von Abrechnungsfehlern: Auswirkung auf Prozess?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlende Angaben über die Kontostände auf den Gemeinschaftskonten in der Jahresabrechnung: Genehmigungsbeschluss ungültig? (IMR 2012, 1073)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 425
  • ZMR 2012, 480
  • ZWE 2012, 140
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 23229/08

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer nicht nachvollziehbaren

    Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
    Vielmehr ist der gleichwohl genehmigende Beschluss insgesamt für ungültig zu erklären; andernfalls wäre die Funktion der Jahresabrechnung, die Kontrolle des Verwalters zu gewährleisten, nicht gewährleistet (LG München 1, 1. ZK, Urteil vom 30.11.2009, Az: 1 S 23229/08; LG München 1, 1. ZK, Urteil vom 19.7.2010, Az.: 1 S 11020/09; LG Hamburg, ZWE 2011, 129, 130).
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
    Richtig ist, dass nach der alten Rechtslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung beim Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung, der diesbezügliche Genehmigungsbeschluss nicht für ungültig erklärt wurde; vielmehr konnten die Eigentümer vom Verwalter (nur) eine Ergänzung verlangen, wenn z.B. - wie es hier ursprünglich der Fall war- die erforderlichen Kontoangaben fehlten (BayObLG, NJW-RR 2004, 1602; BayObLG, WuM 1992, 395, 396; OLG Schleswig-Holstein, ZWE 2008, 42 ff.; Spielbauer/Then, a.a.O., § 28, Rdnr. 86).
  • LG Magdeburg, 11.11.2005 - 1 S 266/05
    Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
    § 9a HeizkostenVO ist einschlägig; dieser erfasst gerade die Fälle, in denen eine Ablesung infolge Möblierung bzw. Verbauung nicht möglich ist (vgl. LG Berlin, ZMR 1997, 145, 146; LG Magdeburg, ZMR 2006, 289).
  • LG Hamburg, 03.11.2010 - 318 S 110/10

    Ungültigkeiter Beschluss bei mangelhafter Gesamtabrechnung

    Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
    Vielmehr ist der gleichwohl genehmigende Beschluss insgesamt für ungültig zu erklären; andernfalls wäre die Funktion der Jahresabrechnung, die Kontrolle des Verwalters zu gewährleisten, nicht gewährleistet (LG München 1, 1. ZK, Urteil vom 30.11.2009, Az: 1 S 23229/08; LG München 1, 1. ZK, Urteil vom 19.7.2010, Az.: 1 S 11020/09; LG Hamburg, ZWE 2011, 129, 130).
  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 20171/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fensteraustausch als

    Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
    Die Darlegungs- und Beweislast für die gerügten Mängel trifft im Anfechtungsprozess grundsätzlich den Kläger (Urteil des Landgerichts München 1, 1. Zivilkammer, vom 27.4.2009, Az.: 1 S 20171/08).
  • OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06

    Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
    Richtig ist, dass nach der alten Rechtslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung beim Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung, der diesbezügliche Genehmigungsbeschluss nicht für ungültig erklärt wurde; vielmehr konnten die Eigentümer vom Verwalter (nur) eine Ergänzung verlangen, wenn z.B. - wie es hier ursprünglich der Fall war- die erforderlichen Kontoangaben fehlten (BayObLG, NJW-RR 2004, 1602; BayObLG, WuM 1992, 395, 396; OLG Schleswig-Holstein, ZWE 2008, 42 ff.; Spielbauer/Then, a.a.O., § 28, Rdnr. 86).
  • BayObLG, 30.06.2004 - 2Z BR 58/04

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen bei ungerechtfertigter

    Auszug aus LG München I, 06.10.2011 - 36 S 17150/10
    Richtig ist, dass nach der alten Rechtslage und der hierzu ergangenen Rechtsprechung beim Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung, der diesbezügliche Genehmigungsbeschluss nicht für ungültig erklärt wurde; vielmehr konnten die Eigentümer vom Verwalter (nur) eine Ergänzung verlangen, wenn z.B. - wie es hier ursprünglich der Fall war- die erforderlichen Kontoangaben fehlten (BayObLG, NJW-RR 2004, 1602; BayObLG, WuM 1992, 395, 396; OLG Schleswig-Holstein, ZWE 2008, 42 ff.; Spielbauer/Then, a.a.O., § 28, Rdnr. 86).
  • BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19

    Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust

    Ob das bloße Fehlen der Angabe der Kontostände am Anfang und Ende des Abrechnungszeitraums nur einen Anspruch auf Ergänzung begründet oder den Beschluss über die Jahresabrechnung anfechtbar macht (so LG München, ZWE 2012, 140; LG Frankfurt, ZWE 2016, 332; AG München, ZMR 2017, 20; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 125 mwN; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 114; a.A. BayObLG, NJW-RR 1992, 1169; ZMR 2003, 692; OLG Schleswig, MietRB 2008, 2), kann dahinstehen.
  • LG Rostock, 10.07.2015 - 1 S 160/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Angaben zum Stand

    Vielmehr ist der gleichwohl genehmigende Beschluss insgesamt für ungültig zu erklären; anderenfalls wäre die Funktion der Jahresabrechnung, die Kontrolle des Verwalters zu gewährleisten, nicht gewährleistet (vgl. LG München I, ZMR 2012, 480 ff m.w.N.).
  • AG Bremen, 22.06.2012 - 29 C 5/12

    Kann eine Untergemeinschaft Rechte und Pflichten haben?

    Die Schlüssigkeit der Gesamtabrechnung ergibt sich im Übrigen aus der stimmigen Darstellung der Bankkontenentwicklung (vgl. zu diesem Kriterium: Landgericht München I, Urt.v. 6. Oktober 2011, ZWE 2012, S. 140 f.).
  • LG Dortmund, 13.12.2019 - 17 S 96/19

    Jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen Fehlen in der Jahresabrechnung

    Fehlen wie hier jedwede Angaben zu den Gesamteinnahmen, ist die Abrechnung in sich nicht auf ihre rechnerische Plausibilität hin prüfbar und damit unrettbar verloren (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.01.2014 - 2-13 S 27/13 - ZWE 2014, 137; LG München I, Urt. v. 06.10.2011 - 36 S 17150/10 - ZWE 2012, 140; LG Hamburg, Urt. v. 03.11.2010 - 318 S 110/10 - ZWE 2011, 129; Dötsch, jurisPR-MietR 9/2016 Anm. 6).
  • LG Düsseldorf, 31.10.2019 - 19 S 39/18

    Zur fehlerhaften Darstellung der Konten in der Jahresabrechnung; §§ 21, 28 WEG

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn - wie hier - Angaben in den Kontoständen fehlen, die den einzelnen Wohnungseigentümer erst in die Lage versetzen sollen, die Schlüssigkeit der Abrechnung zu prüfen (vgl. LG Düsseldorf, ZWE 201 7, 271 ; LG München l, ZWE 2012, 140, 142; Jennißen, Die Verwalterabrechnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz, 7. Auflage, Rn. 617).
  • AG Duisburg-Ruhrort, 20.12.2018 - 28 C 24/18

    Eine Jahresabrechnung muss plausibel und nachvollziehbar sein, § 28 WEG

    Endbestand" nicht aus der Abrechnung ersichtlich ist (LG Frankfurt, Urteil vom 09.01.2014, 2-13 S 27/13; LG München I, Urteil vom 06.10.2011, 36 S 17150/10).
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