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   LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11   

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LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11 (https://dejure.org/2012,12077)
LG Köln, Entscheidung vom 09.02.2012 - 29 S 181/11 (https://dejure.org/2012,12077)
LG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 29 S 181/11 (https://dejure.org/2012,12077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung bzgl. der vorrangigen Zuführung der Wohngelder zur Instandhaltungsrücklage; Zuführung der gezahlten Wohngelder zur Instandhaltungsrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der Instandhaltungsrücklage widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 662
  • ZWE 2012, 280
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 28.10.2003 - 15 W 203/02

    Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Eigentümerversammlung; Überlassung eines

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Abgesehen davon, dass die Beschlussfassung sich nicht darauf beschränkt, das Mandat dem jetzigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu erteilen, wobei ohnehin zu berücksichtigen ist, dass die Verwaltung, die bisher einen bestimmten Rechtsanwalt in der Vergangenheit beauftragt hat, nicht mehr bestellt ist, ist der Umfang des Mandats auch derart hinreichend bestimmt, dass keine Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit der Beschlussfassung bestehen, denn lediglich ein Beschluss, der den Verwalter ohne jegliche inhaltliche Vorgaben ermächtigt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, kann ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen (vgl. OLG Hamm, NZM 2005, 185).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 2Z BR 176/03

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen - Beurteilung einer modernisierenden

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Sie darf nicht zu eng am bestehenden Zustand ausgerichtet werden, wenn die im Wohnungseigentum stehenden Gebäude zum Schaden aller Eigentümer nicht vorzeitig veralten und an Wert verlieren sollen (BayObLG ZMR 2004, 442).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Umgekehrt widerspricht es in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, offensichtlich schlüssig dargelegte Schadensersatzansprüche nicht gerichtlich geltend zu machen (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 805; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 347).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Hierunter fallen etwa der deliktische Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung des gemeinschaftlichen Eigentums (BGH NJW 1993, 727).
  • OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05

    Streit über die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung;

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Ein Beschluss, einen Anspruch gerichtlich geltend zu machen, widerspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Anspruch offensichtlich unbegründet ist (OLG Oldenburg, ZMR 2006, 72).
  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Vorliegend hat die Verwalterin die Voraussetzungen für eine sachgerechte Entscheidung geschaffen, indem eine Bestandsaufnahme durch den Sachverständigen K erfolgt ist, denn nur auf Grund einer Bestandsaufnahme kann sachgerecht entschieden werden, ob eine Mangelbehebung zwingend erforderlich ist, ob sie sofort durchzuführen und in welchem Umfang sie vorzunehmen ist (OLG Hamm, ZMR 2007, 131).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1999 - 3 Wx 270/99

    Verzicht auf Schadensersatz gegen früheren Verwalter widerspricht ordnungsmäßiger

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Umgekehrt widerspricht es in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, offensichtlich schlüssig dargelegte Schadensersatzansprüche nicht gerichtlich geltend zu machen (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 805; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 347).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Zwar gilt, dass auch Kosten, die zu Unrecht dem Verwaltungsvermögen entnommen worden sind, in der Jahresabrechnung ausgewiesen werden müssen, dabei ist für den Verteilungsschlüssel der Vorrang der Gerichtskostenentscheidung allgemein anerkannt (Niedenführ-Niedenführ, WEG, 9.Aufl., § 16 Rdnr. 74; BGH NJW 2007, 1869).
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Die beabsichtigte Maßnahme soll zwar grundsätzlich den einzelnen Wohnungseigentümer nicht finanziell überfordern, doch steht eine hohe finanzielle Belastung der beschlossenen Sanierungsmaßnahme nicht entgegen, wenn sie angesichts der fortschreitenden Verschlechterung des Bauzustandes erforderlich und unaufschiebbar ist (BayObLG NZM 2002, 531).
  • OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06

    Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung

    Auszug aus LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
    Dabei handeln die Eigentümer innerhalb eines Beurteilungsermessens, der nicht zu kleinlich gefasst werden darf (OLG München, ZMR 2007, 557 ff.).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 26/14

    Wohnungseigentum: Kompetenz der Eigentümer zur Beschlussfassung über die

    Trotzdem darf der Verwalter nach herrschender Meinung den von ihm mit der Verteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen eine Beschlussanfechtungsklage beauftragten Rechtsanwalt aus Gemeinschaftsmitteln bezahlen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1431, 1432; OLG Köln, OLGR 2003, 241, 242; LG Berlin, GE 2009, 207; LG Düsseldorf, ZMR 2009, 712; LG Köln, ZWE 2012, 280, 281; AG Dortmund, NZM 2008, 172; Becker in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 16 Rn. 167; Jennißen in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 169; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 Rn. 88; Riecke/Schmid/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 16 Rn. 322; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 16 Rn. 12 P unter Stichwort Kostenvorschuss; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 16 Rn. 81 S. 383; Bärmann/Seuß/Wanderer, Praxis des Wohnungseigentums, 6. Aufl., Rn. C 1585; Deckert, ZWE 2009, 63, 66; J. H. Schmidt, MietRB 2009, 151, 152 und ZWE 2012, 341, 350; Sturhahn, NZM 2004, 85, 86).
  • LG Köln, 18.06.2020 - 29 S 212/19

    Dürfen Beiträge zur Instandhaltungsrücklage zweckentfremdet werden?

    Auch nach Auffassung des LG Köln - 29 S 181/11 - sei die Bewirtschaftung durch die Entnahme von finanziellen Mittel aus der Rücklage sicherzustellen, solange nur die Instandhaltungsrücklage nicht aufgebraucht werde.
  • LG Köln, 13.12.2012 - 29 S 95/12

    Reserve zur Deckung der laufenden Kosten ist Pflicht!

    Hierzu hatte die Kammer bereits in dem Rechtsstreit 29 S 181/11 mit Urteil vom 09.02.2012, veröffentlicht u. a. in ZWE 2012, 280 und ZMR 2012, 662, entschieden, dass § 16 Abs. 2 WEG jeden Wohnungseigentümer verpflichtet, sich an den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu beteiligen.
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