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   LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11   

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https://dejure.org/2012,23636
LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11 (https://dejure.org/2012,23636)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2012 - 318 S 17/11 (https://dejure.org/2012,23636)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2012 - 318 S 17/11 (https://dejure.org/2012,23636)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG, § 22 Abs 2 WoEigG, § 22 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Beschlussfassung über die Finanzierung von Baumaßnahmen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei einem Beschluss über Instandsetzungsmassnahmen muss auch ein Beschluss über deren Finanzierung ergehen; §§ 21 Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 2, 22 Abs. 3 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2012, 329
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-12/10

    Lecson Elektromobile - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11
    das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 14. Dezember 2010 - Az. 407A C 12/10 - abzuändern und die auf der außerordentlichen Eigentümerversammlung am 23. Juni 2010 unter TOP 1 (Feststellung der Beschlussfähigkeit), TOP 2 a) bis f) (Beratung und Beschlussfassung über eine Wärmeschutzdämmung der Außenfassade gem. TOP 9 der Eigentümerversammlung vom 7. Juni 2010), TOP 3 (Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Förderung von Energieberatung bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt) und zu TOP 4 (Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt) gefassten Beschlüsse für unwirksam zu erklären,.

    das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 14. Dezember 2010 - Az. 407A C 12/10 - abzuändern und.

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11
    (1) Sowohl der Beschlussantrag als auch der verkündete Beschluss müssen bei einer Auslegung "aus sich heraus", also objektiv und normativ (vgl. BGH, NJW 1998, 3713, 3714) inhaltlich ausreichend bestimmt sein.
  • BayObLG, 28.07.2004 - 2Z BR 43/04

    Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang mit der Sanierung von

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11
    So kann den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung auch genüge getan werden, wenn über die durchzuführenden Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum vorab Beschluss gefasst wird, während über die Auftragsvergabe gesondert entschieden wird; maßgeblich ist in jedem Fall, dass die Eigentümer zur Beschlussfassung hin über ausreichende Informationen zu den Maßnahmen, die sie beschließen sollen, verfügen (vgl. BayObLG, NZM 2004, 746, 747).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11
    Eine Erledigung des Anfechtungsbegehrens mit der Folge des Entfalls des Rechtsschutzinteresses der Klägerin liegt nicht vor, weil auch vollzogene Beschlüsse Auswirkungen entfalten können, etwa auf die damit verbundene Kostenlast der Eigentümer (vgl. BGH, NZM 2011, 551).
  • OLG Hamm, 18.09.2006 - 15 W 88/06

    Modernisierende Instandsetzung

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11
    Vielmehr ist dazu eine umfangreiche Bestandsaufnahme erforderlich (OLG Hamm, ZMR 2007, 131).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11
    Im Übrigen hat die Überreichung dieser Stellungnahme erst in der Versammlung - gleichsam als "Tischvorlage" - dem Informationsinteresse der Eigentümer nicht Rechnung getragen (vgl. dazu etwa nur BGH, Urt. v. 13.01.2012 - V ZR 129/11, Tz. 12, abrufbar unter BeckRS 2012, 04167); der damit verbundene "Überraschungseffekt" war erheblich.
  • BayObLG, 26.01.1999 - 2Z BR 130/98

    Zustimmung eines Wohnungseigentümers zur Vergabe von Sanierungsarbeiten

    Auszug aus LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11
    Jedenfalls bei größeren (Bau-)Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum, wozu sowohl (modernisierende) Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen gemäß den §§ 21 Abs. 5 Nr. 2, 22 Abs. 3 WEG als auch Modernisierungen im Sinne von § 22 Abs. 2 WEG zählen können, müssen die Eigentümer auch über deren Finanzierung Beschluss fassen, also darüber entscheiden, ob die Kosten der jeweiligen Maßnahme durch Erhebung einer Sonderumlage oder durch Rückgriff auf die gebildete Instandhaltungsrücklage gedeckt werden sollen und welcher Verteilungsschlüssel zur Anwendung gelangt (vgl. dazu etwa BayObLG, NZM 1999, 767, 769; Vanden-houten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 21, Rn. 77).
  • LG Karlsruhe, 07.10.2014 - 11 S 8/14

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Kurzfristige Ansetzung einer

    Ohne gesicherte Finanzierung entspricht es nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, eine Maßnahme von solchem Umfang zu beschließen (BGH, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 176/10 - NJW 2011, 2958; LG Hamburg, Urteil vom 28. März 2012 - 318 S 17/11 - ZWE 2012, 329; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG 10. Auflage 2013 § 21 Rn. 73).
  • LG München I, 13.01.2014 - 1 S 1817/13

    Mehrheitsquorum nicht erreicht: Beschluss nur anfechtbar!

    Die bloße Gewährung einer Einsichtsmöglichkeit in der Versammlung genügt insoweit nicht (vgl. LG Hamburg ZWE 2012, 329; BGH ZMR 2012, 380).
  • LG Hamburg, 21.10.2015 - 318 S 3/15

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Ermessen der Gemeinschaft bei

    Das Amtsgericht habe übersehen, dass die Beschlüsse zu TOP 9A - C eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bildeten, so dass mit der Ungültigerklärung des Beschlussteils 9C auch die Teilbeschlüsse zu TOP 9A und B keinen Bestand mehr haben könnten (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 28.03.2012 - 318 S 17/11).

    Aus dem Urteil der Kammer vom 28.03.2012 - 318 S 17/11 ergibt sich, anders als das Amtsgericht offenbar meint, nichts anderes.

  • AG Recklinghausen, 24.03.2017 - 91 C 43/16

    Einholung mehrerer vergleichbarer Angebote zu einer Sanierungsmaßnahme

    Geht es um einen reinen Grundlagenbeschluss, also um die bloße Frage des "Ob", so wäre sogar die Vorlage von mindestens drei Angeboten entbehrlich (LG Hamburg, Urteil vom 28.03.2012 - 318 S 17/11).
  • LG Rostock, 01.12.2017 - 1 S 86/17

    WEG-Beschluss über die Ausführung einer Baumaßnahme

    Fehlt ein solcher Beschluss(-teil) ganz, kann auch der Sanierungsbeschluss ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen, weil dieser nicht ohne Finanzierungsregelung allein stehen bleiben kann (vgl. u.a. LG Hamburg, Urteil vom 28. März 2012 - 318 S 17/11 -, Rn. 47).
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