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   LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10   

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LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10 (https://dejure.org/2011,14635)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2011 - 25 S 56/10 (https://dejure.org/2011,14635)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2011 - 25 S 56/10 (https://dejure.org/2011,14635)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Hausverwalter kann im Beschlussanfechtungsverfahren für die beklagte Wohnungseigentümergemeinschaft wirksam einen Rechtsanwalt bevollmächtigen; Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts für eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Hausverwalter

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter darf Rechtsanwalt für beklagte Wohnungseigentümer beauftragen; Zur Auswirkung von formellen Mängeln auf die Beschlussfassung; §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 3, 27 Abs. 2 Nr. 2, 43 Nr. 4 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 898
  • ZWE 2012, 44
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 20 W 30/04

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zum Wirtschaftsplan: Rüge der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    Denn wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit eines an sich nicht Teilnahmeberechtigten bei der Eigentümerversammlung erhoben wird, kann diesem Verhalten der Eigentümer jedenfalls ein stillschweigender Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit entnommen werden (vgl. OLG Hamburg ZMR 2007, 550 juris Rn. 23; OLG Frankfurt Beschluss vom 17.01.2005 - 20 W 30/04 = OLGR Frankfurt 2005, 736 juris Rn. 46).

    Darüber hinaus ist die Rechtssicherheit nicht beeinträchtigt, da ein Beschluss bis zu seiner Ungültigerklärung wirksam ist, § 23 Abs. 4 WEG (ebenfalls eine Ungültigerklärung verneinend, wenn die Nichtursächlichkeit ausgeschlossen werden kann die spätere Entscheidung des OLG Frankfurt mit Beschluss vom 17.01.2005 - 20 W 30/04 = OLGR Frankfurt 2005, 736).

  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    (vgl. KG NJW-RR 1997, 1171 Rn. 7).

    Darüber hinaus wäre - entgegen der Ansicht der Klägerin auch hier - zu beachten, dass der Beschluss auch dann nicht für ungültig zu erklären wäre, wenn sich der Fehler nicht ausgewirkt hat (vgl. für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388 Rn. 12; KG NJW-RR 1997, 1171 Rn. 6; Merle in Bärmann WEG, 11. Auflage, § 24 Rn. 68; Staudinger/Bub, BGB - 13. Bearbeitung 2005, § 24 Rn. 157).

  • BGH, 16.07.2009 - V ZB 11/09

    Beschränkung der Erstattungspflicht eines Wohnungseigentümers in einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    In diesem Fall werden die Kosten des vom Verwalter beauftragten Rechtsanwaltes erstattet, da dies der gesetzlichen Befugnis des Verwalters gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG Rechnung trage, das Beschlussanfechtungsverfahren im Namen aller Wohnungseigentümer mit Wirkung für und gegen sie zu führen (vgl. BGH ZMR 2010, 51 = BGH NZM 2009, 705 juris Rn. 15 f.).

    Denn diese würden in dem Anfechtungsverfahren grundsätzlich von dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft vertreten, die Gemeinschaftlichkeit ihres Vorgehens sei "institutionell gesichert", da die Beauftragung des gemeinschaftlichen Rechtsanwalts durch den Verwalter erfolge (BGH WuM 2010, 644 = Beschluss vom 08.07.2010 unter Verweis auf BGH ZMR 2007, 975 und BGH ZMR 2010, 51 = BGH NZM 2009, 705).

  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (vgl. BGH NJW 2002, 1647 = ZMR 2002, 440 juris Rn. 30; Bay ObLG ZMR 2004, 766 Rn. 15; OLG Celle NZM 2002, 458 Rn. 19; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Auflage § 23 Rn. 96).

    Die Beschlüsse zu TOP 7, 8, 9 und 10 der Versammlung vom 22.12.2009 sind einstimmig gefasst, was ein Kriterium für die Feststellung der fehlenden Kausalität eines formellen Mangels darstellen kann (OLG Celle NZM 2002, 458 Rn. 19).

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    Damit scheidet eine Ungültigerklärung dann aus, wenn feststeht, dass der angefochtene Beschluss auch bei ordnungsgemäßer Einberufung ebenso gefasst worden wäre (vgl. BGH NJW 2002, 1647 = ZMR 2002, 440 juris Rn. 30; Bay ObLG ZMR 2004, 766 Rn. 15; OLG Celle NZM 2002, 458 Rn. 19; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Auflage § 23 Rn. 96).

    Im Übrigen greift die Klägerin die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse sachlich nicht an, was ein weiteres Kriterium für die fehlende Kausalität darstellt (vgl. BGH NJW 2002, 1647 = ZMR 2002, 440 juris Rn. 30).

  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    Allein aus dem Fehlen einer Beschlussfeststellung im Protokoll lässt sich regelmäßig noch nicht schließen, dass ein Beschluss nicht zustande gekommen ist, im Zweifel wird vielmehr bei einem protokollierten klaren Abstimmungsergebnis von einer konkludenten Beschlussfeststellung auszugehen sein (so BGHZ 148, 335 juris Rn. 24; Merle in Bärmann WEG, 11. Auflage, § 23 Rn. 43).
  • BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10

    Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    Auch der Bundesgerichtshof stellt (allgemein) bei Beschlussmängeln - außer in Fällen, in denen anders als hier Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise ausgehebelt werden - auf die Kausalität ab (BGH Beschluss vom 10.12.2010 - V ZR 60/10).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    Darüber hinaus wäre - entgegen der Ansicht der Klägerin auch hier - zu beachten, dass der Beschluss auch dann nicht für ungültig zu erklären wäre, wenn sich der Fehler nicht ausgewirkt hat (vgl. für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit BayObLG NZM 2004, 388 Rn. 12; KG NJW-RR 1997, 1171 Rn. 6; Merle in Bärmann WEG, 11. Auflage, § 24 Rn. 68; Staudinger/Bub, BGB - 13. Bearbeitung 2005, § 24 Rn. 157).
  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    Das Rechtschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses entfällt, wenn während des Rechtstreits der Beschluss durch eine erneute Abstimmung der Wohnungseigentümer (Zweibeschluss) bestätigt wird und der Zweitbeschluss bestandskräftig wird (vgl. BayObLG ZWE 2002, 315 juris Rn. 21; Klein in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 46 Rn. 13; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 46 Rn. 136; vgl. auch BGHZ 146, 335 juris Rn. 37 - entsprechend für den Fall der ausschließlichen Anfechtung des Zweitbeschlusses).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10
    Darüber hinaus trägt die Klägerin weder einen Grund vor - noch ist ein solcher ersichtlich - dass und wie sich ein Fehler ausgewirkt haben könnte, insbesondere spricht nichts - insbesondere nicht der gewöhnliche Gang der Dinge - dafür, dass die Einberufung von einem Wohnungseigentümer schon damals mit Rücksicht auf ein Fehlen der Einberufungskompetenz des Verwaltungsbeirats für unwirksam gehalten worden sein könnte (vgl. für eine entsprechende Konstellation OLG Düsseldorf ZMR 2006, 870 Rn. 36).
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

  • OLG Hamburg, 11.04.2007 - 2 Wx 2/07

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von

  • OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06

    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 153/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei Erhebung

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 83/07

    Anforderungen an die Verteilung der Kabelanschlusskosten

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    (2) Nach der überwiegenden Ansicht, der das Berufungsgericht folgt, begründet § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG dagegen eine generelle gesetzliche Vertretungsbefugnis hinsichtlich der in der Norm genannten Passivprozesse; auch nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage (§ 43 Nr. 4 WEG) sei der Verwalter ermächtigt, die übrigen Wohnungseigentümer umfassend zu vertreten und einen Rechtsanwalt zu beauftragen (LG Düsseldorf, ZWE 2012, 44 f.; LG Karlsruhe, ZWE 2010, 377 f.; AG Heidelberg, ZWE 2009, 266, 267 ff.; Heinemann in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 27 Rn. 74; Riecke/Schmidt/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 27 Rn. 48; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 24; Gottschalg, ZWE 2009, 114, 115 ff.; Moosheimer, ZMR 2009, 809, 814; Müller, ZWE 2008, 226 ff.; Schmid ZWE 2010, 305, 306; ders., ZWE 2012, 168 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 07.09.2023 - 13 S 6/23

    Verwalter kann jederzeit abberufen werden - aber wann endet Verwaltervertrag?

    Dagegen spricht, dass - vorbehaltlich einer Auslegung der Auslegung im Einzelfalls - im Grundsatz ausschlaggebend für eine Kopplungsklausel der Wille ist, dass Bestellung und Vertrag gemeinsam enden (so BeckOK WEG/Elzer, 52. Ed. 3.4.2023, WEG § 26 Rn. 203, 204 unter Verweis auf LG Düsseldorf ZWE 2012, 44 = ZMR 2011, 898 (899); ebenso iE Müller/Fichtner, Praktische Fragen des Wohnungseigentumsrechts, § 11 Rn. 186).
  • LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17

    Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen

    Dagegen wird ganz überwiegend vertreten, dass eine Beschlusskompetenz dem Grunde nach besteht (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.01.2005 - 20 W 30/04; LG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2010 - 11 S 9/08; LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2011 - 25 S 56/10; Merle, in: Bärmann, WEG 14. Auflage 2018, § 24 Rn. 102a ff.; Vandenhouten, in: Niedenführ/Schmidt- Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Auflage 2019, § 24 Rn. 53; Steinmeyer, in: Timme, WEG, 2. Auflage, § 2 Rn. 192; Schultzky, in: Jennißen, WEG, 2. Auflage, § 24 Rn. 84; Bassenge, in: Palandt, BGB, 77. Auflage 2018, § 24 WEG Rn. 16; Schmidt: Die Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung, ZWE 2012, 480).
  • LG Dortmund, 11.07.2017 - 1 S 231/16

    Gültigkeit mehrerer auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse

    Die allein wegen des Formfehlers für ungültig erklärten Beschlüsse müssten in einer erneuten Eigentümerversammlung wiederholt werden, was für alle Beteiligten einen zusätzlichen Aufwand bedeute, teilweise jedoch wegen Zeitablaufes überhaupt nicht nachgeholt werden könnte, wie etwa die Beschlussfassung über Wirtschaftspläne (LG Düsseldorf Urt. v. 16.3.2011 - 25 S 56/10 = BeckRS 2011, 25650; KG, Beschl. v. 30.04.1997 - 24 W 5809/96 = NJW-RR 1997, 1171 (1172)).
  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21

    Fehlerhafte Ladung: Beschlüsse ungültig?

    Der Kläger hat die Beschlüsse auch weder inhaltlich angegriffen, noch Vortrag dazu gehalten, dass er bei einer Einladung durch die Verwalterin auf der Versammlung erschienen wäre und etwa durch Wortäußerungen Einfluss auf das Meinungsbild genommen hätte (vgl. Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 24 Rn. 6, 17; Bärmann/Merle, 14. Aufl. 2018, WEG § 23 Rn. 185; LG Düsseldorf ZWE 2012, 44).
  • LG Stuttgart, 23.04.2020 - 19 S 23/20

    Wohnungseigentum: Gültigkeit eines Vergemeinschaftungsbeschlusses;

    Bei dieser Betrachtung ist allerdings nicht allein das Abstimmungsergebnis und die Stimme des Anfechtenden zu beachten (LG München I MietRB 2015, 47; LG Düsseldorf ZMR 2011, 898 KG ZMR 1997, 154).
  • AG Berlin-Wedding, 27.08.2012 - 21b C 75/12

    Veräußerung eines Wohnungseigentums ohne Zustimmung des im Grundbuch

    (LG Düsseldorf, 16.3.2011, 25 S 56/10) Eine erneute Beschlussfassung widerspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
  • AG Köln, 30.07.2018 - 202 C 38/18
    (Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Februar 2011 - V ZR 66/19 -, ZMR 2011, 898; Bärmann/Merle, Kommentar zum WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 132).
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