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   LG Köln, 11.07.2011 - 29 T 47/11   

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https://dejure.org/2011,24805
LG Köln, 11.07.2011 - 29 T 47/11 (https://dejure.org/2011,24805)
LG Köln, Entscheidung vom 11.07.2011 - 29 T 47/11 (https://dejure.org/2011,24805)
LG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - 29 T 47/11 (https://dejure.org/2011,24805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Sondervergütungen aus einem Wohnungsverwaltungsvertrags als zur Rechtsverfolgung notwendige Kosten i.S.d. §§ 104, 91 ZPO; Erforderlichkeit der Kosten für eine wirtschaftlich denkende Partei zur Durchsetzung der Prozessführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenfestsetzung auch für Sondervergütung des Verwalters?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 476
  • ZWE 2012, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.04.2010 - 14 T 614/10

    Festsetzung der Sondervergütung eines Hausverwalters im

    Auszug aus LG Köln, 11.07.2011 - 29 T 47/11
    Auch diese Kosten setzte das Amtsgericht Rheinbach mit Beschluss vom 22.12.2010 (Bl. 90f. d. A.) unter Berufung auf eine Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 08.04.2010, Az.: 14 T 614/10) zugunsten der Verfügungsbeklagten fest.

    Die Kammer vertritt abweichend von der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.04.2010 (ZWE 2010, 282), wonach zu den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung auch die Kosten gehören, die aufgrund eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches der Gegenseite zustehen können, die Auffassung, dass über materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche nicht im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. Zöller-Herget, § 104 Rn.21; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 719; BrandOLG JurBüro 2009, 144).

    Auch im Hinblick auf die begrenzte Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BGH NJW 2011, 861) und die mögliche Notwendigkeit der Durchführung einer Beweisaufnahme - hier haben die Verfügungskläger bestritten, dass die abgerechneten Stunden überhaupt erforderlich waren und angefallen sind und die Höhe des Stundensatzes angemessen war -, kann die Entscheidung, ob ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegeben sein könnte, nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren verlagert werden, auch wenn dies der einfachere und schnellere Weg zum Ausgleich von Ansprüchen sein könnte (vgl. LG Nürnberg-Fürth ZWE 2010, 282; Riecke/Schmid -Abramenko, WEG, 3.Aufl., § 50, Rn. 7).

  • OLG Koblenz, 06.09.2001 - 14 W 620/01

    Kostenerstattung; Berücksichtigung einer materiellen Erstattungspflicht im

    Auszug aus LG Köln, 11.07.2011 - 29 T 47/11
    Die Kammer vertritt abweichend von der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.04.2010 (ZWE 2010, 282), wonach zu den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung auch die Kosten gehören, die aufgrund eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches der Gegenseite zustehen können, die Auffassung, dass über materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche nicht im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. Zöller-Herget, § 104 Rn.21; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 719; BrandOLG JurBüro 2009, 144).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 45/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Voraussetzungen der Gebührenanrechnung nach einem

    Auszug aus LG Köln, 11.07.2011 - 29 T 47/11
    Auch im Hinblick auf die begrenzte Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren (vgl. BGH NJW 2011, 861) und die mögliche Notwendigkeit der Durchführung einer Beweisaufnahme - hier haben die Verfügungskläger bestritten, dass die abgerechneten Stunden überhaupt erforderlich waren und angefallen sind und die Höhe des Stundensatzes angemessen war -, kann die Entscheidung, ob ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch gegeben sein könnte, nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren verlagert werden, auch wenn dies der einfachere und schnellere Weg zum Ausgleich von Ansprüchen sein könnte (vgl. LG Nürnberg-Fürth ZWE 2010, 282; Riecke/Schmid -Abramenko, WEG, 3.Aufl., § 50, Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 6 W 18/08

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens

    Auszug aus LG Köln, 11.07.2011 - 29 T 47/11
    Die Kammer vertritt abweichend von der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.04.2010 (ZWE 2010, 282), wonach zu den notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung auch die Kosten gehören, die aufgrund eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruches der Gegenseite zustehen können, die Auffassung, dass über materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche nicht im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden ist (vgl. Zöller-Herget, § 104 Rn.21; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 719; BrandOLG JurBüro 2009, 144).
  • BGH, 07.05.2014 - V ZB 102/13

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Nach anderer Ansicht, der das Beschwerdegericht folgt, ist das nicht der Fall (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 719; OLG Brandenburg, JurBüro 2009, 143, 144; LG Köln, ZWE 2012, 59; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 104 Rn. 21 Stichwort "materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch").
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