Rechtsprechung
AG Nürtingen, 08.10.2012 - 19 C 972/12 WEG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wohnungseigentum: Übertragung der Entscheidung über die Instandhaltungspflicht für Fenster auf die einzelnen Wohnungseigentümer übertragen kann; grobes Verschulden des Verwalter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der Instandhaltungspflicht für Fenster auf die einzelnen Wohnungseigentümer durch WEG-Beschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 5 Abs. 1
Übertragung der Instandhaltungspflicht für Fenster auf die einzelnen Wohnungseigentümer durch WEG -Beschluss - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalter haftet für ordnungswidrige WEG-Beschlüsse!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Instandhaltungspflicht für Fenster im Wohnungseigentum
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Beschluss der Wohnungseigentümer und die Prüfungspflicht des Verwalters
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wohnungseigentümern darf nicht nach eigenem Gutdünken Fensteranstrich oder Fensteraustausch überlassen werden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verwalter hat Prozesskostenrisiko, wenn er nichtigen Beschluss verkündet! (IMR 2013, 1074)
Papierfundstellen
- ZWE 2013, 184
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08
Begründung der Anfechtungsklage
Auszug aus AG Nürtingen, 08.10.2012 - 19 C 972/12
Vergleiche hierzu die Entscheidungen des BGH 5. Zivilsenat NJW 2009, Seite 999 ff. und NJW 2009, Seite 2132 ff. - BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft; …
Auszug aus AG Nürtingen, 08.10.2012 - 19 C 972/12
Vergleiche hierzu die Entscheidungen des BGH 5. Zivilsenat NJW 2009, Seite 999 ff. und NJW 2009, Seite 2132 ff.
- BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17
Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die …
Für Schäden, die einem Sondereigentümer entstünden, hafte der Verband unabhängig davon, ob diese auf einer verzögerten Durchführung von Beschlüssen durch den Verwalter, durch Fehler der durch den Verband beauftragten Handwerker und Gehilfen (§ 278 BGB) oder durch eine unterbliebene Beschlussfassung entstanden seien (…so BeckOGK/Karkmann, 1.3.2018, § 21 WEG Rn. 36.1 und 50; Schmid, ZWE 2012, 24, 26; ders., ZWE 2013, 184). - AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14
Fensteraustausch auf eigene Kosten?
Dies wäre insbesondere dann erwägenswert, wenn der fragliche Beschluss den Wohnungseigentümern (detaillierte) Vorgaben macht, für genau welche baulichen Maßnahmen sie die Kosten zu tragen haben (insoweit weicht die vorliegende Fallgestaltung von den Sachverhalten aus BGH ZWE 2014, 49, OLG Düsseldorf NZM 2008, 736 und AG Nürtingen, Urteil v. 08.10.2012, Az. 19 C 972/12 ab, wo die Art und Weise der Fenstererneuerung beschlussgemäß wohl im freien Belieben der jeweiligen Eigentümer stand).