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   AG Oberhausen, 14.05.2013 - 34 C 9/13   

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https://dejure.org/2013,24827
AG Oberhausen, 14.05.2013 - 34 C 9/13 (https://dejure.org/2013,24827)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 14.05.2013 - 34 C 9/13 (https://dejure.org/2013,24827)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 14. Mai 2013 - 34 C 9/13 (https://dejure.org/2013,24827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch von Wohnungseigentümern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen verzögerter oder nicht durchgeführter Sanierungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungspflicht trifft nicht WEG als Verband!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen verzögerter oder nicht durchgeführter Sanierungsmaßnahmen

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 999
  • ZWE 2013, 464
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Hamburg-Altona, 07.09.2012 - 303a C 27/11

    Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für Sanierungsarbeiten

    Auszug aus AG Oberhausen, 14.05.2013 - 34 C 9/13
    Danach ist der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft in den Fällen, in denen ein Wohnungseigentümer nach § 280 BGB Schadensersatz wegen einer nicht, bzw. nicht rechtzeitig beschlossenen und/oder durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahme begehrt, nicht passiv legitimiert (so ausdrücklich und mit überzeugender Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung LG Hamburg, ZWE 2012/26; ebenso AG Hamburg-Altona ZWE 2013, 182).

    Danach ist der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft in den Fällen, in denen ein Wohnungseigentümer nach § 280 BGB Schadensersatz wegen einer nicht, bzw. nicht rechtzeitig beschlossenen und/oder durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahme begehrt, nicht passiv legitimiert (so ausdrücklich und mit überzeugender Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung LG Hamburg, ZWE 2012/26; ebenso AG Hamburg-Altona ZWE 2013, 182).

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    b) Überwiegend werden dagegen (nur) die Wohnungseigentümer selbst für ersatzpflichtig gehalten, soweit ihnen eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last fällt (LG Hamburg, ZWE 2012, 26 f.; LG Saarbrücken, ZWE 2013, 89, 90; AG Oberhausen, ZWE 2013, 464 f.; ausführlich Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 54 ff., insbes.
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