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   LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12   

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https://dejure.org/2013,24783
LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12 (https://dejure.org/2013,24783)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10.04.2013 - 318 S 91/12 (https://dejure.org/2013,24783)
LG Hamburg, Entscheidung vom 10. April 2013 - 318 S 91/12 (https://dejure.org/2013,24783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 21 WoEigG, § 27 Abs 1 Nr 2 WoEigG, § 28 WoEigG, § 280 Abs 1 BGB
    Wohnungseigentum: Verwalterentlastung trotz mögliche Schadensersatzansprüche; Verwalterhaftung wegen unterbliebener Instandhaltung/Instandsetzung; Ermessensfehler der Eigentümer bei Zurückstellung unaufschiebbarer Erhaltungsmaßnahmen; Verpflichtungsantrag bei vorhandenen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss einer Eigentümerversammlung über Instandsetzungsarbeiten in einer Wohnung infolge eines Leitungswasserschadens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nicht aufschiebbare Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen auch bei fehlenden Rücklagen durchgeführt werden;§§ 21 Abs. 4, 8; 27 Abs. 1 WEG

  • mietrechtsiegen.de

    WEG-Verwalterhaftung wegen unterbliebener Instandhaltung/Instandsetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dringende Baumaßnahmen dürfen nicht verschoben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Durchführung dringender Baumaßnahmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    WEG: Baumaßnahmen bei Wasserschäden im Souterrain

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dringende Baumaßnahmen dürfen nicht verschoben werden! (IMR 2013, 467)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 922
  • ZWE 2014, 129
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Eine solche Übertragung einer Verwaltungskompetenz, die grundsätzlich den Wohnungseigentümern zusteht und sich in dem ihnen eingeräumten Auswahlermessen ("Wie") niederschlägt, ist nur durch Vereinbarung möglich (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2001, 390, 391; OLG München, NZM 2009, 548, 549; Timme, in: BeckOK-WEG, Ed. 15 [1/2013], § 21, Rn. 10).
  • BayObLG, 02.06.1999 - 2Z BR 40/99

    Zur Pflicht des Verwalters, das gemeinschaftliche Eigentum regelmäßig daraufhin

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Verletzt der Verwalter schuldhaft diese ihm auferlegten Pflichten, haftet er den Wohnungseigentümern für den dadurch entstehenden Schaden aus § 280 Abs. 1 BGB - ebenso wie für Schäden, die einem einzelnen Wohnungseigentümer an seinem Sondereigentum entstanden sind (vgl. nur BayObLG, NZM 1999, 840 m.w.N.; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl. 2010, § 27, Rn. 16).
  • BGH, 17.10.2002 - IX ZR 3/01

    Schadensersatzansprüche gegen den Zwangsverwalter wegen eines Brandschadens;

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Besteht die Pflichtverletzung des Schädigers in einer Unterlassung, ist diese für den Erfolg nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens mit Sicherheit verhindert hätte; die bloße Möglichkeit genügt nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 295, 296; 1984, 432, 434).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Für die Vereinbarkeit eines solchen Entlastungsbeschlusses mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung ist maßgebend, ob Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen; ist das der Fall, so ist eine Entlastung nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (vgl. BGH, NJW 2003, 3124, 3127).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Der Anfechtungskläger muss innerhalb der o.g. Zwei-Monats-Frist zumindest den wesentlichen tatsächlichen Kern der Gründe vortragen, auf die er die Anfechtung stützt (vgl. BGH, NJW 2009, 999, 1000, Tz. 10).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Dem Kläger fehlt zwar insoweit nicht das Rechtsschutzbedürfnis, weil auch die Anfechtung solcher Beschlüsse im Hinblick auf das Interesse aller Eigentümer an einer ordnungsmäßigen Verwaltung zulässig ist (BGH, NJW 2010, 2129, 2130, Tz. 13).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Dieser Umstand lässt aber das Rechtsschutzbedürfnis nicht entfallen, was dann der Fall wäre, wenn und solange Auswirkungen der Beschlussanfechtung auf Folgeprozesse der Wohnungseigentümer untereinander, gegen den Verwalter oder gegen Dritte sicher auszuschließen sind (BGH, NJW 2011, 2660, 2661, Tz. 16).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2000 - 3 Wx 253/00

    Unwirksame Ermächtigung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - Miete für

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Eine solche Übertragung einer Verwaltungskompetenz, die grundsätzlich den Wohnungseigentümern zusteht und sich in dem ihnen eingeräumten Auswahlermessen ("Wie") niederschlägt, ist nur durch Vereinbarung möglich (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2001, 390, 391; OLG München, NZM 2009, 548, 549; Timme, in: BeckOK-WEG, Ed. 15 [1/2013], § 21, Rn. 10).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Besteht die Pflichtverletzung des Schädigers in einer Unterlassung, ist diese für den Erfolg nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens mit Sicherheit verhindert hätte; die bloße Möglichkeit genügt nicht (vgl. BGH, NJW 2003, 295, 296; 1984, 432, 434).
  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 91/12
    Wenn sich die Verwaltung - wie auch die Wohnungseigentümer - in der Folgezeit an den o.g. Beschluss zu TOP 6 gehalten haben, schließt dies den Einwand pflichtwidrigen Verhaltens aus (vgl. BGH, NJW 2012, 2955, 2956, Tz. 11).
  • LG Hamburg, 14.12.2011 - 318 S 248/10

    Besonderheiten bei der Beschlussergebnisberichtigungsklage?

  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 266/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Eilbedürftigkeit in WEG -Sachen

  • BayObLG, 08.02.1996 - 2Z BR 122/95

    Beteiligung aller Wohnungseigentümer an der Instandsetzung des gemeinschaftlichen

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14

    Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer

    Entspricht nur die sofortige Vornahme der zur Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Sanierungsmaßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung, ist für die Berücksichtigung finanzieller Schwierigkeiten (oder des Alters) einzelner Wohnungseigentümer kein Raum (ebenso BayObLG, WuM 1996, 239 f.; NZM 2002, 531, 532; LG Hamburg, ZWE 2014, 129, 131; Timme/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 243).
  • LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 78/13

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Verlegung des Standorts der

    Dies ist nur dann der Fall, wenn das Ermessen der Wohnungseigentümer im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung insoweit auf Null reduziert ist (LG Hamburg, Urteil vom 10. April 2013, 318 S 91/12 Elzer; in: Timme, BeckOK-WEG, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21, Rn. 133).
  • LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14

    "Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!

    Eine sich gegen einen Negativbeschluss richtende Anfechtungsklage ist nur dann begründet, wenn der Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer auf Null reduziert ist und der Kläger einen Anspruch auf die konkrete, aber mehrheitlich abgelehnte Beschlussfassung hat ( LG Hamburg ZMR 2015, 143; LG Hamburg ZWE 2014, 129; LG Köln ZWE 2011, 50 ).
  • AG Hamburg-Barmbek, 27.05.2016 - 883 C 11/14

    Verwalter ist kein Bauüberwacher!

    Wenn sich die Verwaltung - wie auch die Wohnungseigentümer - in der Folgezeit an diesen Beschluss halten, schließt dies den Einwand pflichtwidrigen Verhaltens aus (vgl. BGH, NJW 2012, 2955, 2956, Tz. 11 LG Hamburg, Urteil vom 10. April - - 318 S 91/12).
  • AG Hamburg-Blankenese, 11.01.2017 - 539 C 41/15

    WEG - Beschluss über "notwendige Sanierungsarbeiten"

    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Kammerurteile vom 10.04.-, Az.: 318 S 91/12, vom 23.07.2014, Az.: 318 S 78/13 und vom 12.11.2014, Az.: 318 S 74/14; Elzer in: Timme, Beck0K-WEG, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21, Rn. 133).
  • LG Hamburg, 24.03.2021 - 318 S 85/19

    Beschlussersetzung bei Gefahr des Feuchtigkeitseindringens durch Dach

    Es ist anerkannt, dass trotz einer hohen finanziellen Belastung das Verschieben von Instandsetzungsmaßnahmen angesichts einer fortschreitenden Verschlechterung des Bauzustandes nicht mehr in Frage kommt (vgl. Kammer, Urteil vom 10.04.2013, 318 S 91/12, Rn. 39 m.w.N., zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 04.09.2015 - 318 S 75/14

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Gültigkeit eines

    Die Ablehnung eines Beschlussantrages widerspricht daher solange nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wie das Ermessen der Wohnungseigentümer nicht auf Null reduziert war, dem Beschlussantrag zuzustimmen (st. Rspr. der Kammer, vgl. Kammerurteile vom 10.04.2013, Az.: 318 S 91/12, vom 23.07.2014, Az.: 318 S 78/13 und vom 12.11.2014, Az.: 318 S 74/14; Elzer in: Timme, BeckOK-WEG, Stand: 01.05.2014, Edition 20, § 21, Rn. 133).
  • AG Idstein, 14.10.2019 - 3 C 182/19

    WEG - Rechtsfolgen fehlender Zustimmung zu schriftlicher Beschlussfassung

    Jedenfalls ist eine Darlegung der behaupteten Fehler des angegriffenen Beschlusses mindestens ihrem Kerne nach erforderlich; pauschale Behauptungen genügen nicht (BGH ZMR 2009, 298; ZMR 2009, 699; LG Hamburg ZMR 2011, 580 f. ZMR 2012, 218; ZMR 2013, 922; LG Düsseldorf ZMR 2011, 987 f.; AG Bonn ZMR 2008, 246 f.; AG Konstanz ZMR 2008, 496; AG Hamburg ZMR 2009, 232; AG Charlottenburg ZMR 2017, 506; Bergerhoff NZM 2007, 428).
  • AG Zossen, 17.12.2013 - 75 C 2/13

    Beschlussentwurf falsch: Endgültiger Beschluss muss Korrekturen aufnehmen

    Ist dies der Fall, entspricht eine gleichwohl beschlossene Entlastung grundsätzlich nicht der ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn nicht ausnahmsweise ein Verzicht auf diese Ansprüche in Betracht kommt (vgl. LG Hamburg vom 10.4.- - 318 S 91/12 -).
  • AG Hamburg-Blankenese, 07.10.2015 - 539 C 4/15

    WEG - Sondernutzungsrechts an einer Gartenfläche

    Die von den Beklagten bereits umgesetzte Maßnahme war nicht alternativlos, vgl. auch LG Hamm Urteil vom 10.04.2013, 318 S 91/12, (ZMR 2013, 922).
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