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   LG Köln, 05.09.2013 - 29 S 40/13   

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https://dejure.org/2013,38177
LG Köln, 05.09.2013 - 29 S 40/13 (https://dejure.org/2013,38177)
LG Köln, Entscheidung vom 05.09.2013 - 29 S 40/13 (https://dejure.org/2013,38177)
LG Köln, Entscheidung vom 05. September 2013 - 29 S 40/13 (https://dejure.org/2013,38177)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 84
  • ZWE 2014, 135
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus LG Köln, 05.09.2013 - 29 S 40/13
    Diese Grundsätze gelten auch für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten; auch hier hängt die Ersatzpflicht des Schädigers davon ab, dass die verletzte Vertragspflicht das Entstehen von Schäden der eingetretenen Art verhindern sollte (vgl. BGH NJW 2005, 1420).
  • BGH, 10.10.1989 - XI ZR 130/88

    Kosten der Rechtsverfolgung im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen

    Auszug aus LG Köln, 05.09.2013 - 29 S 40/13
    Notwendig ist ein innerer Zusammenhang mit der durch den Schädiger geschaffenen Gefahrenlage, nicht nur eine bloß zufällige äußere Verbindung (vgl. BGH WM 1989, 1799; Palandt-Grüneberg, BGB, vor § 249 Rn.29).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des

    Dies erfasse auch die Verpflichtung, für eine Anmeldung bevorrechtigter Hausgeldansprüche zu sorgen, wenn von Dritten die Zwangsversteigerung in das Wohnungseigentum des Schuldners betrieben werde; die erforderliche Vertretungsmacht im Außenverhältnis werde dem Verwalter in § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WEG eingeräumt (eingehend Jacoby, ZWE 2015, 297, 300; ebenso Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 42; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 39; Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 10 ZVG Rn. 9; für eine Haftung des Verwalters bei unterbliebener Anmeldung ohne weitere Begründung LG Köln, ZWE 2014, 135; Bärmann/Merle/Becker, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 330).
  • LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 13 S 92/17

    Für eine Fortgeltungsklausel in einem Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung

    Jedoch ist allgemein anerkannt (vgl. nur LG Köln ZWE 2014, 135; LG Dortmund ZWE 2014, 365; Bärmann/Becker WEG § 28 Rn. 65; Niedenführ/Vandenhouten WEG § 28 Rn. 95; Hügel/Elzer § 28 Rn. 54; jew. m.w.N.), dass durch die Beschlussfassung über die Jahresabrechnung, die zuvor bestehende Wohngeldzahlungsverpflichtung auf den Betrag begrenzt wird, der durch die Jahresabrechnung ausgewiesen wird.
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