Rechtsprechung
BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 6 WoEigG, § 25 Abs 2 S 2 WoEigG, § 164 Abs 1 S 2 BGB
Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der zentralen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen einer benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Stimmabgabe eines mitberechtigten Ehegatten für den ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Benutzungszwang einer kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft auf Grund eines geschlossenen Versorgungsvertrags
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vereinbarungen zwischen benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaften
- rewis.io
Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der zentralen Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen einer benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die Stimmabgabe eines mitberechtigten Ehegatten für den ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benutzungszwang einer kleinen Wohnungseigentümergemeinschaft auf Grund eines geschlossenen Versorgungsvertrags
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
WEG kann Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anschlusszwang an Entsorgungseinrichtungen einer benachbarten WEG? (IMR 2014, 71)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Gewillkürte Prozessstandschaft einzelner Eigentümer im WEG möglich! (IMR 2014, 86)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 326
- NZM 2014, 81
- ZWE 2014, 25
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 329/08
Zur Haftung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für …
Auszug aus BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12
Insoweit gilt nichts anderes als bei Verträgen mit öffentlichen Versorgern, bei denen Vertragspartner ebenfalls die Gemeinschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 125/06, NJW 2007, 2987 f.; Urteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 329/09, NJW 2010, 932 f.). - BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der …
Auszug aus BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12
Zwar ist es auch nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft möglich, dass ein oder mehrere Wohnungseigentümer Ansprüche des Verbandes im Wege gewillkürter Prozessstandschaft in eigenem Namen geltend machen, wenn hierfür ein schutzwürdiges Eigeninteresse besteht (siehe für den Verwalter: Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 163 Rn. 15). - BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06
Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag
Auszug aus BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12
Insoweit gilt nichts anderes als bei Verträgen mit öffentlichen Versorgern, bei denen Vertragspartner ebenfalls die Gemeinschaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2007 - VIII ZR 125/06, NJW 2007, 2987 f.; Urteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 329/09, NJW 2010, 932 f.). - BGH, 22.03.2012 - VII ZR 102/11
Kosten der Abfallentsorgung und Straßenreinigung in Berlin: Haftung des …
Auszug aus BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12
Denn die mit der Entscheidung des Senats vom 2. Juni 2005 geänderte Rechtsprechung zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft gilt grundsätzlich auch für früher begründete, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012 - VII ZR 102/11, BGHZ 193, 10, 18 Rn. 21;… Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 277). - BGH, 03.03.1993 - IV ZR 267/91
Wahrung der Ausschlußfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls und …
Auszug aus BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12
Ihnen ist deshalb Gelegenheit zu geben, die noch fehlende Ermächtigung nachzureichen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1993 - IV ZR 267/91, NJW-RR 1993, 669, 670) und ihr - für eine gewillkürte Prozessstandschaft notwendiges - schutzwürdiges Eigeninteresse an der Prozessführung darzulegen.
- BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete …
b) Ob der Kläger das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse geltend machen könnte (dazu Senat, Urteil vom 19. Juli 2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 Rn. 9; für den Verwalter Senat…, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 15), kann dahinstehen, weil es jedenfalls an seiner Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer hinsichtlich der Klageerhebung fehlt. - BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits
Diese Entscheidung hat der Senat durch Urteil vom 19. Juli 2013 (V ZR 109/12, NJW-RR 2014, 326) aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. - BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15
Wohnungseigentumssache: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung …
Soweit die Kläger mit Ermächtigung des weiteren Wohnungseigentümers in gewillkürter Prozessstandschaft für den Verband handeln (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 19. Juli 2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 Rn. 9), wollen sie eine geborene Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG wahrnehmen. - LG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 13 S 14/22
Gemeinschaft kann einzelnen Eigentümer "rückermächtigen"
Diese ist in den Grenzen der gewillkürten Prozessstandschaft zulässig, insbesondere muss ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten bestehen (…zur Zulässigkeit zum alten Recht BGH NZM 2016, 363 Rn. 4; BGH ZWE 2014, 25 Rn. 9). - AG Berlin-Schöneberg, 20.06.2018 - 770 C 64/17
WEG - Schadensersatzanspruch gegen Verwalter wegen Pflanzenentfernung
Eine Ausübungs- und Prozessführungsbefugnis wurde den Klägern von den übrigen nicht erteilt und es wäre weiterhin zweifelhaft, ob das für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse der Kläger bestehen würde, vgl. dazu Senat, Urteil vom 19.07.2013 - V ZR 109/12, ZWE 2014, 25 RN 9.