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   LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12   

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LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12 (https://dejure.org/2013,23807)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.04.2013 - 318 S 49/12 (https://dejure.org/2013,23807)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. April 2013 - 318 S 49/12 (https://dejure.org/2013,23807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 1004 Abs 1 BGB, § 14 Nr 1 WoEigG, § 14 Nr 2 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung eines Dachbodens durch den Nießbraucher bzw. dessen Mieter; Verjährung des Unterlassungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Abwehranspruchs gegen die zweckwidrige Nutzung von Spitzbodenräumen als Wohnung gem. § 15 Abs. 3 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigentum vermietet: Umfang der Einwirkungspflichten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zweckwidrige Nutzung eines Spitzbodens zu Wohnzwecken begründet Abwehranspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter des Nießbrauchers wohnt im Spitzboden: Eigentümer haftet auf Unterlassung! (IMR 2013, 1147)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 632
  • ZWE 2014, 31
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Saarbrücken, 24.10.2008 - 5 T 48/08
    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    Auch der Mieterwechsel habe nicht zu einem Neubeginn der Verjährungsfrist geführt (LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08).

    Die Verjährung beginne nicht mit dem Abschluss jedes Mietvertrages neu zu laufen, da der Unterlassungsanspruch seinen Grund nicht in der Person des Mieters, sondern in der zweckwidrigen Nutzung finde (LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08).

    In der Rechtsprechung wird der Verjährungsbeginn danach abgegrenzt, ob es sich um wiederholte bzw. sich wiederholende gleichartige Störungen, die zeitlich unterbrochen auftreten, oder um eine ununterbrochen andauernde Einwirkung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, Rn. 11, zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08, Rn. 59, zitiert nach juris; BeckOK-WEG/Timme/Dötsch, a.a.O., § 15 Rdnr. 143).

    Insofern weicht der Sachverhalt des vom LG Saarbrücken (Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08, Rn. 82, zitiert nach juris) entschiedenen Falls vom vorliegenden Fall ab, da der als Wohnung genutzte Kellerraum dort 10 Jahre lang als "Wohnung Nr. ..." behandelt und abgerechnet worden war und die Verwalterkosten mit auf diese Einheit umgelegt worden waren.

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    Der Anspruch auf Unterlassung von sich wiederholenden gleichartigen Rechtsverletzungen entstehe mit jeder Wiederholung neu (BGH NJW-RR 2006, 235).

    In der Rechtsprechung wird der Verjährungsbeginn danach abgegrenzt, ob es sich um wiederholte bzw. sich wiederholende gleichartige Störungen, die zeitlich unterbrochen auftreten, oder um eine ununterbrochen andauernde Einwirkung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, Rn. 11, zitiert nach juris; LG Saarbrücken, Beschluss vom 24.10.2008 - 5 T 48/08, Rn. 59, zitiert nach juris; BeckOK-WEG/Timme/Dötsch, a.a.O., § 15 Rdnr. 143).

    Dass bei einer - wenn auch nur kurzen - Unterbrechung und deshalb zweckbestimmungswidrigen Nutzung die Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt, bei einer zweckbestimmungswidrigen Dauernutzung aber auf deren Beginn abgestellt werden müsste, ist nicht einzusehen (so auch BGH, Urteil vom 14.10.1994 - V ZR 76/93, WM 1995, 300, 301, Rn. 9, zitiert nach juris, zur Ausschlussfrist in § 864 BGB; auf diese Entscheidung verweist der BGH in seinem Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, Rn. 11, zitiert nach juris).

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    Vermietet ein Wohnungseigentümer seine Eigentumseinheit und macht der Mieter davon in einer Weise Gebrauch, die gegen die in der Teilungserklärung vereinbarte Zweckbestimmung verstößt, bestehen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus §§ 15 Abs. 3, 14 Ziff. 1 und 2 WEG gegen den vermietenden Eigentümer (BGH, Urteil vom 04.05.1995 - V ZB 5/95, BGHZ 129, 329 = NJW 1995, 2036, Rn. 16 f., zitiert nach juris; BeckOK-WEG/Timme/Dötsch, Stand 01.01.2013, Edition 15, § 14 Rdnr. 99; Jennißen/Hogenschurz, WEG, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 17; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Auflage, § 14 Rdnr. 30).

    Aufgrund der strengen Anforderungen an den Unmöglichkeitseinwand im Erkenntnisverfahren, die teilungsvereinbarungswidrige Nutzung abzustellen (BGH, Urteil vom 04.05.1995 - V ZB 5/95, BGHZ 129, 329 = NJW 1995, 2036, Rn. 17, zitiert nach juris; Jennißen/Hogenschurz, a.a.O. § 14 Rdnr. 17), kann sich der Beklagte auch nicht mit Erfolg damit verteidigen, dass den Mietern seiner Eltern die Wohnnutzung durch den Mietvertrag erlaubt sei und diese keine rechtliche Handhabe hätten, diese zu unterbinden.

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10

    Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    Wie der BGH mit Urteil vom 28.01.2011 (V ZR 141/10) zu Beseitigungsansprüchen entschieden hat, bleibt der vom Störer geschaffene Zustand auch nach der Verjährung des Anspruchs aus § 1004 BGB rechtswidrig (NJW 2011, 1068, Rn. 9 zitiert nach juris).
  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum";

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    Zudem muss sich der Schuldner auch tatsächlich darauf eingerichtet haben, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (KG, Beschluss vom 22.12.2006 - 24 W 126/05, ZMR 2007, 299, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    Unterlassungsansprüche wegen Nutzung des Wohnungseigentums entgegen einer vereinbarten Zweckbestimmung unterliegen der Verwirkung (vgl. BGH, Beschluss vom 25.03.2010 - V ZR 159/09, ZWE 2010, 266).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    Die allgemeine Bedeutung folgt daraus, dass das Auftreten der aufgeworfenen Fragen in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einheitlicher Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt ist (BGH, Urteil vom 04.07.2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221 = NJW 2002, 3029; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Auflage, § 543 Rdnr. 11).
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    Dass bei einer - wenn auch nur kurzen - Unterbrechung und deshalb zweckbestimmungswidrigen Nutzung die Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt, bei einer zweckbestimmungswidrigen Dauernutzung aber auf deren Beginn abgestellt werden müsste, ist nicht einzusehen (so auch BGH, Urteil vom 14.10.1994 - V ZR 76/93, WM 1995, 300, 301, Rn. 9, zitiert nach juris, zur Ausschlussfrist in § 864 BGB; auf diese Entscheidung verweist der BGH in seinem Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235, Rn. 11, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 89/04

    Wohnen in Hobbyräumen

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    a) Die Kammer teilt die Auffassung des Amtsgerichts, dass es sich bei der Bezeichnung in Teil I § 2 Ziff. 9 der Teilungserklärung "den mit Nr. ... bezeichneten, nicht zu Wohnzwecken dienende Räumlichkeiten im Spitzboden links" (Bl. 15 d.A.) um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter im Sinne von §§ 15 Abs. 1, 5 Abs. 4 WEG handelt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 07.07.2004 - 2Z BR 89/04, NJOZ 2004, 3913; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 15 Rdnr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 Wx 217/07

    Faktische Duldungspflicht einer baulichen Veränderung einer Sondernutzungsfläche

    Auszug aus LG Hamburg, 24.04.2013 - 318 S 49/12
    Durch die Verjährung trifft die Wohnungseigentümer lediglich eine faktische Duldungspflicht, wobei der störende Eigentümer nicht die Befugnis erlangt, den störenden Zustand weiter zu verändern (OLG Düsseldorf, NZM 2009, 442, Rn. 36, zitiert nach juris; Jennißen/Schultzky, a.a.O., § 15 Rdnr. 135).
  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Solange die Nutzung anhalte, könne die Verjährungsfrist nicht in Gang gesetzt werden (LG Hamburg, ZWE 2014, 31, 33; Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 134; Kümmel in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 15 Rn. 47; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 105).
  • BGH, 19.12.2018 - XII ZR 5/18

    Verjährung des Anspruch eines Vermieters gegen den Mieter auf Unterlassung eines

    bb) Die Gegenansicht nimmt an, dass bei einem andauernden vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache - wie der unerlaubten Nutzung von Gewerberäumen zu Wohnzwecken - der Anspruch des Vermieters aus § 541 BGB während des bestehenden Mietverhältnisses nicht verjähren kann (LG Hamburg ZMR 2013, 632, 634; Schmidt-Futterer/Streyl Mietrecht 13. Aufl. § 548 BGB Rn. 64; MünchKommBGB/Bieber 7. Aufl. § 541 Rn. 17; BeckOK BGB/Fritzsche [Stand: 1. November 2018] § 1004 Rn. 121).
  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 131/13

    Wohnungseigentum: Unterlassungsanspruch gegen den Wohnungseigentümer wegen

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZMR 2013, 632 ff. veröffentlicht ist, bejaht einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 15 Abs. 3 WEG.
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14

    Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine

    a) Die Regelungen des § 14 Nr. 3 u. 4 WEG rechtfertigen kein Vorgehen gegen Fremdnutzer (v. Rechenberg, ZWE 2006, 47, 53; ebenso der Sache nach KG, NZM 2006, 297; LG Hamburg, ZWE 2014, 31; aA etwa Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 43 Rn. 73; NK-Schultzky, WEG, 3. Aufl., § 14 Rn. 21).
  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Ob der Anspruch der Klägerin hier ggf. schon verjährt ist (vgl. hierzu u. a.: Reichsgericht , RGZ Band 80, Seite 438; OLG Hamm , NZM 2009, Seite 624 LG München I , Urteil vom 19.02.2014, Az.: 15 S 4624/13, u. a. in: BeckRS 2014, Nr.: 10262 = IMR 2014, 197; LG Hamburg , Urteil vom 24.04.2013, Az.: 318 S 49/12, u. a. in: BeckRS 2013, Nr.: 15014; AG Kerpen , ZMR 2011, Seiten 964 ff.; Bub/Bernhard , FD-MietR 2014, Nr.: 358315; Bub/von der Osten , FD-MietR 2013, Nr.: 351035 ) kann im Übrigen hier aber dahingestellt bleiben, wie noch ausgeführt werden wird.
  • LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13

    Pflicht der Nießbraucher zur Duldung der Benutzung und des Betretens des

    Das Amtsgericht Hamburg hat in einem Rechtsstreit bezüglich der Nutzung eines Spitzbodens als selbständige Wohnungseinheit, der seitens der klägerischen Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Wohnungseigentümer und die Nießbrauchberechtigten vor dem Wohnungseigentumsgericht erhoben worden war, diesen bezüglich Letzterer abgetrennt und an das Landgericht Hamburg verwiesen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 24. April 2013, - 318 S 49/12 -).
  • LG Hamburg, 06.01.2016 - 318 S 40/15

    Wohnungseigentumssache: Zweckwidriger Gebrauch einer gewerblichen Einheit als

    Auf die Frage, ob in Bezug auf die Beklagten zu 1) - 4) auch ein unmittelbar auf Unterlassung gerichteter Klagantrag zulässig gewesen wäre (hierzu LG Hamburg, ZMR 2013, 632; BGH NJW 2014, 2640, zitiert nach juris), kommt es nicht an.
  • LG Hamburg, 23.10.2019 - 318 S 11/19

    Zulässigkeit des Aufstellens von Tischen und Stühlen vor "Ladenraum"

    Im Übrigen ist anzumerken, dass der Wohnungseigentümer nach der Rechtsprechung der Kammer in Konstellationen der vorliegenden Art grundsätzlich auch unmittelbar auf Unterlassen in Anspruch genommen werden kann (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 24. April 2013, Az.: 318 S 49/12, bestätigt durch BGH, Urteil v. 16. Mai 2014, Az.: V ZR 131/13, siehe auch LG Hamburg, Urteil vom 06. Januar 2016, Az.: 318 S 40/15, zitiert jeweils nach juris).
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