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   LG Lüneburg, 20.06.2013 - 9 S 103/12   

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https://dejure.org/2013,22616
LG Lüneburg, 20.06.2013 - 9 S 103/12 (https://dejure.org/2013,22616)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 20.06.2013 - 9 S 103/12 (https://dejure.org/2013,22616)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - 9 S 103/12 (https://dejure.org/2013,22616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Für die Anforderungen an den Trittschallschutz ist nur der Unterboden (Estrich) maßgeblich; §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; 1004 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZWE 2014, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Auszug aus LG Lüneburg, 20.06.2013 - 9 S 103/12
    In der Sache richtet sich für die Frage, ob der Klägerin gegen den Beklagten ein Anspruch nach § 1004 BGB i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG zusteht, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der zu gewährende Schallschutz grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Schutzwerten (BGH, Urt. v. 01.06.2012 - BGH V ZR 195/11 -, juris Rn. 10 m.N.).

    Der Austausch des Bodenbelags betrifft ausschließlich die Ausstattung der Wohnung (vgl. BHG, Urt. v. 01.06.2012 - V ZR 195/11 -, juris RN.11).

  • BGH, 17.06.2009 - VIII ZR 131/08

    Ungenügender Trittschallschutz in einer Wohnung als Mietmangel; Vorliegen eines

    Auszug aus LG Lüneburg, 20.06.2013 - 9 S 103/12
    In diesem Fall bleiben die Anforderungen an den Schallschutz unverändert (vgl. BGH, Urt. v. 17.06.2009 - VIII ZR 131/08 -, juris m. w. N.) und diese werden hier bereits bauseits und nicht erst durch ein Eingreifen des Beklagten nicht erfüllt.
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14

    Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Daran fehle es, wenn ein Teppichbodenbelag dort als bloßes Ausstattungsmerkmal aufgeführt werde (LG Lüneburg, ZWE 2014, 49, 50; jurisPK-Lafontaine, 7. Aufl., § 14 WEG Rn. 16; ähnlich OLG Brandenburg, ZWE 2010, 272, 273).
  • LG Karlsruhe, 08.03.2016 - 11 S 66/15

    Wohnungseigentum: Lärmbelästigung nach Austausch des Bodenbelags durch einen

    Denn der Trittschallschutz muss bereits durch die Art und den Aufbau der Geschossdecke und des Estrichs bewirkt werden, weil die Bodenbeläge ohnehin austauschbar sind (LG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2013 - 9 S 103/12 - ZWE 2014, 49; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. April 2006 - 5 W 253/06 - ZMR 2006, 802, juris Rn. 16).
  • AG Crailsheim, 23.01.2015 - 3 C 380/14

    Fensteraustausch auf eigene Kosten?

    Dies wäre insbesondere dann erwägenswert, wenn der fragliche Beschluss den Wohnungseigentümern (detaillierte) Vorgaben macht, für genau welche baulichen Maßnahmen sie die Kosten zu tragen haben (insoweit weicht die vorliegende Fallgestaltung von den Sachverhalten aus BGH ZWE 2014, 49, OLG Düsseldorf NZM 2008, 736 und AG Nürtingen, Urteil v. 08.10.2012, Az. 19 C 972/12 ab, wo die Art und Weise der Fenstererneuerung beschlussgemäß wohl im freien Belieben der jeweiligen Eigentümer stand).
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