Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 2-13 T 60/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22873
LG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 2-13 T 60/12 (https://dejure.org/2013,22873)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.04.2013 - 2-13 T 60/12 (https://dejure.org/2013,22873)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. April 2013 - 2-13 T 60/12 (https://dejure.org/2013,22873)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der nachträglichen Benennung der Eigentümer bzgl. der Stellung der verklagten Wohnungseigentümer als Partei des Prozesses

  • Wolters Kluwer
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Klageänderung bei irrtümlicher Benennung eines ehemaligen Mitglieds der Eigentümergemeinschaft im Passivrubrum; Zum Kostenerstattungsanspruch eines Scheinbeklagten; §§ 45 Abs. 1 WEG; 91, 574 Abs. 1 Nr. 2, 574 Abs. 2 und 3 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kostentragungspflicht bei Anfechtungsklage gegen ausgeschiedene Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Benennung der Beklagten ist kein Parteiwechsel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ehemaliges Mitglied einer Wohnungseigentümegemeinschaft kann als "Scheinbeklagter" Kostenersatz verlangen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsklage gegen ehemalige Eigentümer: Kostenerstattung? (IMR 2013, 525)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2014, 58
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 13 T 60/12
    Zwar ist die angefochtene Entscheidung in einem Urteil ergangen, gleichwohl konnten die Beschwerdeführer hiergegen sofortige Beschwerde einlegen, denn die vom Gericht zu treffende Entscheidung über das Ausscheiden der Beschwerdeführer aus dem Rechtsstreit und die Erstattung ihrer Kosten war durch Beschluss zu treffen (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 764; NJW-RR 2008, 582).

    Diese können nach gefestigter Rechtsprechung eine Entscheidung dahingehend verlangen, durch die festgestellt wird, dass sie aus dem Rechtsstreit entlassen werden und gleichzeitig dem Kläger, soweit dieser die Zustellung veranlasst hat, die Kosten auferlegt werden, die zur Geltendmachung der fehlenden Parteistellung notwendig waren (BGH, NJW-RR 2008, 582; NJW-RR 1995, 764).

  • BGH, 08.07.2011 - V ZR 34/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachreichen der aktuellen Eigentümerliste im

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 13 T 60/12
    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, führt die nachträgliche Benennung der Wohnungseigentümer, gegen die sich die Anfechtungsklage richtet, nicht zu einer Klageänderung in Form eines Parteiwechsels (BGH, NZM 2011, 782 Rn. 8).
  • BGH, 14.12.2012 - V ZR 102/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer ohne Nennung der beklagten Partei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 13 T 60/12
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sogar dann, wenn die Klageschrift völlig offen lässt, gegen wen sich die Klage richtet, aus ihr jedoch mit hinreichender Bestimmtheit zu erkennen ist, dass Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung angefochten werden (BGH, ZWE 2013, 142 Rn. 6 f.).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2012 - 12 W 22/11

    Kostenentscheidung: Beteiligung einer Scheinpartei an einem Rechtsstreit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 13 T 60/12
    Bei der Festsetzung des Streitwerts war zu berücksichtigen, dass den Beschwerdeführern lediglich die notwendigen Kosten zur Geltendmachung ihrer irrtümlichen Beteiligung am Rechtsstreit zu erstatten sind (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. Januar 2012 - 12 W 22/11, juris).
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