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   BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14   

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https://dejure.org/2015,15745
BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14 (https://dejure.org/2015,15745)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2015 - V ZB 78/14 (https://dejure.org/2015,15745)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14 (https://dejure.org/2015,15745)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der Berufungssumme

  • IWW

    § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, § 511 Abs. 3 ZPO, Art. 13 Abs. 1 GG, § 14 Nr. 4 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 49a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Beauftragung eines Sachverständigen zur Trittschallmessung im Rahmen eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grenze für die zulässige Berufung, Entnahme von Sachverständigenkosten aus der Instandhaltungsrücklage

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der Berufungssumme

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Instandhaltungsrücklage und Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Beauftragung eines Sachverständigen zur Trittschallmessung im Rahmen eines Wohnungseigentümerbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1421
  • NZM 2015, 864
  • ZWE 2015, 337
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.05.2010 - V ZB 242/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichen einer Berufungsschrift am

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    Eine solche Entscheidung ist auch nicht deshalb geboten, weil das Berufungsgericht überzogene Anforderungen an die Darlegung der Beschwer gestellt und dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hätte (vgl. dazu: Senat, Beschluss vom 3. Mai 2010 - V ZB 242/09, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 09.07.2004 - V ZB 6/04

    Bindung des Berufungsgerichts an die Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    Denn die Bemessung der Beschwer kann auch in dem Verfahren über eine aus anderen Gründen zulässige Rechtsbeschwerde nur in dieser Hinsicht überprüft werden (Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219, 220 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488 Rn. 8).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 72/11

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zu jährlich wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    aa) Die unterlassene Prüfung ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nachzuholen, wenn die getroffenen Feststellungen - wie hier - eine solche Entscheidung erlauben (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 72/11, NJW-RR 2012, 82 Rn. 7).
  • OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    Es geht allein um die von Rechtsprechung und Literatur bislang, wie in der angefochtenen Entscheidung, bejahte Frage, ob die Kosten für die Feststellung des Instandsetzungsbedarfs aus der Instandhaltungsrückstellung bestritten werden dürfen (vgl. OLG München OLGR 2006, 330, 331; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 21 Rn. 12I Stichwort Zweckbindung; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 64).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 3 Wx 326/04

    Vergütung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft - Entnahme aus

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    bb) Die von dem Kläger geltend gemachte Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu dem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Januar 2005 (3 Wx 326/04, OLGR 2005, 365, 366) liegt ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    b) Das Berufungsgericht hat dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung auch nicht dadurch unzumutbar erschwert, dass es die gebotene Entscheidung über die Zulassung der Berufung (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, WuM 2012, 402 Rn. 12) nicht nachgeholt hat.
  • BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11

    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    Das ideelle Interesse des Klägers an einer zweckentsprechenden Verwendung dieser Rücklage erhöht seine Beschwer nicht; sie bestimmt sich allein nach seiner persönlichen wirtschaftlichen Belastung (dazu: Senat, Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 7 für die Beanstandung des Wirtschaftsplans).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Abgrenzung von Streitwert und Beschwerdewert;

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    bb) Maßgebend für den Beschwerdewert (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) ist auch in Wohnungseigentumssachen das Interesse des Berufungsklägers an der Abänderung des angefochtenen Urteils, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, NZM 2012, 838 Rn. 4).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 193/10

    Rechtsbeschwerde in Wohnungseigentumssachen: Ermessensfehlerhafte Festsetzung der

    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    Denn die Bemessung der Beschwer kann auch in dem Verfahren über eine aus anderen Gründen zulässige Rechtsbeschwerde nur in dieser Hinsicht überprüft werden (Senat, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - V ZB 6/04, NJW-RR 2005, 219, 220 und vom 20. Januar 2011 - V ZB 193/10, NZM 2011, 488 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 09.11.1972 - 20 W 261/72
    Auszug aus BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14
    Der Fall wirft deshalb entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht die grundsätzliche Frage auf, ob und unter welchen Voraussetzungen Sachverständigenkosten generell aus der Instandhaltungsrückstellung bezahlt werden dürfen (insoweit verneinend: OLG Frankfurt/Main, MDR 1974, 848; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 156; Jennißen/Heinemann, WEG 4. Aufl., § 21 Rn. 97; MüKoBGB/Engelhardt, 6. Aufl., § 21 WEG Rn. 35).
  • BGH, 09.07.2015 - V ZB 198/14

    Berufungsbeschwer in Wohnungseigentumssachen: Angriff gegen eine Einzelposition

    Eine solche Erschwerung liegt vor, wenn das Berufungsgericht bei der Bemessung der Beschwer die Grenzen seines - weiten - Ermessens überschreitet (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, ZWE 2015, 337 Rn. 6 f.).

    Dabei ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren allein auf die Position des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (Senat, Beschlüsse vom 19. Juni 2013- V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 7 und vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, ZWE 2015, 337 Rn. 7).

  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 56/15

    Statthaftigkeit der Berufung: Berufungsbeschwer nach Abweisung einer Klage auf

    Eine solche Entscheidung ist auch nicht deshalb geboten, weil das Berufungsgericht überzogene Anforderungen an die Darlegung der Beschwer gestellt und dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, ZWE 2015, 337 Rn. 5).

    Denn die Bemessung der Beschwer kann auch in dem Verfahren über eine aus anderen Gründen zulässige Rechtsbeschwerde nur in dieser Hinsicht überprüft werden (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, ZWE 2015, 337 Rn. 7).

  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15

    Wohnungseigentumssache: Berufungsbeschwer eines Wohnungseigentümers bei

    Denn die Bemessung der Beschwer kann auch in dem Verfahren über eine aus anderen Gründen zulässige Rechtsbeschwerde nur in dieser Hinsicht überprüft werden (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, NJW-RR 2015, 1421 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 66/15

    Pflicht zur Begründung einer nachgeholten Zulassungsentscheidung durch das

    a) Eine solche Entscheidung ist nicht deshalb geboten, weil das Berufungsgericht überzogene Anforderungen an die Darlegung der Beschwer gestellt und dem Kläger den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2015 - V ZB 56/15, Grundeigentum 2015, 1593 Rn. 5; Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, ZWE 2015, 337 Rn. 5).

    Denn die Bemessung der Beschwer kann auch in dem Verfahren über eine aus anderen Gründen zulässige Rechtsbeschwerde nur in dieser Hinsicht überprüft werden (Senat, Beschluss vom 24. September 2015 - V ZB 56/15, Grundeigentum 2015, 1593 Rn. 6; Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, ZWE 2015, 337 Rn. 5).

  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 2/17

    Berufung des zu einer Leistungserbringung verurteilten Beklagten: Beschwer nach

    Voraussetzung dafür ist, dass das Berufungsgericht die Grenze seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, NJW-RR 2016, 1236 Rn. 8; Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, NJW-RR 2016, 649 Rn. 6; Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, NJW-RR 2015, 1421 Rn. 6 f.).
  • BGH, 17.12.2020 - V ZB 36/19

    Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts hinsichtlich der

    Dabei ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren allein auf die Position des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, NJW-RR 2013, 1034 Rn. 7; Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, ZWE 2015, 337 Rn. 8).
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