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   AG Ahrensburg, 02.04.2014 - 37 C 23/13   

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https://dejure.org/2014,39519
AG Ahrensburg, 02.04.2014 - 37 C 23/13 (https://dejure.org/2014,39519)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 02.04.2014 - 37 C 23/13 (https://dejure.org/2014,39519)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 02. April 2014 - 37 C 23/13 (https://dejure.org/2014,39519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Untergemeinschaft "Fahrstuhl": Zustimmung aller Eigentümer erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZWE 2015, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen wegen

    Auszug aus AG Ahrensburg, 02.04.2014 - 37 C 23/13
    Bei dem Anbau des Außenfahrstuhls handelt es sich damit um eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG, der grundsätzlich alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen, denn ein Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG ist bei einem Anbau stets anzunehmen (vgl. insoweit insb. AG Konstanz, Urteil vom 13.03.2008, AZ: 12 C 17/07).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Ahrensburg, 02.04.2014 - 37 C 23/13
    Ein solcher Beschluss ist von vornherein wegen sogenannter absoluter Beschlussunzuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung nichtig (vgl. BGHZ 145, 158, 168; Bärmann-Merle: WEG, § 23, Rn. 150 ff., insb. Rn. 157).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    bb) Soll der einzubauende Personenaufzug - wie hier - nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt (so auch LG München, ZWE 2015, 139, 141; ähnlich AG Ahrensburg, ZWE 2015, 38 f.: unzulässige Bildung einer Untergemeinschaft).
  • LG Hamburg, 19.09.2018 - 318 S 71/17

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung eines einen nachträglichen Fahrstuhleinbau

    Soll der einzubauende Personenaufzug - wie hier - nur einzelnen bau- und zahlungswilligen Wohnungseigentümern zur Verfügung stehen, wird diesen ein Sondernutzungsrecht an dem für den Einbau vorgesehenen Treppenhausteil eingeräumt (so auch LG München, ZWE 2015, 139, 141; ähnlich AG Ahrensburg, ZWE 2015, 38 f.: unzulässige Bildung einer Untergemeinschaft).
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