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   LG Frankfurt/Main, 15.02.2017 - 2-13 S 128/16   

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https://dejure.org/2017,7374
LG Frankfurt/Main, 15.02.2017 - 2-13 S 128/16 (https://dejure.org/2017,7374)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.02.2017 - 2-13 S 128/16 (https://dejure.org/2017,7374)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 2-13 S 128/16 (https://dejure.org/2017,7374)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, durch eine Klage den Verwalter zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zwingen.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG-Verwalter setzt einen Beschluss nicht um - Was ist zu tun??? § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klagebefugnis einzelner Eigentümer gegen den Verwalter auf Durchführung von Beschlüssen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einzelner Eigentümer kann Verwalter nicht auf Beschlussdurchführung verklagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kann ein Eigentümer den Wohnungsverwalter auf Durchführung eines WEG-Beschlusses verklagen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümerversammlung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümerversammlung: Klage auf Beschlussumsetzung steht nur dem Verband der Wohnungseigentümer zu

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einzelner Wohnungseigentümer kann Verwalter nicht auf Durchführung eines Wohnungseigentümerbeschlusses verklagen - Verband der Wohnungseigentümer steht Klagerecht zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Einzelklage gegen Verwalter auf Beschlussdurchführung! (IMR 2017, 212)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZWE 2017, 232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.2012 - V ZR 94/11

    Wohnungseigentum: Schadensersatzanspruch eines Sondereigentümers wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.02.2017 - 13 S 128/16
    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, obliegt die Umsetzung von Beschlüssen nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG dem Verwalter, der dem Verband der Wohnungseigentümer - und nicht dem einzelnen Wohnungseigentümer - auf Erfüllung und ggf. auf Schadensersatz haftet (BGH NJW 2012, 2955 Rn. 19).

    Insoweit muss der einzelne Wohnungseigentümer ggf. bei dem Verband darauf hinwirken, dass dieser gegenüber dem Verwalter tätig wird, wozu aus dem mitgliedschaftlichen Treueverhältnis ein Anspruch bestehen kann (BGH NJW 2012, 2955 Rn 19).

  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.02.2017 - 13 S 128/16
    Soweit dem einzelnen Wohnungseigentümer insoweit Schadensersatzansprüche zustehen, die nicht das Gemeinschaftseigentum betreffen, kann er diese zwar unmittelbar gegen den Verwalter ohne Einschaltung des Verbandes geltend machen (BGH NJW 1992, 182), dieses betrifft allerdings lediglich die - lediglich ihn betreffenden - Sekundäransprüche.
  • BGH, 08.06.2018 - V ZR 125/17

    Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die

    (a) Ein solcher Individualanspruch wird allerdings teilweise verneint (LG Hamburg, ZWE 2016, 278, 279; AG Hamburg-Blankenese, ZMR 2016, 151, 152; AG Hamburg-St. Georg, ZMR 2015, 581, 582; Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 27 Rn. 6 a.E.; BeckOGK/Greiner, 1.3.2018, WEG § 26 Rn. 144; Häublein, ZWE 2008, 80, 82; wohl auch KG, NJW-RR 2003, 1168); gerade in jüngerer Zeit ist er unter Verweis auf die von dem Senat angedeutete "Durchführungspflicht" des Verbands abgelehnt worden (vgl. LG Frankfurt, ZWE 2017, 232; AG Bremen-Blumenthal, ZMR 2017, 189; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 27 Rn. 11).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2018 - 25 S 60/17
    Die Kammer folgt insoweit ausdrücklich nicht den Entscheidungen des LG Frankfurt (ZWE 2017, S. 232) und des LG Hamburg (ZMR 2016 S. 393).
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