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   AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08   

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https://dejure.org/2009,22244
AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08 (https://dejure.org/2009,22244)
AG Heidelberg, Entscheidung vom 09.04.2009 - 45 C 73/08 (https://dejure.org/2009,22244)
AG Heidelberg, Entscheidung vom 09. April 2009 - 45 C 73/08 (https://dejure.org/2009,22244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 72
  • ZWE 2009, 266
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07

    Wer vergibt große Reparaturaufträge?

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    Für die Ermächtigung des Verwalters zur eigentlichen Auftragsvergabe gilt, dass diese zwar ein grundsätzlich zulässiges Vorgehen darstellt, da dieser auch in der Ausführungsphase Ansprechpartner bleiben wird und bis zum endgültigen Vertragsschluss bei größeren Sanierungsprojekten immer noch Preisschwankungen, Nachträge etc. zu erwarten sind (LG München, B. v. 28.06.2007, 1 T 2063/07, juris, ZMR 2008, 488, m. w. N.).

    Der Kläger weist zu Recht darauf hin, dass das LG München (ZMR 2008, 488 unter Hinweis auf OLG Köln, ZMR 2004, 148 und BayObLG, ZMR 2000, 39, ZMR 2004, 148) Folgendes ausgeführt hat: "Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bedarf es vor Beschlussfassung über eine aufwändigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote.

    Der Beschluss zu TOP 8 a ist teilbar, da es ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann, zunächst einen Grundlagenbeschluss über die Art der Sanierung zu fassen und die Umsetzung einer weiteren Beschlussfassung vorzubehalten (LG München, ZMR 2008, 488, juris, m. w. N.).

  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    So führen die Parteien vor dem Landgericht Karlsruhe (11 S 9/08) in zweiter Instanz einen Rechtsstreit, in dem es u. a. um die Gültigkeit eines Beschlusses zur umfassenden Erneuerung der Heizungsanlage geht.

    Er trägt bezüglich des Rechtsstreits vor dem Landgericht (11 S 9/08) vor, der Verwalter ... habe den Beschluss über die Erneuerung der Heizungsanlage nicht hinreichend genau angekündigt, so dass die Eigentümer von der Beschlussfassung überrascht worden seien.

    Sie haben bloß - im Zusammenhang mit den Beschlüssen zu TOP 8 - vorgetragen, dass in der Eigentümerversammlung, deren Beschlüsse der Kläger derzeit vor dem Landgericht Karlsruhe (11 S 9/08) aufzuheben erstrebt, der betreffende Tagesordnungspunkt breit diskutiert worden sei.

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    Aus ähnlichen Gründen hat auch der Bundesgerichtshof für die Frage der Beschlusskompetenz genügen lassen, dass eine Maßnahme überhaupt Gegenstand der Verwaltung ist und die Frage der Ordnungsmäßigkeit ins Beschlussanfechtungsverfahren verlagert (BGH, B. v. 20.09.2000, V ZB 58/99, juris).

    Das Gericht hält den Beschluss nicht für nichtig, sondern entnimmt die Beschlusskompetenz § 21 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 Nr. 2 WEG, da es sich bei der - ordnungsgemäßer Verwaltung hier allerdings widersprechenden - Delegation der Auswahl des Unternehmens auf den Verwalter und den Verwaltungsbeirat im weitesten Sinne um eine Entscheidung über die Instandsetzung handelt (vgl. BGH, B. v. 20.09.2000, V ZB 58/99, juris).

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    Die Beschlusskompetenz ergebe sich aus § 12 Nr. 8 sowie § 12 Nr. 6 Abs. 2 und § 13 Nr. 7 der Teilungserklärung und der Kaltwasserentscheidung (BGH v. 25.09.2003 V ZB 21/03).

    Die Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung folgt zwar daraus, dass es sich bei der Behandlung des im Sondereigentum entstehenden Mülls um eine Angelegenheit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt, sobald der Müll aus den Wohnungen verbracht wird, § 21 Abs. 3 WEG (vgl. auch BGH, B. v. 25.09.2003, V ZB 21/03, zum alten WEG-Recht, wo darauf abgehoben wird, dass die Wohnungseigentümer gegenüber dem Versorgungsunternehmen eine gemeinschaftliche Verpflichtung eingegangen sind; hier begründet die Anschaffung des Presscontainers, die nach neuem WEG-Recht durch den Verband erfolgt, eine gemeinschaftliche und gemäß § 10 Abs. 8 WEG auch persönliche Haftung aller Wohnungseigentümer).

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    Der Kläger sei aber darauf hingewiesen, dass Liquiditätsprobleme einzelner Eigentümer einer erforderlichen Sanierung nicht im Weg stehen können (vgl. BayObLG, B. v. 10.04.2002, 2 Z BR 70/01, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.05.2008 - 14 T 2925/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Demnächstige Zustellung der

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    Für die Sonderumlage gilt: Die Hälfte des Gesamtinteresses aller Parteien (§ 49 a Abs. 1 S. 1 GKG) an einer Jahresabrechnung beträgt 10% des Nennbetrags der in der Jahresabrechnung ausgewiesenen Kosten (LG Nürnberg-Fürth, B. v. 23.05.2008, 14 T 2925/08, juris).
  • OLG Köln, 30.04.1998 - 16 Wx 43/98

    Entlastung des Verwalters; Sonderumlage für Reparaturarbeiten

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    Auch wenn der Verwalter keinen Anspruch auf Entlastung hat, liegt ein entsprechender Beschluss im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn keine Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen des Verwalters ersichtlich sind (OLG Köln, B. v. 30.04.1998, NZM 1998, 878, juris).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 228/07

    Voraussetzungen der Abberufung eines Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    Hinzu kommt, dass dem Protokoll der Eigentümerversammlung angesichts der exakten Protokollierung der anwesenden und bzw. vertretenen Miteigentumsanteile sowie deren Veränderung im Laufe der Versammlung die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit zukommt, da der Kläger nicht einmal Protokollberichtigung beantragt hat (vgl. dazu OLG Köln, 22.08.2008, 16 Wx 228/07, juris).
  • OLG Hamm, 09.02.1998 - 15 W 124/97

    Verpflichtung des Verwalters, Einsichtnahme zu gewähren; Recht zur Einsichtnahme

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    Das Recht der Einsichtnahme bedeutet nicht, dass ein Anspruch auf Übersendung von Abschriften durch den Verwalter besteht (OLG Hamm, NZM 1998, 724).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08
    Dies ist seit dem 01.07.2007 Gesetz, wurde für Rechtslage im Zeitpunkt der Teilung aber bereits durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (B. v. 02.06.2005, V ZB 32/05, juris, Rn. 28) anerkannt.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

    Kostspieliger Renovierungsbeschluss allein auf Grund einer pauschalen

  • OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 50/03

    Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung nach dem Verlassen des

  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 54/98
  • OLG Karlsruhe, 21.04.1976 - 3 W 8/76
  • AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 5/08

    Nutzung eines Trockenraumes für andere Zwecke?

  • OLG Hamm, 15.01.2004 - 15 W 106/03

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    (2) Nach der überwiegenden Ansicht, der das Berufungsgericht folgt, begründet § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG dagegen eine generelle gesetzliche Vertretungsbefugnis hinsichtlich der in der Norm genannten Passivprozesse; auch nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage (§ 43 Nr. 4 WEG) sei der Verwalter ermächtigt, die übrigen Wohnungseigentümer umfassend zu vertreten und einen Rechtsanwalt zu beauftragen (LG Düsseldorf, ZWE 2012, 44 f.; LG Karlsruhe, ZWE 2010, 377 f.; AG Heidelberg, ZWE 2009, 266, 267 ff.; Heinemann in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 27 Rn. 74; Riecke/Schmidt/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 27 Rn. 48; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 27 Rn. 24; Gottschalg, ZWE 2009, 114, 115 ff.; Moosheimer, ZMR 2009, 809, 814; Müller, ZWE 2008, 226 ff.; Schmid ZWE 2010, 305, 306; ders., ZWE 2012, 168 f.).
  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

    Die Kammer schließt sich aber darüber hinaus der Auffassung an, dass § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG dem Verwalter für den Passivprozess gesetzliche Vertretungsmacht einräumt (so auch Hügel/Elzer, a. a. O., § 13 Rn. 126; Jennißen/Suilmann, § 45 Rn. 21 und § 27 Rn. 72, 74; Geiben in jursiPK-BGB, 4. Aufl., § 27 WEG Rn. 30 s. a. AG Heidelberg Urt. v. 9.4.09, 45 C 73/08).

    Völlig zu Recht weist das Amtsgericht Heidelberg in seinem Urteil vom 09.04.2009 (45 C 73/08) darauf hin, dass es gerade in anonymeren Eigentümergemeinschaften lebensfremd wäre, unter Verweis auf die Privatautonomie der beklagten Eigentümer ein Untätigbleiben des Verwalters zu fordern.

  • AG Clausthal-Zellerfeld, 12.01.2012 - 4 C 52/11

    WEG - Beschlussanfechtung - Verwalterbefugnis zur Beauftragung eines

    Das Gericht schließt sich der Auffassung an, dass § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG dem Verwalter für den Passivprozess gesetzliche Vertretungsmacht einräumt (so auch Jennesen/Spielman WEG, § 45 Rdnr. 21 und § 27 Rdnr. 72, 74; Geiben in Juris PK-BGB, 4. Auflage, § 27 WEG Rdnr. 30, AG Heidelberg, Urteil vom 09.04.2009, 45 C 73/08).

    Zu Recht weist das Amtsgericht Heidelberg in seinem Urteil vom 09.04.2009 (45 C 73/08) darauf hin, dass es gerade in anonymeren Wohnungseigentümergemeinschaften lebensfremd wäre, unter Verweis auf die Privatautonomie der beklagten Eigentümer ein Untätigbleiben des Verwalters zu fordern.

  • AG Düsseldorf, 28.11.2012 - 291a C 8319/12

    Keine Nutzung als Ferienwohnung: WEG-Beschluss unwirksam!

    Soweit erforderlich, ist der Verwalter auch berechtigt, einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten der Wohnungseigentümer einzuschalten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15.09.2011 - V ZB 39/11 -, LG Karlsruhe, Urteil vom 07.08.2012, - 11 S 180/11 -, AG Heidelberg, Urteil vom 09.04.2009 - 45 C 73/08 - jeweils zit. nach Juris, OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 856, Merle in Bärmann, a.a.O. Rn. 118; Jennißen, WEG, 1. Auflage, § 27 Rn. 74 m.w.N.).
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