Rechtsprechung
AG Oberhausen, 14.05.2013 - 34 C 9/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch von Wohnungseigentümern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wegen verzögerter oder nicht durchgeführter Sanierungsmaßnahmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Instandhaltungspflicht trifft nicht WEG als Verband!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Keine Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen verzögerter oder nicht durchgeführter Sanierungsmaßnahmen
Papierfundstellen
- ZMR 2013, 999
- ZWE 2013, 464
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Hamburg-Altona, 07.09.2012 - 303a C 27/11
Passivlegitimation der Wohnungseigentümergemeinschaft für Sanierungsarbeiten
Auszug aus AG Oberhausen, 14.05.2013 - 34 C 9/13
Danach ist der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft in den Fällen, in denen ein Wohnungseigentümer nach § 280 BGB Schadensersatz wegen einer nicht, bzw. nicht rechtzeitig beschlossenen und/oder durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahme begehrt, nicht passiv legitimiert (so ausdrücklich und mit überzeugender Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung LG Hamburg, ZWE 2012/26; ebenso AG Hamburg-Altona ZWE 2013, 182).Danach ist der Verband der Wohnungseigentümergemeinschaft in den Fällen, in denen ein Wohnungseigentümer nach § 280 BGB Schadensersatz wegen einer nicht, bzw. nicht rechtzeitig beschlossenen und/oder durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahme begehrt, nicht passiv legitimiert (so ausdrücklich und mit überzeugender Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung LG Hamburg, ZWE 2012/26; ebenso AG Hamburg-Altona ZWE 2013, 182).
- BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14
Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer
b) Überwiegend werden dagegen (nur) die Wohnungseigentümer selbst für ersatzpflichtig gehalten, soweit ihnen eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last fällt (LG Hamburg, ZWE 2012, 26 f.; LG Saarbrücken, ZWE 2013, 89, 90; AG Oberhausen, ZWE 2013, 464 f.; ausführlich Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 54 ff., insbes.